Über den Gleichstellungs-Check

Was ist ein Gleichstellungs-Check?

Mit einem Gleichstellungs-Check können Folgen und Wirkungen von Maßnahmen, Programmen oder sonstigen Vorhaben auf die Gleichstellung der Geschlechter abgeschätzt werden. Eine Form des Gleichstellungs-Checks ist die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung (glGFA). Mit ihr befasst sich der Bereich Gleichstellungs-Check.

Auf der Website zum Gleichstellungs-Check finden Sie umfassende Hintergrundinformationen zu unserer Schulung und den Beratungsangeboten. Auch praxisnahe Beispiele sowie Studien und Datenquellen zu diesem wichtigen gleichstellungspolitischen Instrument sind dort übersichtlich für Sie zusammengestellt

Eine glGFA hat das Ziel, systematisch die Gleichstellungswirkungen eines Gesetzes zu identifizieren und (eventuell auch unbeabsichtigten) Folgen für die Gleichstellung entgegenzuwirken. Somit können die unterschiedlichen Folgen dieser Gesetze auf die Geschlechter schon im Entstehungsstadium geprüft werden, um ggf. in der Konzeptionsphase die positiven Wirkungen zu verstärken und die negativen Folgen zu vermeiden. Für den Gleichstellungs-Check liegt eine Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vor, mit deren Unterstützung der Gleichstellungs-Check in vier Prüfschritten durchgeführt werden kann.

Ein Gesetz ist wirksamer, wenn es von Anfang an auf die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen und ihre Lebenssituationen ausgerichtet ist. Dadurch wird es auch unwahrscheinlicher, dass später Anpassungen nötig sind – ein Beitrag zu einem effizienten Regierungshandeln.

Die Bundesstiftung Gleichstellung hat ein Schulungskonzept zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung entwickelt, das 2025 im Rahmen von zwei Pilotschulungen im Mai und im Oktober erprobt wurde. Ab 2026 ist eine Verstetigung geplant. Die Schulungen richten sich an Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die für die Erarbeitung neuer Gesetze zuständig sind. Die Schulung führt praxisbezogen in die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung ein. Anhand von Beispielen werden Regelungsvorhaben in vier Schritten auf gleichstellungsrelevante Wirkungen überprüft. Außerdem bietet das Team des Gleichstellungs-Checks als aufbauendes Zusatzangebot eine begleitende Beratung an.

Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 2 GGO) ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein durchgängiges Leitprinzip bei allen – auch normgebenden –   Maßnahmen der Bundesministerien. Die Bundesstiftung trägt mit der Schulungsmaßnahme, dem Informationsangebot und ihrem Beratungsangebot zum weiteren Kompetenzaufbau der Bundesverwaltung bei.