Feministische Führungs­kultur

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Intersektionale Gleichstellungsperspektiven auf das deutsche Aufenthalts- und Migrationsrecht

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Deutschland ist ein Einwanderungsland, doch seine rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht neutral. Unter dem Titel „Intersektionale Gleichstellungsperspektiven auf das deutsche Aufenthalts- und Migrationsrecht“ diskutierten am 23. Juni 2026 Expert*innen der Bundesstiftung Gleichstellung und des Deutschen Instituts für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Stiftungsbeirätin der Bundesstiftung Gleichstellung und Vorständin des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen (DaMigra), Dr. Delal Atmaca, wie Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus den Zugang zu Rechten und gesellschaftlicher Teilhabe bestimmen.

Ein Meilenstein für die Gleichstellungspolitik
In ihrer Begrüßung betonte Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung), dass eine intersektionale Perspektive für moderne Gleichstellungsorganisationen eine Conditio sine qua non sei. Nur wenn Mehrfachdiskriminierungen – etwa an der Schnittstelle von Rassismus und Sexismus – konsequent in den Blick genommen werden, lassen sich institutionelle Barrieren nachhaltig abbauen.

Besonders hob Rauchut hervor, dass die fachliche Arbeit der Bundesstiftung bereits weitreichende politische Wirkung entfaltet: Es ist ein bedeutender Erfolg, dass sowohl die Integrationsministerkonferenz (IntMK) im April 2026 als auch die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) im Juni 2026 zentrale Empfehlungen der Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht?“ in ihre Beschlüsse aufgenommen haben. Damit würden Frauen mit Migrationserfahrung explizit als Gruppe mit einer besonders großen Armutsgefährdung anerkannt, was die Dringlichkeit für gesetzliche Reformen im Aufenthaltsrecht unterstreicht.

Das „männliche Paradigma“ im Recht
Pauline Hachenberg verdeutlichte in ihrem Input, dass das deutsche Ausländer- und Aufenthaltsrecht jahrzehntelang primär auf die Zuwanderung männlicher Arbeitskräfte ausgerichtet war. Frauen seien dabei als eigenständige Trägerinnen von Humankapital sowie von Grund- und Menschenrechten strukturell aus dem Blick geraten. „Das Gesetz ist zwar formell geschlechtsneutral, bedeutet aber real Ungleichbehandlung“, so die Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Bundesstiftung Gleichstellung). In der Praxis führt dies dazu, dass Anforderungen wie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts Frauen systematisch benachteiligen, da diese häufiger unbezahlte Sorgearbeit leisten und dadurch seltener die Voraussetzungen für verfestigte Aufenthaltstitel erfüllen.

Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg
Dass Migration familiäre Solidarität nicht beendet, sondern verkompliziert, zeigte Dr. David Schiefer (DeZIM) auf Basis neuer Daten des DeZIM.panels. Rund 40 % der Menschen in Deutschland haben Angehörige im Ausland; transnationale Pflege ist für Millionen zum Alltag geworden. Am Beispiel der Unterstützung für im Ausland lebende Eltern betonte Schiefer, dass familiäre Fürsorge auch über Grenzen hinweg zwischen den Geschlechtern verhandelt wird. Während die Daten des DeZIM.panels zeigen, dass auch Söhne in die Unterstützung ihrer Eltern im Ausland involviert sind, belegen andere Studien, dass Söhne und Töchter mit unterschiedlichen fürsorgespezifischen Rollenerwartungen konfrontiert sein können. Zudem erschwert das deutsche Recht Fürsorge über Grenzen hinweg: Wer z. B. Angehörige in Drittländern pflegt, kann diesen Bedarf kaum formal nachweisen, um etwa Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz zu erhalten.

De jure liberal, de facto selektiv?
Prof. Dr. Magdalena Nowicka (DeZIM) analysierte die Umsetzung der EU-Massenzustrom-Richtlinie (TPD). Obwohl diese Richtlinie auf dem Papier (de jure) liberal ist und sofortigen Arbeitsmarktzugang gewährt, wirkt sie in Deutschland de facto selektiv. Da 61,4 % der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter Frauen sind – viele davon alleinerziehend –, verpuffen formelle Rechte oft am eklatanten Mangel an Kinderbetreuungsplätzen. Für Mütter mit Kindern unter sechs Jahren liegt die Beschäftigungsquote bei lediglich 14 %, was die Gefahr einer langfristigen Dequalifizierung und Prekarisierung massiv erhöht.

