Gleichstellungsberatung

Die Bundesstiftung Gleichstellung stärkt die praktische Gleichstellungsarbeit, indem sie fachlich fundiert und praxisorientiert berät – eine Aufgabe, die im Errichtungsgesetz der Stiftung festgeschrieben ist.

Beratungskonzept

Ziel unserer Beratung ist es, Gleichstellungswissen zu vermitteln, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Gleichstellungskompetenzen zu fördern. Dabei lässt sich unsere Beratungsarbeit der Bundesstiftung Gleichstellung in drei Säulen gliedern:

Unsere Beratungsarbeit basiert auf wissenschaftlich fundiertem Gleichstellungswissen. Studien, Fachtexte und weitere Publikationen der Bundesstiftung Gleichstellung sowie ein umfassendes Glossar finden Sie im Bereich ‚Wissen‘ auf dieser Website.

Beratungsangebot

Strategische Gleichstellungsberatung auf kommunaler Ebene

Im Rahmen der Strategischen Gleichstellungsberatung auf kommunaler Ebene arbeiten wir mit kommunalen Gleichstellungsakteur*innen zusammen, um Gleichstellungsarbeit auf kommunaler Ebene zu stärken. Unsere Arbeit umfasst die fachlich-inhaltliche Beratung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter und ihrer Mitarbeitenden und den Transfer von Gleichstellungswissen für die kommunale Praxis. Zudem unterstützen wir Gleichstellungsakteur*innen beim Aufbau strategischer Kompetenzen und wirkungsorientierter Strukturen und Prozesse in der kommunalen Gleichstellungsarbeit. Weitere Informationen finden Sie hier.

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist ein wirksames strategisches Instrument, um gleichstellungspolitische Anliegen auf kommunaler und regionaler Ebene zu fördern und umzusetzen. In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen beraten wir kommunale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Mitarbeitenden zur Umsetzung der Charta.

Gleichstellungs-Check für die Bundesverwaltung

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ein durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen der Bundesministerien. Die Bundestiftung Gleichstellung unterstützt die Bundesverwaltung dabei, Folgen und Wirkungen von Maßnahmen, Programmen oder sonstigen Vorhaben auf die Gleichstellung der Geschlechter abzuschätzen. Eine Form des Gleichstellungs-Checks ist dabei die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung (glGFA). Diese hat zum Ziel, systematisch die Gleichstellungswirkungen eines Gesetzes zu identifizieren und (eventuell auch unbeabsichtigten) Folgen für die Gleichstellung entgegenzuwirken. Mit ihrem Beratungsangebot, einem Schulungskonzept sowie dem Gleichstellungs-Check trägt die Bundesstiftung zum weiteren Kompetenzaufbau der Bundesverwaltung bei.

Praxismaterialien

Zur Unterstützung der Praxis entwickeln wir Leitfäden und Handreichungen, die Wissen zu gleichstellungsrelevanten Themen und gleichstellungspolitischen Instrumenten praxisnah und verständlich aufbereiten.

Kontakt

Wenn Sie mit uns zu unserem Beratungsangebot in Kontakt treten möchten, erreichen Sie uns gerne unter wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de oder +49 30-9940570-41.