Welche nationalen und internationalen Rahmenbedingungen gibt es?
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, feministische Führungskultur in Organisationen umzusetzen. Dennoch können sich Organisationen, Unternehmen und Institutionen an bestehenden gesetzlichen nationalen und internationalen Verpflichtungen orientieren.
Diese können Organisationen, die sich als kleinste Einheit für gesellschaftlichen Wandel verstehen, Orientierung bieten, um das Ziel einer nachhaltigen Veränderung in Organisationen mit einem feministischen Wertefundament zu verbinden.
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Die Bundesrepublik Deutschland hat Gleichstellung als zentrales Ziel in der Verfassung und in politischen Strategien verankert, zum Beispiel in Artikel 3 Absatz 2 GG:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Gender Mainstreaming in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
§ 2 GGO bestimmt:
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).“
Doch Deutschland hat nicht nur auf nationaler Ebene gesetzliche Rahmenbedingungen etabliert, sondern ist auch internationale Verpflichtungen eingegangen.
Gender Equality in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen
Auf globaler Ebene bekennt sich Deutschland etwa zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, insbesondere des Sustainable Development Goal 5 (SDG 5): Gleichstellung der Geschlechter.
Ziel SDG 5:
Das Ziel besteht darin, strukturelle Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beenden und ihre gleichberechtigte Teilhabe an politischen und wirtschaftlichen Führungspositionen sicherzustellen.
Unterziel SDG 5.5:
Frauen sollen gleiche Chancen bei der Übernahme von Führungsrollen erhalten.
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Wissens-Check machenQuellen
Bundesrepublik Deutschland (1949, in der ergänzten Fassung von 1994): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 Abs. 2, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/, (Abruf 02.04.2025).
Bundesregierung (2024): Gleichberechtigung im Grundgesetz: 75 Jahre Grundgesetz (GG), https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/75-jahre-grundgesetz/gleichberechtigung-grundgesetz-2262564 (Abruf: 24.01.2025).
Bundesministerium des Innern und für Heimat (o. J.): Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/ggo.pdf?__blob=publicationFile&v=15 (Abruf: 24.01.2025).
UN Women Deutschland (o. J.): SDG 5 – Gleichstellung der Geschlechter, https://unwomen.de/sdg-5-gleichstellung-der-geschlechter/ (Abruf: 24.01.2025).