Feministische Führungs­kultur

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30 Jahre Peking – Weichenstellung für Gleichstellung weltweit

Ein Interview mit Claudia Lücking-Michel und Heidemarie Wieczorek-Zeul

Im September 1995 beschlossen die Vereinten Nationen in Peking ein wegweisendes Programm: Die Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz gilt bis heute als zentraler globaler Rahmen für die Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen. Sie ruft Staaten dazu auf, Gleichstellung in allen Lebensbereichen aktiv zu fördern – von Bildung über Arbeit bis hin zum Schutz vor Gewalt. Auch die Bundesstiftung Gleichstellung ist ein Ergebnis dieses internationalen Aufbruchs und der Forderung nach einer Stärkung institutioneller Gleichstellungspolitik: Sie wurde mit dem Ziel gegründet, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zu stärken und zu fördern.

Eröffnungssitzung der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking

30 Jahre nach Peking: Gleichstellung bleibt eine Daueraufgabe

30 Jahre später ist viel erreicht – doch Gleichstellung ist in diversen Bereichen noch lange keine Realität. Der weltweite Rückblick auf die Aktionsplattform macht deutlich: Fortschritt ist möglich – aber nicht garantiert. Deshalb braucht es entschlossene Politik, starke Institutionen und eine laute Zivilgesellschaft.

Die Bundesstiftung Gleichstellung arbeitet dafür, die Vision der Pekinger Aktionsplattform Realität werden zu lassen. Während wichtige Fortschritte erreicht wurden, erleben wir zugleich neue und verschärfte Herausforderungen: Globale Krisen, digitale Transformationen und die ökologische Wende verändern Lebensrealitäten und verlangen nach geschlechtergerechten Lösungen. Gleichzeitig beobachten wir einen besorgniserregenden Backlash: Antifeministische Narrative und Anti-Gender-Tendenzen gewinnen zunehmend an Sichtbarkeit und Einfluss. Gerade jetzt ist es entscheidend, Gleichstellungspolitik als gestaltende Kraft in Transformationsprozessen zu verankern – strukturell, intersektional und zukunftsgerichtet. Deshalb haben wir zwei Pionierinnen der internationalen Gleichstellungspolitik gefragt, wie sie die Vierte Weltfrauenkonferenz erlebt haben, und was es ihrer Meinung nach heute braucht, um eine wirkliche Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

Heidemarie Wieczorek-Zeul und Claudia Lücking-Michel

Claudia Maria Lücking-Michel (*4. Februar 1962) ist Theologin und eine deutsche Politikerin (CDU). Von 2013 bis 2017 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 2018 ist sie Geschäftsführerin von Agiamondo e. V. Seit 1993 engagiert sich Lücking-Michel in verschiedenen Funktionen im Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB) und war im Rahmen dieses Engagements auch Teil der deutschen Delegation zur Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking.

Heidemarie Wieczorek-Zeul (*21. November 1942) ist eine deutsche Politikerin (SPD). Von 1998 bis 2009 war sie Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Neben ihrem bundesdeutschen Amt war sie zeitgleich Gouverneurin der Weltbank. Als inhaltlichen Schwerpunkt nennt Wieczorek-Zeul selbst die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen, den Kampf gegen Genitalverstümmelung und die Epidemien HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria. Seit 2016 berät sie die Bundesregierung im Rat für Nachhaltige Entwicklung.

Frau Lücking-Michel, Sie waren 1995 bei der Weltfrauenkonferenz in Peking dabei – was ist Ihnen persönlich von der Pekinger Aktionsplattform besonders im Gedächtnis geblieben? Was war besonders herausfordernd?

Lücking-Michel: „Woran werden wir uns erinnern?“ Mit dieser Frage beendete Gro Harlem Brundtland, damalige Ministerpräsidentin Norwegens, die Weltfrauenkonferenz in Peking, mit 36.000 Teilnehmer*innen die bis dato größte Konferenz in der Geschichte der UNO. Und woran erinnere ich mich? Zum Beispiel an die vielen staatlichen Spitzel und Kameras überall, mit denen die chinesische Regierung die internationalen Gäste auch im Hotel oder in der U-Bahn überwachen ließ, an Hillary Clinton, damals „nur“ Präsidentinnengattin, mit ihrem großartigen Bekenntnis zu Frauenrechten bei ihrem Auftritt auf dem NGO-Forum in Huairou oder an den Besuch bei der Untergrund-Kirche, mit Geleitschutz zum geheimen Treffpunkt.