Einblicke in die Lebensrealität
Die anschließende Diskussion zeichnete ein tiefgehendes Bild der aktuellen Herausforderungen:

Dr. Delal Atmaca (DaMigra e. V.) unterstrich die Bedeutung der Mitwirkung von Migrantinnenorganisationen. Intersektionalität dürfe kein akademisches Schlagwort bleiben, sondern müsse als gelebte Realität verstanden werden. Eine Frau mit Flucht- oder Migrationsgeschichte erlebe nicht zuerst Sexismus, dann Rassismus und anschließend Benachteiligungen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus – diese Diskriminierungsformen greifen ineinander und verstärken sich gegenseitig. Deshalb greife sowohl eine Gleichstellungspolitik zu kurz, die ausschließlich Geschlecht betrachtet, als auch eine Migrationspolitik, die Menschen auf ihre Migrationserfahrung reduziert. Der universelle Anspruch der Menschenrechte verlange, allen Menschen unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus den gleichen Schutz und die gleichen Rechte zu gewährleisten.

Eine Teilnehmerin schilderte ihre persönliche Situation als Ukrainerin mit Pflegefällen in der Familie. Da transnationale Pflegebeziehungen gesetzlich ignoriert würden, führen ihre Pflegezeiten im Ausland zu massiven Rentenlücken in Deutschland.

Eine Mitarbeiterin einer Beratungsstelle für Alleinerziehende berichtete von der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt. Viele alleinerziehende Frauen, oft aus afrikanischen Ländern, lehnen soziale Hilfe aus Angst ab, da der Bezug von Sozialleistungen ihren Aufenthaltstitel gefährden könnte. Franziska Rauchut ergänzte, dass genau diese fatalen Abhängigkeiten – etwa durch vom Ehemann abgeleitete Aufenthaltstitel – ein zentraler Befund der Studie seien.

Eine Vertreterin einer Migrant*innenorganisation kritisierte die Erwartung eines schnellen Arbeitsmarktzugangs nach drei Monaten im Rahmen des neuen GEAS als völlig unrealistisch für traumatisierte Frauen. Dies dränge Betroffene in prekäre Arbeitsverhältnisse, bevor eine echte Stabilisierung möglich sei.

Migrationspolitik ist Gleichstellungspolitik
Die Veranstaltung machte deutlich: Solange das Aufenthalts- und Sozialrecht die Realität von Sorgearbeit und transnationalen Lebenswegen ignoriert, produziert es systematische Ungleichheit. Die Aufnahme der Studienergebnisse in die Beschlüsse der Minister*innenkonferenzen (IntMK und GFMK) ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem gerechteren Rechtssystem, das Frauen endlich als eigenständige Rechtsträgerinnen ernst nimmt.

Eindrücke der Veranstaltung

Weitere Informationen

Wir laden Sie ein, die vorgestellten Fachtexte des DeZIM zu lesen:

Sie können die diskutierten Themen auch auf der Seite der Bundesstiftung Gleichstellung vertiefen:

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Wie weiter auf dem Weg zu Parität in den Parlamenten?

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Volles Haus, rund 250 Zuschauer*innen im Livestream und ein engagierter Austausch über Wege zu einer geschlechtergerechten politischen Repräsentation: Gemeinsam mit dem Verein Parité in den Parlamenten e. V. veranstaltete die Bundesstiftung Gleichstellung am 24. Juni 2026 in ihren Räumen in Berlin die Fachveranstaltung „Wie weiter auf dem Weg zu Parität in den Parlamenten?“. Anlass war der zweite bundesweite Aktionstag der Initiative #ParitätJetzt, die sich mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis für eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen einsetzt.

Christa Weigl-Schneider, Präsidentin des Vereins Parité in den Parlamenten e. V., unterstrich in ihrer Begrüßung die Dringlichkeit des Themas. Sie verwies auf den weiterhin niedrigen Frauenanteil in Parlamenten und warb für ein Paritätsgesetz, um die gleichberechtigte politische Teilhabe nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig erinnerte sie an das langjährige Engagement der Initiative #ParitätJetzt und ihrer Mitbegründerin Prof. Dr. Rita Süssmuth. Ihr Wirken bleibt weiterhin Auftrag für das Engagement der Initiative.

Lisi Maier, Co-Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung betonte, dass die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen eine zentrale demokratische Aufgabe sei. Trotz des Gleichstellungsauftrags des Grundgesetzes seien Frauen in Parlamenten nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Demokratie lebe davon, dass unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen in politische Entscheidungen einfließen können. Die Bundesstiftung Gleichstellung verstehe es deshalb als ihre Aufgabe, Impulse für eine geschlechtergerechte Demokratie zu setzen.

