Über die Gleichstellungsberichte

Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung analysieren wissenschaftlich fundiert den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, identifizieren Handlungsbedarfe und formulieren konkrete Handlungsempfehlungen.

Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung bestehen aus zwei Teilen:

  • dem Gutachten einer unabhängigen, von der Bundesregierung berufenen Sachverständigenkommission
  • einer Stellungnahme der Bundesregierung zu den im Gutachten formulierten Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen. Die bisherigen Gleichstellungsberichte enthielten zudem eine Bilanzierung des jeweils letzten Gleichstellungsberichts.

Die Berichte werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und dem Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet. Dort werden die Berichte in der Regel im Plenum und in Fachausschüssen vertieft diskutiert.

Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind Grundlage einer ziel- und wirkungsorientierten Gleichstellungspolitik, mit der die in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern befördert werden soll. Soweit es die Datenlage ermöglicht, werden dabei die heterogenen Lebensverhältnisse der Geschlechter berücksichtigt und der Blick auf Verwirklichungschancen unabhängig vom Geschlecht gelenkt. Die Erkenntnisse und Ergebnisse werden von Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutiert und bieten der Bundesregierung Entscheidungshilfen an. Die Berichte sind somit Teil des demokratischen Willensbildungs- und Politikprozesses.

Weitere Informationen zu den Gleichstellungsberichten der Bundesregierung finden Sie unter www.gleichstellungsbericht.de.

Das folgende illustrierte Video erklärt kurz und verständlich, was die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind, wie sie entstehen, welche Themen sie behandeln.

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Bereich Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung Gleichstellung

Die von der Bundesregierung berufene, interdisziplinär besetzte Sachverständigenkommission wird durch den Bereich Gleichstellungsberichte unterstützt. Dieser ist seit dem Vierten Gleichstellungsbericht dauerhaft in der Bundesstiftung Gleichstellung angesiedelt. Die langfristige Verankerung in der Bundesstiftung ermöglicht es, inhaltliches und organisatorisches Wissen aus der Erstellung der Gleichstellungsberichte und dem Transfer der Ergebnisse fortzuschreiben. Zudem können die Analysen und Handlungsempfehlungen der Gleichstellungsberichte legislaturübergreifend nachgehalten werden. Nicht zuletzt entstehen durch die Ansiedlung in der Bundesstiftung Synergien mit weiteren ihrer Aufgaben, etwa der Aufbereitung und Veröffentlichung von Gleichstellungswissen.

Hintergrund der Gleichstellungsberichte

CDU, CSU und SPD vereinbarten 2005 erstmals, einen „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ zu erstellen. In einer nachfolgenden Regierungserklärung sollten – so der Koalitionsvertrag (CDU/CSU/SPD 2005) – zudem Fortschritte aufgezeigt, Defizite benannt und die daraus folgenden Konsequenzen dargelegt werden.

Die damalige Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, beauftragte daraufhin 2008 den Ersten Gleichstellungbericht, der die Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf analysiert.

Im Nachgang der Veröffentlichung des Berichts im Jahr 2011 wurde die Gleichstellungsberichterstattung auf Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP verstetigt. Die Bundesregierung legt daher laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012 sowie des Bundesrats vom 23.09.2011 einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland vor.

Die nachfolgenden Gleichstellungsberichte wurden 2017, 2021 und 2025 veröffentlicht.

Einbindung in politische Steuerung

Empfehlungen aus den Gleichstellungsberichten fanden beispielsweise Eingang in die Wahlprogramme der Parteien wie in Koalitionsverträge. So greift der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode (2013-2017) die Lebensverlaufsperspektive des Ersten Gleichstellungsberichts auf (CDU/CSU/SPD 2013). Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode (ab 2021) berücksichtigt mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt, Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Gründerinnen in der Digitalbranche und Reformen in der Plattformarbeit Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts (SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP 2021).

Die gleichstellungspolitischen Vereinbarungen der Koalitionsverträge werden wiederum durch die Verwaltung umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. Diese wurde im Zweiten Gleichstellungsbericht empfohlen und auf der Grundlage des Koalitionsvertrags der 19. Legislaturperiode (2017-2021) umgesetzt (CDU/CSU/SPD 2018).

Die Analysen der Gutachten sollen zudem in die Gleichstellungsstrategie einfließen und die Ausarbeitung gleichstellungspolitischer Ziele und Indikatoren unterstützen. Die Einrichtung einer Stiftung bzw. einer wissenschaftlichen Beratungs-, Service- und Transfereinrichtung für die Gleichstellungspolitik geht ebenfalls auf den Zweiten Gleichstellungsbericht zurück. Heute unterstützt die Bundesstiftung Gleichstellung die Umsetzung gleichstellungspolitischer Strategien und Instrumente.