Teilnehmende des NGO-Foums bei der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking

Frau Wieczorek-Zeul, Sie haben viele Jahre als Bundesministerin mit den Ergebnissen der Pekinger Aktionsplattform gearbeitet – was ist Ihnen persönlich von der Pekinger Aktionsplattform besonders im Gedächtnis geblieben?

Wieczorek-Zeul: Ich habe selbst nicht an der Pekinger Weltfrauenkonferenz teilnehmen können. Als Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe ich ab dem Beginn meiner Arbeit 1998 aber immer auf den Verpflichtungen zur Sicherung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit der Frauen und damit zur freien Entscheidung der Frauen über ihre eigene Sexualität aufgebaut. In diesem Sinne haben wir Partnerländer beim Aufbau von Gesundheitssystemen, bei der Unterstützung von Frauen und ihren Initiativen und bei der Entwicklung des Globalen Fonds für die Bekämpfung von HIV/ Aids, Malaria und Tuberkulose geholfen.

30 Jahre später – wie fällt Ihre Bilanz aus: Was konnte aus der Aktionsplattform in Deutschland (und international) umgesetzt werden, und wo hakt es noch?

Lücking-Michel: Für mich war zentral die Vision einer Welt, in der Frauen und Männer gleichberechtigt sind, in der Frauen und Mädchen selbstbestimmt Entscheidungen über ihr Leben treffen können, in der Frauenrechte als Menschenrechte geachtet werden und ein Leben frei von Gewalt möglich ist. Die Aktionsplattform enthält dazu viele starke Forderungen. Gestritten wurde dagegen – heute kaum vorstellbar – etwa um das Erbrecht, die Frage des Zuganges von Frauen zu Land und Geld, damit auch zu Krediten. Vor allem aber fehlt eine ausdrückliche Bestätigung für gleiche Würde und gleiche Rechte von Frau und Mann. Theoretisch sind wir da heute weiter, aber auch dreißig Jahre später sind längst nicht alle beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Politische Willenserklärung und Wirklichkeit klaffen nach wie vor weit auseinander.

Wieczorek-Zeul: Das Denken und Handeln hat sich bis heute – 30 Jahre später – in unserem Land deutlich geändert. Aber noch immer sind die Auswirkungen der jahrzehntelangen Diskriminierung im Leben der Frauen auch in Deutschland zu spüren: Das Steuersystem prämiert noch immer eher die nebenberufstätige Frau in einer Ehe, die Einkommensdifferenz zu Männern besteht fort, die Kinderbetreuung entspricht noch immer nicht einem Land, das sich ansonsten an der Spitze wähnt, die Renten von Frauen sind noch immer Ausdruck früherer Lebensschicksale. Und Gewalt gegen Frauen zeigt sich in der unerträglich hohen Zahl von Anschlägen und Morden an Frauen und Mädchen.

Welche Themen der Pekinger Plattform halten Sie heute für besonders aktuell oder sogar dringlicher als damals?

Lücking-Michel: Bei den Debatten in Peking drehte sich zu Recht alles um „Empowerment“, also um das Anliegen, Frauen selbst stark zu machen in ihrem Kampf um gleiche Rechte, bessere Bildung und gleichberechtigte Teilhabe bei allen Fragen von Gesellschaft, Politik und Kirche. Das bleibt auch 30 Jahre später ein wichtiges Ziel.

Wieczorek-Zeul: Weltweit werden die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen von vielen Seiten bedroht. Aus der aktuellen US-Politik wird Gegenaufklärung betrieben. Deren Ziel: Hinter die Aufklärung zurückzukehren, verstärkt patriarchales und autoritäres Denken und Handeln durch „Ansteckung“. Deshalb kommt es darauf an, dass Europa klare Gegenposition gegen diese Tendenz zeigt und alle unterstützt, die die wichtigen Botschaften der Pekinger Aktionsplattform in der Praxis verwirklichen wollen und die der Gewalt gegen Frauen ein Ende bereiten wollen.

Was wünschen Sie sich politisch wie gesellschaftlich für die nächsten 10 Jahre Gleichstellungspolitik?

