Fragen und Antworten zum Offenen Haus
Im Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (GleiBStiftG) sprechen sich die Gesetzgebenden explizit für einen Ort der Vernetzung gleichstellungspolitischer Organisationen unter dem Dach der Bundesstiftung Gleichstellung aus. Die Stiftung stellt daher Räume zur Unterstützung gleichstellungspolitischer Initiativen zur Verfügung und fungiert als Vernetzungsplattform der Zivilgesellschaft im Sinne eines Offenen Hauses für Gleichstellung.
Die Antworten auf häufige Fragen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.
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In der Bundesstiftung Gleichstellung gibt es zwei Veranstaltungsräume und einen Konferenzraum, die für externe Veranstaltungen genutzt werden können. Insgesamt können wir Ihnen also, je nach Veranstaltungsbedarf, bis zu drei Räume zur Verfügung stellen.
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In den großen Raum (Raum 1) passen mit Reihenbestuhlung max. 80 Personen (siehe Fotos). In den kleinen Raum (Raum 2) passen mit einer Reihenbestuhlung max. 60 Personen.
Es gibt die Möglichkeit, durch eine Raumerweiterung den Raum 2 zusätzlich zu Raum 1 zu nutzen, oder die Veranstaltung in den zweiten Raum auf einer Leinwand zu übertragen, sodass eine Bestuhlung von max. 127 Personen möglich ist. Dies bietet sich beispielsweise bei Paneldiskussionen, Keynotes, Redebeiträgen oder Performances an.
Mit einer Blockbestuhlung (Stühle mit Besprechungstischen, siehe Fotos) ist der Raum mit max. 30 Personen ausgelastet.
Der Besprechungsraum ist mit max. 16 Personen ausgelastet. Er eignet sich besonders gut für (hybride) Besprechungen und als Break-Out-Raum (siehe Fotos).
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Die Bundesstiftung Gleichstellung stellt die Räumlichkeiten gleichstellungspolitischen Akteur*innen kostenfrei zur Verfügung.
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Die Bundesstiftung Gleichstellung stellt ihre Räume gleichstellungspolitischen Akteur*innen aus dem gesamten Bundesgebiet kostenfrei zu Vernetzung, Austausch und Wissensvermittlung zur Verfügung. Auch jungen Initiativen und Gruppen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Migration, Flucht, Alter, Behinderung, Trans*Inter*Nicht-Binär*Queer, soziale Benachteiligung, Ost-West etc.) wird niedrigschwellig ein Ort für deren gleichstellungspolitische Arbeit angeboten. Die Anfragen zur Raumnutzung werden vom Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung dahingehend geprüft, ob die Inhalte der Veranstaltung mit dem Stiftungszweck kompatibel sind.
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Die Veranstaltungsräume verfügen jeweils über einen Beamer, eine Leinwand, Funkmikrofone (max. vier Stück), zwei Mikrofone mit Schwanenhals, die jeweils an einem beweglichen Redepult installiert sind, eine Soundanlage sowie diverse Stromzugänge. Das Licht im Raum kann unterschiedlich angepasst werden: Möglich sind eine Vollbeleuchtung, eine Beleuchtung von einzelnen Bereichen im Raum mit einem Dimmer-System sowie eine Beleuchtung mit Spotlights. Zudem gibt es ein höhenverstellbares, unterfahrbares Redepult, das ebenfalls mit einem Schwanenhalsmikrofon ausgestattet ist.
Die Bildübertragung von mitgebrachten Notebooks kann kabellos mit Barco ClickShare erfolgen, ohne dass vorab eine umfangreiche Programminstallation erforderlich ist. Notebooks oder Tablets können leider nicht über die Bundesstiftung Gleichstellung zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren sind in den Räumen mehrere Kameras für Videokonferenzen installiert. Die technische Betreuung und Vorbereitung hybrider oder rein digitaler Veranstaltungen müssen allerdings ausschließlich über die externen Veranstalter*innen erfolgen.
Der Konferenzraum ist ebenfalls mit fest installiertem Monitor und Beamer sowie einer Kamera für mögliche Videokonferenzen ausgestattet. Wie die anderen beiden Veranstaltungsräume kann eine kabellose Bildübertragung über Barco ClickShare erfolgen.