Den fachlichen Auftakt gestaltete die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt mit ihrem Eröffnungsvortrag „Jetzt erst (mit) Recht – Parität!“. Sie beleuchtete die verfassungsrechtlichen Grundlagen gleichberechtigter politischer Teilhabe und ordnete die Debatte um Parität in den Kontext des Gleichstellungsauftrags aus Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz ein.

Auf dem anschließenden Podium diskutierten Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Wolfgang Dahler (Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU), Carmen Wegge (Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD), Elke Hannack (stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)) sowie Judith Rahner (Initiative #ParitätJetzt sowie Geschäftsführung Deutscher Frauenrat). Moderiert wurde die Diskussion von Shelly Kupferberg. Im Mittelpunkt standen unterschiedliche Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation in Parlamenten. Diskutiert wurden unter anderem die Frage, welche strukturellen Hürden Frauen auf dem Weg in politische Ämter begegnen, welche Rolle Parteien, Listen- und Direktmandate dabei spielen und welche Instrumente – etwa Paritätsgesetze oder Quoten – geeignet sein können, den Frauenanteil in Parlamenten nachhaltig zu erhöhen. Deutlich wurde, dass unterschiedliche Lösungsansätze existieren, das gemeinsame Ziel jedoch eine Repräsentation ist, die die Gesellschaft angemessen abbildet.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine künstlerische Intervention der Spoken-Word-Künstlerin und Aktivistin Jessy James La Fleur, die dem Thema einen persönlichen und gesellschaftspolitischen Ausklang verlieh.

Ein Dank gilt allen Mitwirkenden, Gästen und Zuschauer*innen im Livestream für den engagierten Austausch. Gemeinsam mit dem Verein Parité in den Parlamenten e. V. und der Initiative #ParitätJetzt setzt sich die Bundesstiftung weiterhin dafür ein, die Debatte über gleichberechtigte politische Teilhabe sichtbar zu machen und den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu fördern.

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1. Strukturwandellabor: Zukünfte geschlechtergerecht gestalten – soziale Innovation fördern

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Am 16. und 17. Juni 2026 fand das erste Strukturwandellabor der Bundesstiftung Gleichstellung statt.  Etwa 40 Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft kamen zusammen, um gemeinsam aktuelle Herausforderungen, Erfahrungen und Perspektiven rund um die geschlechtergerechte Ausgestaltung von Strukturwandelprozessen zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung war es, die Vernetzung im politischen Mehrebenensystem zu fördern, den Austausch zu innovativen Lösungsansätzen anzuregen und nicht zuletzt, Zukunftsszenarien für einen geschlechtergerechten Strukturwandel zu entwickeln.

Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, lud die Teilnehmenden zum Denken und Experimentieren ein und bedankte sich für die Bereitschaft von allen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Laborsituation ermöglichte einen kreativen Rahmen mit verschiedenen Methoden und bot so einen geschützten und offenen Austausch. Franziska Rauchut, Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung, blickte auf den vergangenen Fachtag zum geschlechtergerechten Strukturwandel „In guter Gesellschaft?!“ aus dem Jahr 2025 zurück und stellte das Strukturwandellabor unter folgende Leitfragen: Inwiefern lassen sich in komplexen Transformationsprozessen wie dem Strukturwandel Ressourcen und Rollen neu verteilen sowie Leitbilder oder gar die Geschlechterverhältnisse selbst neu gestalten? Welche Ideen, Konzepte und Instrumente braucht es dafür? Die Vorstellung der Ausstellung „Gender Gaps in der Lausitz“ durch Jasmin Schadock, Projektmitarbeiterin vom Institut für neue Industriekultur (INIK), und eine inhaltliche Einführung in das Thema durch Sarah Clasen und Lukas Zielinski, Wissenschaftliche Mitarbeitende der Bundesstiftung Gleichstellung, boten den Teilnehmenden erste Wissensimpulse für die kommende Workshopphase. Dabei wurde deutlich, dass sich Auswirkungen des Strukturwandels, also tiefgreifende Veränderungen der Wirtschaftsstruktur und damit verbundene Veränderungen in der Erwerbs- und Beschäftigungsstruktur, in der Lausitz, dem Rheinischen oder Mitteldeutschen Revier und in weiteren Regionen wie unter einem Brennglas verdichten. Der demografische Wandel, die Digitalisierung oder die sozial-ökologische Transformation wurden als globale Mega-Treiber identifiziert. Ob bei der Abwanderung junger Menschen aus ländlichen Regionen, dem Zeitaufwand für Sorgearbeit, der Repräsentanz in Entscheidungsgremien oder der Lebensqualität – überall zeigen sich signifikante Geschlechterunterschiede im Verlauf und in der Gestaltung des Strukturwandels.