Lücking-Michel: Für die nächsten Jahre zitiere ich noch einmal Gro Harlem Brundlandt: „Lasst uns heute unsere strategischen Siege zählen und nicht die taktischen Niederlagen. Die Geschichte aller Freiheitskämpfe sagt uns, dass Leben, Freiheit, Gleichheit und Chancen niemals gewährt wurden. Sie sind immer errungen worden.“ Das kann ja nur eins heißen: Weitermachen!

Wieczorek-Zeul: Politisch wünsche ich mir, dass die Nachhaltigkeitsziele der Gesundheit, der Bekämpfung von Ungleichheit aktiv umgesetzt und auch finanziert werden. Wir müssen wehrhaft sein auch gegen Armut, Pandemien und Klimawandel! Ausgaben für Militär dürfen nicht zu Lasten der sozialen und internationalen Verantwortung gehen. D.h. die Arbeit des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/ Aids, Malaria und Tuberkulose muss massiv auch finanziell unterstützt werden. Denn HIV/ Aids könnte bis 2030 tatsächlich beendet werden! Wir müssen bei uns, aber auch weltweit, wegkommen von einer Militarisierung des Denkens, von der Tendenz, das Recht des Stärkeren durchzusetzen.

Hintergrund

Plenum der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen

Worum geht es in der Pekinger Aktionsplattform?

Die Pekinger Aktionsplattform ist ein umfassendes, international anerkanntes Programm zur Förderung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen. Sie wurde auf der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking verabschiedet und gilt bis heute als eines der wichtigsten und umfassendsten Übereinkommen von 189 Regierungen weltweit zur Stärkung von Mädchen und Frauenrechten.

Ziel: Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen – durch konkrete Maßnahmen und politische Verpflichtungen.

Die 12 zentralen Handlungsfelder

Die Plattform identifizierte 12 Schlüsselbereiche, in denen Frauen weltweit benachteiligt werden. Diese „critical areas of concern“ bilden den Kern der Plattform:

  • Frauen und Armut: Bessere wirtschaftliche Teilhabe, Zugang zu Ressourcen und sozialer Absicherung
  • Bildung und Ausbildung: Gleichberechtigter Zugang zu allen Bildungsstufen, lebenslanges Lernen
  • Frauen und Gesundheit: Zugang zu medizinischer Versorgung, sexuelle und reproduktive Gesundheit
  • Gewalt gegen Frauen: Schutz, Prävention, Strafverfolgung und Unterstützung von Betroffenen
  • Frauen und bewaffnete Konflikte: Schutz von Frauen in Kriegsgebieten, Rolle in Friedensprozessen stärken
  • Frauen und Wirtschaft: Gleichstellung am Arbeitsmarkt, faire Bezahlung, Vereinbarkeit
  • Frauen in Macht und Entscheidungspositionen: Politische und wirtschaftliche Teilhabe, Quoten, Führung
  • Institutionelle Mechanismen für Gleichstellung: Aufbau von staatlichen Strukturen zur Gleichstellung (wie z. B. die Bundesstiftung Gleichstellung)
  • Menschenrechte der Frauen: Frauenrechte als unteilbarer Teil der Menschenrechte
  • Frauen und Medien: Stärkere Sichtbarkeit, weniger Stereotype, Zugang zu Technologie
  • Frauen und Umwelt: Beteiligung an Umweltpolitik, gendergerechte Nachhaltigkeit
  • Mädchen: Schutz vor Frühverheiratung, Genitalverstümmelung, Förderung von Bildung und Rechten

Bedeutung bis heute

  • Die Plattform ist ein starkes politisches Bekenntnis mit weltweitem Einfluss.
  • Viele nationale Gleichstellungsinstitutionen, Gesetze und Programme (wie auch die Bundesstiftung Gleichstellung) haben ihre Wurzeln in diesem historischen Dokument.
  • Der Umsetzungsstand wird regelmäßig von der UN überprüft. Die „UN Commission on the Status of Women (CSW)“ trifft sich jährlich in New York und analysiert den Fortschritt bei der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform – zuletzt im Rahmen des Jahrestages „Peking+25“ im Jahr 2021 und „Peking+30“ in diesem Jahr.
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Rückschritt für die Gleichstellung: Warum der Frauenanteil im Bundestag sinkt

Alle Macht geht vom Volke aus, steht in unserer Verfassung. Dabei sind Parlamente das Herzstück unserer Demokratie. Hier wird das Land gestaltet und entschieden, unter welchen Bedingungen wir zusammenleben. Demokratie basiert auf Gleichheit und einer gerechten Repräsentation aller Teile der Gesellschaft. Das ist essentiell für die demokratische Teilhabe aller Bürger*innen.

