Gender Pay Gap

Quelle: Statistisches Bundesamt (2025b); Datengrundlage ist die Verdiensterhebung

Die persistente Lohnlücke

Der Gender Pay Gap (manchmal auch: Gender Wage Gap) ist ein Maß zur Bestimmung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke. Der Gender Pay Gap gibt Einblicke in geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede. Gleichstellungspolitisch sind diese von hoher Relevanz, da das Erwerbseinkommen maßgebend für die eigenständige Existenzsicherung ist. Außerdem macht er strukturelle Ungleichheiten sichtbar, die diesen Einkommensunterschieden zugrunde liegen – etwa, dass Frauen und Männer oft in verschieden entlohnten Berufen arbeiten (horizontale Segregation) oder unterschiedlich häufig Führungspositionen erreichen (vertikale Segregation).

Der Gender Pay Gap gibt die prozentuale Lücke zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Frauen und Männern an. Diese wird berechnet, indem die Lohnlücke durch den Durchschnittslohn von Männern geteilt und mit 100 multipliziert wird (Statistisches Bundesamt 2025c). Der Gender Pay Gap wird regelmäßig medial aufgegriffen und ist in der in Form des Equal Pay Day sogar kalendarisch institutionalisiert. Der nächste Equal Pay Day liegt beispielsweise auf dem 27. Februar 2026: Er symbolisiert den Tag im Jahr, bis zu dem Frauen im Vergleich zu Männern unbezahlt arbeiten. Angesichts einer Lohnlücke von 16 Prozent sind das die ersten 58 Tage des Jahres (BPW 2025). Der Gender Pay Gap in Deutschland ist äußerst zeitkonstant: So lag er in den Jahren 2020 bis 2023 bei jeweils 18 Prozent, 2024 ging er um zwei Prozentpunkte zurück auf 16 Prozent und blieb 2025 unverändert auf diesem Niveau. Über die letzten 20 Jahre hat der Gender Pay Gap insgesamt um acht Prozentpunkte abgenommen (Statistisches Bundesamt 2025b).

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – oder gleichwertige Arbeit?

Bei der Betrachtung von geschlechtsspezifischen Lohnlücken lässt sich zwischen einem unbereinigtem und einem bereinigtem Gender Pay Gap unterscheiden. Ersterer dokumentiert die allgemeine, durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen und wird meist synonym mit dem Gender Pay Gap behandelt. Der bereinigte Gender Pay Gap liegt im Vergleich hierzu 2025 bei sechs Prozent, also zehn Prozentpunkte unter dem unbereinigten Gap (Statistisches Bundesamt 2025a). Er kontrolliert („bereinigt“) für eine Reihe von Faktoren, welche den durchschnittlichen Stundenlohn bestimmen. Dazu gehören beispielsweise der Beschäftigungsumfang und -sektor, Bildungsabschlüsse, Unternehmensgröße und Tarifbindung oder die berufliche Hierarchie. Der bereinigte Gap, im Vergleich zum unbereinigten, beschreibt also die Lücke, die übrigbleibt, wenn Frauen und Männer in diesen Faktoren die gleichen Grundvoraussetzungen aufweisen würden.

Hinter den zwei Indikatoren steckt eine grundsätzliche Debatte: Misst nur der bereinigte Gap wirkliche Diskriminierung, weil wir sonst „Äpfel mit Birnen“ vergleichen? Um zu vergleichen, was der bereinigte und der unbereinigte Gender Pay Gap messen, hilft ein Blick auf die Konzepte von „unmittelbarer“ und „mittelbarer“ Diskriminierung. Unmittelbare Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung, die direkt aufgrund eines Merkmals erfolgt (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2025). Hier ist der bereinigte Gap einzuordnen – trotz gleicher Arbeit werden Frauen schlechter bezahlt. Politisch lässt sich das in die Forderung in „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ übersetzen. Mittelbare Diskriminierung hingegen zieht scheinbar neutrale Kriterien für eine Benachteiligung heran, die aber für eine bestimmte Gruppe besonders benachteiligend wirken (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2025). Hier ist die schlechtere Bezahlung von frauendominierten Berufen einzuordnen oder die schlechteren Aufstiegschancen in Teilzeitarbeit (Pfahl/Unrau 2024). Mittelbare Diskriminierung kann also nur gemessen werden, wenn der Gender Pay Gap nicht um diese Merkmale bereinigt wird. Beim unbereinigten Pay Gap steht politisch ein anderer Slogan im Vordergrund: „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“.

