Fragen und Antworten zum Offenen Haus

Im Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (GleiBStiftG) sprechen sich die Gesetzgebenden explizit für einen Ort der Vernetzung gleichstellungspolitischer Organisationen unter dem Dach der Bundesstiftung Gleichstellung aus. Die Stiftung stellt daher Räume zur Unterstützung gleichstellungspolitischer Initiativen zur Verfügung und fungiert als Vernetzungsplattform der Zivilgesellschaft im Sinne eines Offenen Hauses für Gleichstellung.

Die Antworten auf häufige Fragen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.