Im neuen Bundestag mit insgesamt 630 Abgeordneten sitzen nur noch 204 Frauen. Nach den Bundestagswahlen im Februar 2025 ist der Frauenanteil damit auf 32,4 Prozent gesunken. Mit diesem Wert schneidet Deutschland im internationalen Vergleich ziemlich schlecht ab: Der alte Bundestag lag mit einem Frauenanteil von knapp 35 Prozent auf EU-Ebene bereits nur im Mittelfeld (Platz 15) und im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union auf Platz 47 von 180 Ländern.

Quelle: bundestag.de; eigene Darstellung

Woran liegt es, dass Frauen im Bundestag nach wie vor in der Minderheit sind, ihr Anteil sogar rückläufig ist? Und welche Folgen hat dies für die Vertretung ihrer Interessen? Hierzu haben wir Vertreterinnen der Initiative #paritätjetzt befragt und sie um ein Statement gebeten.

Die Initiative #paritätjetzt ist ein zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis, das sich 2022 gegründet hat und für Parität in Parlamenten einsetzt. Der Initiative gehören Vertreter*innen aus verschiedenen Verbänden, Organisationen und Netzwerken an.

Prof. Dr. Rita Süssmuth war von 1988 -1998 Präsidentin des Deutschen Bundestages und viele Jahre Vorsitzende der Frauen Union. Unermüdlich setzt sie sich bis heute für die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in Parlamenten ein – aktuell als Ehrenmitglied des Vereins Parité in den Parlamenten und gemeinsam in der Initiative #ParitätJetzt.

Prof. Dr. Silke Laskowski ist Professorin für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Kassel. Sie begleitet das juristische Ringen um Paritätsgesetze in Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag seit vielen Jahren und war von 2021 bis 2023 Sachverständige in der Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages.

Prof Dr. Rita Süssmuth und Prof. Dr. Silke Laskowski

Was sind aus Ihrer Sicht die Ursachen für den gesunkenen Frauenanteil im Bundestag nach dieser Bundestagswahl?

Prof. Dr. Rita Süssmuth: Der gesunkene Frauenanteil im Bundestag überrascht nicht, aber er muss uns alarmieren. Dieser Rückschritt ist kein Zufall, sondern das Ergebnis politischer Versäumnisse. Dort, wo keine verbindlichen innerparteilichen Regelungen existieren, bleiben Frauen bei der Aufstellung der Kandidaturen strukturell benachteiligt.

Manche Parteien haben mit Quotenregelungen gezeigt, dass Veränderung möglich ist – aber eben auch, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht. Politische Teilhabe braucht klare Rahmenbedingungen, nicht nur guten Willen. Und genau daran mangelt es noch immer.

Prof. Dr. Silke Laskowski: Insgesamt wurden nur 31 Prozent Frauen nominiert. Wenn keine Frauen nominiert werden, können sie vom Volk, das auf die Nominierung keinen Einfluss hat, auch nicht gewählt werden. Das Volk, in der Demokratie der Souverän, besteht in Deutschland zu 51 Prozent aus Frauen und zu 49 Prozent aus Männern. Aber die Volksvertretung, das Parlament, besteht seit 1949 ganz überwiegend nur aus Männern – das ist nicht überzeugend. In allen Parteien finden sich heute in ausreichender Anzahl Frauen, die kandidieren wollen. Gleichwohl fehlen sie vor allem auf den Wahlvorschlägen derjenigen Parteien, die in ihrer Satzung keine Regelung für eine chancengleiche, paritätische Nominierung von Frauen und Männern – zumindest für Kandidatenlisten – verankert haben. Zudem fehlen nominierte Kandidatinnen in den Wahlkreisen bei allen Parteien. Es handelt sich um ein strukturelles Problem der Parteien – es fehlt die Chancengleichheit von Frauenkandidaturen, die verfassungsrechtlich aber gefordert ist (Art. 38 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 GG). Der geringe Frauenanteil des 21. Deutschen Bundestages ist vor allem auf die Union und die AfD zurückzuführen. Mit FDP und/ oder BSW sähe der Bundestag vermutlich noch männlicher aus.