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Nein. Bei technisch komplexeren Veranstaltungen oder einer Übertragung der Veranstaltung per Livestream muss ein Technikdienstleister beauftragt werden. Die Kosten dafür tragen die Veranstalter*innen. Gerne stellen wir einen Kontakt zu Dienstleister*innen her, die mit der eingebauten Veranstaltungstechnik vertraut sind.
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Bei Bedarf kann ein kleines Bühnenpodest aufgebaut werden. Die Maße sind: 2 x 2 x 0,2 m.
Zwei Flipcharts und zwei Pinnwände können auf Grundlage vorheriger Absprache genutzt werden. Allerdings müssen die Verbrauchsmaterialien (Papier, Stifte, Magnete, Stecknadeln, Moderationskoffer) dafür selbst mitgebracht werden.
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Ja, die Veranstaltungsräume 815 und 816 verfügen jeweils über eine Klimaanlage und eine Lüftung. Informationen dazu erhalten Sie vor der Durchführung Ihrer Veranstaltung.
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Nein. Bei Bedarf müssen sich die Veranstalter*innen eigenständig um eine Buchung bemühen. Die Kosten dafür tragen die Veranstalter*innen selbst. Bei Fragen zur Umsetzung geben die Mitarbeiter*innen der Bundesstiftung Gleichstellung gerne jederzeit Auskunft.
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Die Räumlichkeiten der Stiftung sind barrierearm. Der Hauseingang hat eine Rampe, es gibt geräumige Fahrstühle, barrierefreie Toiletten sowie Türen, die sich elektronisch öffnen und schließen lassen. Ein Blindenleitsystem sowie Tastpläne und Raumbeschilderungen in Braille-Schrift ermöglichen auch blinden und sehbehinderten Besucher*innen eine selbstständige Orientierung auf der Veranstaltungsetage.
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Das Mit-Kind-Büro ist als Eltern-Kind-Zimmer für Mitarbeitende der Bundesstiftung Gleichstellung und deren Kinder eingerichtet. Es kann außerhalb der regulären Arbeitszeiten bei Abend- und Wochenendveranstaltungen ausschließlich für den Zweck der Kinderbetreuung in die Mitnutzung des Offenen Hauses gegeben werden. Die Veranstalter*innen müssen die Sonder-Nutzungsbestimmungen für das Mit-Kind-Büro unterschreiben und eine Person zur Kinderbetreuung beauftragen.
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In der Bundesstiftung Gleichstellung steht ein Gäste-WLAN zur Verfügung. Die Zugänge dafür müssen allerdings vorab für jede Person einzeln beantragt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass uns die Namen der entsprechenden Personen spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vorliegen müssen, um die Erstellung von WLAN-Vouchern sicherstellen zu können.
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Nein. Bitte bringen Sie benötigte Ausdrucke selbst mit.
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Die Bundesstiftung Gleichstellung bietet kein Catering an. Dafür müssen externe Anbieter*innen eigenständig gebucht werden. Die Koordination zur Anlieferung und Abholung des Caterings erfolgt in Absprache mit der Bundesstiftung Gleichstellung. Die Annahme des Caterings muss durch die Veranstalter*innen erfolgen. Die Abholung des Geschirrs muss innerhalb des mit uns vereinbarten Zeitraums, idealerweise zu den Geschäftszeiten der Bundesstiftung Gleichstellung, liegen.
Der Veranstaltungsbereich verfügt über eine Küche mit Geschirr und Besteck für bis zu 120 Personen, das kostenfrei genutzt werden kann. Dazu gehört auch eine Kaffeemaschine mit zwei großen Pumpkannen, ein Wasserkocher und eine Spülmaschine. Kaffeepulver, Tee und Getränke müssen selbst organisiert werden. Bei größeren Mengen kann unser Abstellraum dafür genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass das Geschirr zum Ende der Veranstaltung sauber in die Schränke geräumt werden muss.
Die Bundesstiftung Gleichstellung stellt Wasser (gekühlt, mit und ohne Kohlensäure) aus einem Wasserspender kostenlos zur Verfügung.
Details zur geplanten Küchennutzung müssen vorab mit uns abgesprochen werden.
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Wir sind bemüht, Ihnen einen guten Rahmen für Ihre Veranstaltung zu bieten, können jedoch nicht die Verantwortung für die Betreuung der Veranstaltung übernehmen. Unser Team unterstützt Sie daher gerne bei Ihren Veranstaltungsplanungen mit Hinweisen zum Ort und Kontakten zu Dienstleister*innen, kann jedoch nicht die Durchführung der Veranstaltung personell begleiten. Diese muss eigenständig von Ihnen und Ihrem Team erfolgen.
