Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik
Begriffe, Instrumente, Daten
Die Studie setzt sich aus sozialwissenschaftlicher Perspektive mit den Fragen auseinander, welche Konzeptionen von Geschlecht sich aus den Fachdiskursen ergeben und welche Möglichkeiten und Grenzen für Gleichstellungspolitik bestehen, Geschlechtervielfalt zu berücksichtigen.
Studie 2B – Reihe Gleichstellungswissen | Veröffentlicht am 05.11.2024
Autor*innen: Dr. Irene Pimminger, Dr. Silke Steinhilber | Herausgeberin: Bundesstiftung Gleichstellung
Inhaltsverzeichnis
-
1.1 Fragestellung und Ziel der Studie
1.2 Vorgehen -
2.1 Geschlechtertheoretische Theoreme
2.2 Begriffe und Begriffsgeschichten
2.3 Dimensionen von Geschlecht
2.4 Schlussfolgerungen für die Gleichstellungsarbeit -
3.1 Von Geschlechtsbegriffen zu gleichstellungspolitischen Zielgruppen
3.2 Gleichstellungsstrategien
3.3 Gender Impact Assessment
3.4 Schlussfolgerungen für die Gleichstellungsarbeit -
4.1 Bedeutung von Daten für Gleichstellungs- und Geschlechtervielfaltspolitik
4.2 Erhebungskontexte von Geschlechtsdaten
4.3 Schlussfolgerungen für die Gleichstellungsarbeit -
Ausgewählte zentrale Erkenntnisse
- Unterscheidung der Logiken: Die Studie differenziert zwischen Gleichstellungspolitik und Geschlechtervielfaltspolitik als benachbarte, aber nicht identische Politikfelder. Beide folgen unterschiedlichen Logiken: Institutionalisierte Gleichstellungsarbeit fokussiere das strukturelle Machtverhältnis zwischen Männern und Frauen, Geschlechtervielfaltspolitik hingegen Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität und Seinsweise.
- Struktur vs. Identität: Während „Frau“ und „Mann“ in der Gleichstellungspolitik als soziostrukturelle Platzhalter für Machtpositionen fungieren, versteht die Studie Nicht-Binarität primär auf der Ebene des personalen Geschlechts (Identität).
- Ebenen der Berücksichtigung und Gefahr der „Entnennung“: Die Autor*innen unterscheiden, ob Geschlechtervielfalt bei verschiedenen Instrumenten der Gleichstellungsarbeit begrifflich oder fachlich berücksichtigt wird (etwa durch Anpassung der Bezeichnungen versus durch Einbezug von nicht-binären Personen als Zielgruppe). Die Nutzung rein geschlechtsneutraler Begriffe (wenn z.B. pauschal von „Elternteil“ statt „Mutter/Vater“ gesprochen wird) berge das Risiko, spezifische strukturelle Benachteiligungen von Frauen unsichtbar zu machen, wenn Machtverhältnisse nicht mehr explizit benannt werden.
Handlungsempfehlungen
- Transparenz in der Begrifflichkeit: Akteur*innen sollten offenlegen, welchen Geschlechtsbegriff sie gerade verwenden und warum (z.B. „Hier nutzen wir den binären Begriff, weil die zugrundeliegende Datenlage oder Diskriminierungsstruktur binär ist“).
- Kontextbezogene Prüfung statt Pauschallösung: Es gibt keine „One-Size-Fits-All“-Lösung. Institutionen müssen prüfen, an welcher Stelle eine Integration (Zusammendenken der beiden Felder) sinnvoll ist und wo spezifische Maßnahmen für geschlechtliche Vielfalt (getrennt von Frauenförderung) effektiver sind.
- Zweckgebundene Datenerhebung: Bei der Erhebung von Daten (z.B. in der Verwaltung) muss vorab geklärt sein, welches Erkenntnisinteresse besteht. Die Abfrage der Geschlechtsidentität ist nur dann sinnvoll, wenn daraus konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können und der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewahrt bleibt.
Methode und Vorgehen
- Konstruktivistischer Ansatz: Die Studie arbeitet mit einem konstruktivistischen und mehrdimensionalen Verständnis von Geschlecht. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Spannungsfeld zwischen der Unterscheidung von Geschlecht als Strukturkategorie und Geschlecht als personalem Geschlecht.
- Methoden-Mix: Die Ergebnisse basieren auf einer Analyse theoretischer und methodischer Literatur sowie der Auswertung nationaler und internationaler Dokumente aus der Gleichstellungs- und Geschlechtervielfaltsarbeit.
- Praxis-Check: Durch eine explorative Gruppendiskussion mit Vertreter*innen aus der institutionellen Praxis wurden theoretische Ansätze auf ihre Umsetzbarkeit und bestehende Hürden überprüft (z. B. Ressourcen, Kompetenzen).