Warum ist es ein Problem, wenn der Frauenanteil im Bundestag sinkt?

Prof. Dr. Rita Süssmuth: Wenn Frauen im Bundestag unterrepräsentiert sind, fehlen ihre Perspektiven, Erfahrungen und Prioritäten in der Gesetzgebung. Das hat konkrete Folgen: Themen wie Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt, Gewaltschutz oder familienfreundliche Strukturen werden nicht mit der notwendigen Dringlichkeit behandelt.

Die Geschichte zeigt: Ohne Frauen in der Politik bewegt sich wenig. Seit Jahrzehnten existieren Probleme wie die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern oder unzureichend finanzierte Frauenhäuser – und sie bleiben ungelöst. Warum? Weil die Parlamente, die diese Gesetze gestalten, mehrheitlich männlich sind. Wer an den Tischen sitzt, entscheidet, welche Themen Priorität haben. Ohne Parität gibt es keine gleichberechtigte Politik und Gesetzgebung.

Wenn wir auf dieses Potenzial verzichten, verlieren wir nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch politische Weitsicht. In Zeiten großer Herausforderungen können wir es uns schlicht nicht leisten, die Hälfte der Gesellschaft strukturell auszuschließen.

Prof. Dr. Silke Laskowski: Bei 50 Prozent Frauen im Parlament können wir von echter gleichberechtigter demokratischer Partizipation sprechen. Sonst bleiben Lebensrealität, Perspektiven und Themen von Frauen auf der Strecke. Die Entgeltdiskriminierung zum Beispiel besteht schon seit 1949, der Gender Pay Gap liegt bei 16 Prozent. Das ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 GG, nach dem alle Frauen einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche/ gleichwertige Arbeit haben. Der Gesetzgeber ist nach Art. 3 Abs. 2 GG verpflichtet, diesen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Aber der Gesetzgeber – bis 1987 (gut) 90 Prozent Männer, seit 1990 80 Prozent und seit 1998 rund 70 Prozent – bewegt sich nicht, um einen verfassungskonformen Zustand zu schaffen. Beim Thema Gewaltschutz ebenso: Bundesweit fehlen Frauenhausplätze, die Frauen und Kindern Schutz vor gewalttätigen Männern bieten könnten. Dabei ist der Staat nach Art. 2 Abs. 2 GG zum Schutz ihres Lebens und ihrer körperlichen Unversehrtheit verpflichtet. Diese Themen interessieren nicht. Die Liste der Beispiele ließe sich endlos fortsetzen.

Was müsste sich aus Ihrer Sicht in Deutschland ändern, damit Frauen und Männer gleichberechtigt im Bundestag vertreten sind?

Prof. Dr. Rita Süssmuth: Parität, das heißt die Hälfte der Sitze für Frauen im Deutschen Bundestag, ist keine Frage der Höflichkeit, sondern der demokratischen Notwendigkeit. Wer Gleichberechtigung will, muss sie auch gesetzlich verankern. Selbstverpflichtungen reichen nicht – wir brauchen ein Paritätsgesetz.

Zugleich stehen die Parteien in der Verantwortung. Sie gestalten die politischen Zugangswege.

Ich unterstütze deshalb ausdrücklich die Wahlprüfbeschwerde des Vereins „Parité in den Parlamenten“. Wir brauchen klare Regeln – nicht für Privilegien, sondern für Gerechtigkeit. Nur so erreichen wir eine demokratische Kultur, die den Anspruch der Gleichberechtigung nicht nur formuliert, sondern auch lebt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können sich dem Einspruch anschließen. Die Vollmacht zur Beteiligung steht online unter www.paritätjetzt.de zur Verfügung.

Prof. Dr. Silke Laskowski: Wir benötigen wirksame gesetzliche Paritätsregelungen auf Bundes- und Landesebene, sonst ändert sich nichts. Es geht um Regelungen, die für eine ausgeglichene Anzahl von Parlamentarierinnen und Parlamentariern sorgen. Nicht gemeint sind freiwillige Selbstverpflichtungen der Parteien, sie sind wirkungslos – Freiwilligkeit herrscht seit 1949, deshalb fehlen heute die Frauen. Vorschläge für paritätische Regelungen gibt es genug, zum Beispiel die „paritätsabhängige Sitzzuteilung“ nach der Wahl – ein neuer Regelungsvorschlag von Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women, und mir für die Wahlrechtsreformkommission des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2023 (Komm-Drs. 20(31)061). Nach der Wahl werden die „gewonnenen“ Sitze paritätisch und abwechselnd Frauen und Männern zugeordnet und so für ein gerechtes Verhältnis gesorgt. Dadurch wird nicht nur die gebotene Chancengleichheit von Frauenkandidaturen gesichert, sondern auch die gleichberechtigte demokratische Partizipation des gesamten Volkes (Art. 38 Abs. 1, Art. 20, Art. 3 Abs. 2 GG).