Selbstverständlich können Sie jederzeit einen Termin über veranstaltungen@bundesstiftung-gleichstellung.de vereinbaren, um die Räumlichkeiten vorab anzuschauen. Einen ersten Eindruck können Sie auch über unsere Website gewinnen. Das Veranstaltungsmanagement der Bundesstiftung Gleichstellung unterstützt und berät im Vorfeld der Veranstaltung und wird selbstverständlich auch beim Auf- und Abbau der Veranstaltung koordinierend sowie bei der Übergabe der Räume vor Ort sein. Darüber hinaus erfolgt eine Einweisung in die eingebaute Technik. Während der laufenden Veranstaltung ist das Veranstaltungsmanagement für Sie für technische Fragen jederzeit ansprechbar. Nach der Veranstaltung erfolgt eine kurze Abnahme der Räumlichkeiten. Es wird geprüft, ob die genutzten Flächen ordnungsgemäß übergeben werden und keine Schäden an den überlassenen Gegenständen und Einbauten entstanden sind.
Der Einlass muss von den Veranstalter*innen selbst organisiert werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise öffentlichen Podiumsdiskussionen oder Vorträgen, muss eine zentrale Registrierung vor Ort über die Veranstalter*in erfolgen.
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Die Räume müssen besenrein übergeben werden, eine Pauschale fällt nicht an. Die Tische müssen nach der Veranstaltung abgewischt werden und die Küche ist sauber und ordentlich zu hinterlassen.
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Grundsätzlich bewirbt die Bundesstiftung Gleichstellung keine externen Veranstaltungen. Dies gilt auch für unsere Social-Media-Kanäle. Im Falle einer Kooperationsveranstaltung regelt die Kooperationsvereinbarung das Weitere.
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Bitte schreiben Sie eine E-Mail an veranstaltungen@bundesstiftung-gleichstellung.de, in der Sie uns folgende Informationen übermitteln:
1. Thema und Format der geplanten Veranstaltung
2. Datum der Veranstaltung (im besten Fall bereits unter Nennung von Alternativterminen) und geplanter Zeitrahmen
3. Teilnehmendenkreis und geplante Personenzahl
4. Bezug zum Thema Gleichstellung (sofern nicht aus Thema ersichtlich)Bitte lesen Sie sich die FAQ auf dieser Seite im Vorfeld Ihrer Anfrage aufmerksam durch.
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Bitte planen Sie bei Veranstaltungen ab 30 Personen drei Monate Planungsvorlauf ein. Ihre Anfrage für kleinere Veranstaltungsformate sollten uns im besten Fall sechs Wochen vor dem avisierten Termin erreichen.
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Eine Antwort auf Ihre Anfragen erhalten Sie spätestens zwei Wochen, nachdem Ihre Nachricht bei uns eingegangen ist.
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In ihren Räumlichkeiten begrüßt die Bundesstiftung Gleichstellung grundsätzlich einen regen Austausch, auch mit kritischen Beiträgen, umstrittenen Positionen und zu kontroversen Themen. Dabei ist ein wertschätzendes, freundliches und respektvolles Miteinander zu jeder Zeit unerlässlich. Die Stiftung duldet keine verletzenden, beleidigenden oder hasserfüllten Positionen. Insbesondere akzeptiert sie keine Form der Gewalt wie Stigmatisierungen und Diskriminierungen. Sexistische, rassistische, antisemitische, antimuslimische, behinderten- oder LGBTIQA*-feindliche Positionen und Äußerungen, die auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit schließen lassen, werden mit Ausübung des Hausrechtes geahndet bzw. wenn es sich um Straftatbestände handelt ggf. zur Anzeige gebracht. Externe Veranstaltende, die im Offenen Haus ihre Veranstaltungen verantworten, sind dazu verpflichtet, die Etikette durchzusetzen.
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Bitte sprechen Sie die Veranstaltungszeiten rechtzeitig mit uns ab und planen Sie ausreichend Zeit für Auf- und Abbau sowie das Aufräumen der Räume ein. Eine Person aus unserem Team muss während Ihrer Veranstaltung anwesend sein. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die abgesprochenen Zeiten eingehalten werden müssen und keine kurzfristigen Änderungen möglich sind.