Grenzen des Gender Pay Gaps

Trotz der Popularität des Indikators Gender Pay Gap gibt es eine Reihe an konzeptuellen und methodischen Kritikpunkten. Erstens werden Bruttoverdienste betrachtet. So ist nicht ersichtlich, zu welchem Grad sich Ungleichheiten in den Lohnabgaben, zum Beispiel aufgrund des Ehegattensplittings, niederschlagen. Weiterhin bezieht das Statistische Bundesamt in den Berechnungen keine Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung (oder Verteidigung und Sozialversicherung) mit ein, womit ein wesentlicher Teil der Arbeitnehmenden keine Berücksichtigung findet. Durch den Fokus auf lohnrelevante Faktoren treten zudem Ursachenketten, wie die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit innerhalb von Paaren, in den Hintergrund.

Gender Pay Gap und berufliche Anforderungen

Abb. 1: Bruttostundenverdienste nach Anforderungsniveau und Geschlecht in Deutschland 2022/23
Quelle: Statistischen Bundesamt (2024); Datengrundlage ist die Verdiensterhebung 2022/23; eigene Darstellung

Bei dem Gender Pay Gap handelt es sich um einen Durchschnittswert, der zum Beispiel über die Einkommensverteilung, Beschäftigungssektoren oder das Anforderungsniveau von Beschäftigungen variieren kann. Um das zu verdeutlichen, zeigt die obige Grafik Daten aus der Verdiensterhebung 2022/23 des Statistischen Bundesamtes zur Lohndifferenz nach beruflichem Anforderungsniveau. Der Gap ist mit 20,9 Prozent bei hohem Anforderungsniveau (Expert*innen) am höchsten, während er auf der darauffolgenden Stufe (Spezialist*innen) lediglich bei rund 16,1 Prozent und auf der niedrigsten Stufe (Helfer*innen) bei rund 9,9 Prozent liegt. Am ähnlichsten sind sich die Bruttostundenlöhne von männlichen und weiblichen Fachkräften mit einer Differenz von nur rund 6,5 Prozent (siehe Abb. 1). Die Mechanismen hinter dem Gender Pay Gap unterscheiden sich je nach Tätigkeitsfeld: Während der große Gap unter Expert*innen auf Barrieren hinweisen kann, die Frauen davon abhalten, in Führungspositionen zu gelangen (Phänomen der „gläsernen Decke“), könnte der Gap bei Personen in Hilfstätigkeiten daran liegen, dass Frauen schwerer aus dem Niedriglohnsektor aufsteigen (Phänomen der „klebrigen Böden“) (Christofides et al. 2013). Politisch gibt es hier also keine Universallösung, sondern die Mechanismen in den verschiedenen Bereichen müssen gezielt adressiert werden.

Stand: Dezember 2025

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Über die Autor*innen

Clara Overweg M.A., ist Soziologin und Doktorandin an der Humboldt-Universität zu Berlin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bamberg. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit geschlechterspezifischen Ungleichheiten in Lebenslauf, Renteneinkommen und Vermögen.

Dr. Andreas Weiland ist Soziologe und forscht an der TU Dortmund. Seine Schwerpunkte liegen in den Themenfeldern Lebenslauf, Geschlecht, Sozialpolitik, Renten und Vermögen.