Bildnachweise:

Abbildung 1: Frauenanteil der Fraktionen des 21. Bundestages in %, Quelle: Deutscher Bundestag (2025): Abgeordneten-Statistik: Der neue Bundestag in Zahlen (Abruf am 28.03.2025)

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Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung veröffentlicht

Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Gleichzeitig können Strategien, die einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen setzen, Geschlechterungleichheiten verschärfen. Klimapolitiken müssen daher die grundlegenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ursachen des Klimawandels adressieren und sozial und geschlechtergerecht gestaltet werden. Das heute veröffentlichte Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ der Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht gibt dafür zahlreiche Handlungsempfehlungen.

Gleichstellung als Querschnittsaufgabe bei allen Maßnahmen der Transformation

Das Gutachten untersucht die geschlechterspezifischen Auswirkungen von Klimawandel sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen für verschiedene Handlungsfelder. Dazu zählen: Energieerzeugung, zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilität, Wohnen und Ernährung sowie Gesundheit, Arbeitsmarkt, Arbeit und Zeit, Finanzen. Die Sachverständigen betonen, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verbinden muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern.

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule Bremen und Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert unserer Gesellschaft und gehört auf die politische Agenda – auch im Rahmen der dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation. Mit dem jetzt veröffentlichten Gutachten liegen zahlreiche Handlungsempfehlungen vor, die dabei helfen, diese Transformation geschlechtergerecht zu gestalten. Um allen Menschen Arbeits- und Lebensweisen zu ermöglichen, die ressourcenschonend und zugleich sozial und geschlechtergerecht sind, muss der Staat zum Beispiel viel stärker in eine klimafreundliche öffentliche Daseinsvorsorge investieren. Dabei müssen unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt werden. Zudem dürfen gesellschaftlich notwendige, oft frauendominierte Dienstleistungen, wie etwa Pflege, Bildung oder soziale Arbeit nicht aus dem Blick geraten.“

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die ökologische Krise betrifft uns alle – doch nicht alle gleich. Das zeigt das Gutachten der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht eindrücklich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken. Geschlechtergerechtigkeit muss in alle Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Nur mit einer starken Gleichstellungspolitik können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft gestalten!“

Dr. Arn Sauer, Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung: „Der Vierte Gleichstellungsbericht untersucht, wie unterschiedlich sich Klimawandel und Klimapolitik auf die Geschlechterverhältnisse auswirken. Damit beleuchtet er ein aktuelles, hoch brisantes Thema, das entscheidend ist für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und das noch immer zu wenig Beachtung findet. In der deutschen Gleichstellungslandschaft stellen die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung einen zentralen Wegweiser dar. Wir freuen uns, dieses wichtige Instrument durch die Ansiedlung der Geschäftsstelle in der Bundesstiftung Gleichstellung aktiv begleiten und unterstützen zu können. Für uns ist die Veröffentlichung des Gutachtens ein großer Meilenstein. Wir danken der Sachverständigenkommission und der Geschäftsstelle für ihre engagierte Arbeit!“

Die Sachverständigenkommission hatte ihr Gutachten am 7. Januar 2025 an Bundesministerin Lisa Paus übergeben. Zusätzlich liegen mit zahlreichen Expertisen und Hintergrundpapieren vielfältige Erkenntnisse und Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation vor. Die Geschäftsstelle des Vierten Gleichstellungsberichts unter der Leitung von Dr. Ulrike Spangenberg unterstützt diesen Prozess mit Informationen auf der Website, Vorträgen und Publikationen.

Das Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht finden Sie auf der Website der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung.

Ein Überblick zur Relevanz des Themas für die Gleichstellung der Geschlechter sowie zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen der Sachverständigen stehen hier zum Download zu Verfügung.

 

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Sachverständigenkommission übergibt Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht an die Bundesregierung

Wie kann die sozial-ökologische Transformation geschlechtergerecht gestaltet werden? Diesem Thema widmet sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Am 7. Januar 2025 hat die Sachverständigenkommission ihr Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ an Bundesministerin Lisa Paus übergeben.

Das Gutachten analysiert insbesondere die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels und der darauf reagierenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und formuliert auf dieser Basis Handlungsempfehlungen.

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule Bremen und Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Der Klimawandel und seine Folgen sind gleichstellungsrelevant! Als Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts haben wir mit ‚Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation‘ ein Zukunftsthema bearbeitet, das in Deutschland bislang nicht ausreichend für die Gleichstellungspolitik ausgestaltet ist. Es ist uns daher ein Anliegen, die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels sichtbar zu machen und Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Transformation zu entwickeln, die unterschiedlichste Lebensbereiche betrifft und in den kommenden Jahren immer stärker betreffen wird.“

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts erstellt. Der unabhängigen und ehrenamtlich arbeitenden Kommission gehören Sachverständige an, die sich aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der sozial-ökologischen Transformation befassen. Die Sachverständigen thematisieren eine Vielzahl von Handlungsfeldern: Energieerzeugung, Zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Arbeit und Zeit, Arbeitsmarkt und Finanzen. Zudem beinhaltet das Gutachten Empfehlungen für die Weiterentwicklung institutioneller Gleichstellungsmechanismen.

Die in der Bundesstiftung Gleichstellung nun dauerhaft angesiedelte Geschäftsstelle für die Gleichstellungsberichte hat die Arbeit der Sachverständigenkommission wissenschaftlich und organisatorisch begleitet.

Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht wird jetzt zur Veröffentlichung vorbereitet.

Die Sachverständigenkommission und die Geschäftsstelle des Vierten Gleichstellungsberichts bei der Übergabe des Gutachtens an Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus

Die Mitglieder der Vierten Sachverständigenkommission:

  • Prof. Dr. Silke Bothfeld, Hochschule Bremen
  • Dr. Peter Bleses, Institut für Arbeit und Wirtschaft der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Gülay Çağlar, Freie Universität Berlin
  • Prof. Dr. Melanie Jaeger-Erben, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
  • Prof. Dr. Jakob Kapeller, Universität Duisburg-Essen
  • Ulrike Röhr, Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit
  • Dr. Immanuel Stieß, Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main
  • Prof. Dr. Johanna Wenckebach, University of Labour, Frankfurt/Main und Stabsstelle Justitiariat und Datenschutz im IG Metall Vorstand (bis 01.07.2024)
  • Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungshochschule München, Campus Benediktbeuern
  • Prof. Dr. Brigitte Wotha, Fachhochschule Kiel

Die Bundesregierung legt einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Die Berichte bestehen aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission sowie der Stellungnahme der Bundesregierung. Sie dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann.

Weitere Informationen zu den Gleichstellungsberichten der Bundesregierung und zum Vierten Gleichstellungsbericht finden Sie auf der Internetseite der Bundesstiftung Gleichstellung.

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Arbeitsprogramm 2025

Starke Demokratie wird mit Gleichstellung gemacht: Hier setzt das Arbeitsprogramm der Bundesstiftung Gleichstellung für das Jahr 2025 an. Vom Gleichstellungs-Check über das 30-jährige Jubiläum der Pekinger Aktionsplattform bis hin zu institutionellen Mechanismen der Gleichstellungspolitik – für die Stärkung demokratischer Strukturen sind institutionelle Gleichstellungsarbeit und ihre Instrumente ebenso zentral wie die Auseinandersetzung mit Antifeminismus und den notwendigen Gegenstrategien.

Zum Arbeitsprogramm

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Wie geschlechtergerecht ist das Aufenthaltsrecht?

In aktuellen Debatten um Migration geraten Frauen und ihre spezifischen Lebenslagen leicht aus dem Blick. Auch ihr Potential als Antwort auf den Fachkräftemangel wird kaum diskutiert. Die neu erschienene Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht? Ein Gleichstellungs-Check des Aufenthaltsgesetzes“ aus der Reihe Gleichstellungswissen fragt deshalb, welche Rahmenbedingungen das Aufenthaltsrecht mit Blick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern schafft und wo sich darin Gleichstellungshindernisse verbergen.

Zur Studie

 

 

 

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Bundesstiftung Gleichstellung erhält TOTAL E-QUALITY-Prädikat

Nachdem die Bundesstiftung Gleichstellung im Jahr 2022 bereits das Prädikat im Aufbau erhielt, wird sie 2024 erstmals mit dem TOTAL E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet. Das Prädikat bescheinigt ein erfolgreiches und nachhaltiges Engagement für Chancengleichheit und zeigt das klare Bekenntnis der teilnehmenden Organisationen zu Geschlechtergerechtigkeit und Diversität.

Die Bundesstiftung Gleichstellung hat eine Vielzahl von Maßnahmen für eine chancengerechte Personalarbeit überzeugend umgesetzt, unter anderem das Ziel, Bewerbungsverfahren möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten. Neben der Einrichtung einer Inklusionsbeauftragten, die rund um das Thema „Behinderung und Beruf“ als Ansprechperson fungiert, und internen Fortbildungen bietet die Bundesstiftung ihren Mitarbeitenden ein Mit-Kind-Büro sowie Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und -ort.

TOTAL E-QUALITY Deutschland e. V. engagiert sich seit 1996 für Chancengleichheit im Arbeitsleben und zeichnet Organisationen für ihre Leistungen in diesem Bereich mit dem TOTAL E-QUALITY- Prädikat aus. Im Bewerbungsprozess werden grundsätzliche Haltungen, Strategien, Maßnahmen und deren Monitoring abgefragt. Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt in einem dreistufigen Evaluationsverfahren durch verschiedene Expert*innen aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das Prädikat gilt für drei Jahre und kann durch Wiederholungsbewerbungen kontinuierlich um jeweils drei weitere Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen zum TOTAL E-QUALITY-Prädikat und zur Auszeichnung der Bundesstiftung Gleichstellung finden Sie hier.

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2. Gleichstellungstag: Rückblick

Unter dem Motto „zusammen:wirken – Wandel wird mit Gleichstellung gemacht.“ haben wir am 5. November 2024 gesellschaftliche Transformationen in den Blick genommen, die Geschlechtergerechtigkeit aktuell vor neue Herausforderungen stellen – und auf die gleichstellungspolitische Debatten und Projekte gleichzeitig viele Antworten liefern können. Rund 750 Vertreter*innen aus Verbänden, Verwaltung, Wissenschaft, Politik und weitere Interessierte kamen dazu in Berlin zusammen.

Eine auch für die Bundesstiftung Gleichstellung wichtige Veränderung kündigte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Stiftungsratsvorsitzende, gleich in ihrer Eröffnungsrede an: Ab 2025 wird die Stiftung die Bundesministerien beim Gleichstellungs-Check durch Schulung und Beratung unterstützen. Damit wird ein wichtiges Instrument gestärkt, mit dem Gesetzesentwürfe darauf hin überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf die Gleichstellung der Geschlechter haben.

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2. Gleichstellungstag: Livestream

Unter dem Motto „zusammen:wirken – Wandel wird mit Gleichstellung gemacht.“ nehmen wir am 5. November 2024 gesellschaftliche Transformationen in den Blick, die Geschlechtergerechtigkeit aktuell vor neue Herausforderungen stellen – und auf die gleichstellungspolitische Debatten und Projekte gleichzeitig viele Antworten liefern können. Das Programm auf der Hauptbühne kann über unseren Livestream online mitverfolgt werden.

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Neue Studienreihe: Gleichstellungswissen

Ab dem 05. November finden Sie die ersten Veröffentlichungen unserer neuen Studienreihe „Gleichstellungswissen“ im Bereich „Publikationen“ auf der Website der Bundesstiftung Gleichstellung. Die Reihe nimmt relevante Forschungsfragen in den Blick und möchte Beträge zu gleichstellungspolitischen Debatten liefern. Außerdem veröffentlichen wir Handlungsempfehlungen, beispielsweise für Politik und Verwaltung.

Die Studie 2A – Gleichstellungswissen „Keine halben Sachen. Nicht binäre Personen im Gleichstellungsrecht“ von Friederike Boll und Nick Markwald finden Sie hier.

Die Studie 2B – Gleichstellungswissen „Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten“ von Dr. Irene Pimminger (unter Mitarbeit von Silke Steinhilber, Ph.D.) finden Sie hier.

Alle Publikationen der Bundesstiftung Gleichstellung finden Sie hier.