Im Mittelpunkt der Workshopphase standen Beiträge und die Expertise der teilnehmenden Expert*innen. Sie berichteten etwa von einer interministeriellen Zusammenarbeit zur Aufwertung von Dienstleistungsberufen, sich wandelnden Männlichkeiten, dem zivilgesellschaftlichen Engagement von FLINTA* of Color in Ostdeutschland oder der Rolle der Gleichstellungsbeauftragen in der lokalen Strukturwandelpolitik. In den Diskussionen der Workshopgruppen wurde deutlich, dass der Strukturwandel ein komplexer und multidimensionaler Transformationsprozess ist, in dem Gleichstellung zwar kein „Selbstläufer“ ist, der aber dennoch viele Stellschrauben für eine gleichstellungsorientierte Ausgestaltung bietet. Im weiteren Verlauf entwickelten die Teilnehmenden verschiedene Zukunftsszenarien für den Strukturwandel. Dabei wurde wiederholt deutlich, dass Strukturwandelverständnisse und darauf aufbauende Politiken, die sich ausschließlich auf Industrie- und Wirtschaftsförderung sowie technologische Lösungen konzentrieren, eine Gefahr für die Geschlechtergleichstellung darstellen. Dagegen betonten die Teilnehmenden die Bedeutung einer ganzheitlichen Perspektive auf den Strukturwandel, die auch soziale Infrastruktur, öffentlicher Daseinsvorsorge, intersektionale Perspektiven und Care-Arbeit miteinbezieht.

In ihrem Resümee hob Franziska Rauchut noch einmal hervor, wie wichtig es sei, Strukturwandelstrategien mit Gleichstellungsstrategien zu verknüpfen. Ausgehend von den wichtigen Impulsen des Strukturwandellabors werde sich die Bundesstiftung Gleichstellung auch weiterhin für geschlechtergerechte Weichenstellungen für die Strukturwandelregionen einsetzen. Dazu gehöre auch, dass die Bundesstiftung eine umfangreiche Strukturwandelstudie beauftragt hat, die die Autorinnen Prof. Dr. Melanie Jäger-Erben, Prof. Dr. Jana Rückert-John und Dr. Virginia Kimey Pflücke voraussichtlich bis Mitte 2027 vorlegen werden. Die Ergebnisse sollen anschließend im 2. Strukturwandellabor zur Diskussion gestellt werden. Zum Schluss verabschiedete Franziska Rauchut die Teilnehmenden mit der Aufforderung, die Überzeugung, dass Gleichstellung jeden gesellschaftlichen Prozess beflügelt, mit in ihre Netzwerke und Felder zu nehmen: „Forschen Sie in der Wissenschaft weiter zu den Beharrungstendenzen der Geschlechterverhältnisse und geben uns Antworten an die Hand, wie wir den Androzentrismus überwinden können; integrieren Sie in Verwaltungen und in der Politik Gleichstellungsindikatoren in Förderprogramme und Ausschreibungen; vernetzen Sie sich als Gleichstellungsbeauftragte und streuen Gleichstellungswissen; bleiben Sie offen und feministisch-rebellisch in der Zivilgesellschaft und geben die wichtigen intersektionalen Impulse in die Politik.“

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Mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Rückblick auf den digitalen Ergebnissalon der Optionszeitenlabore

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Wie wollen wir in Zukunft arbeiten und leben? In einer Zeit multipler Krisen werden Fragen von Zeit, Arbeit und Fürsorge immer drängender. Aktuelle Arbeitszeitdebatten greifen Sorgearbeit, zivilgesellschaftliches Engagement und Gleichstellung häufig nur unzureichend auf. Genau hier setzten die Optionszeitenlabore an – und feierten nun mit dem digitalen Ergebnissalon ihren Abschluss.

Über drei Jahre hinweg brachten die Bundesstiftung Gleichstellung und die Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) Akteur*innen aus Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um in drei zweitägigen Laboren intensiv zu diskutieren, wie eine neue gleichstellungsorientierte Zeitpolitik konkret aussehen kann – von der betrieblichen Umsetzbarkeit bis hin zum Stärken des zivilgesellschaftlichen Engagements.

Von der offenen Suchbewegung zu den konkreten Werkzeugen
Zum Auftakt des Salons betonte Direktorin Lisi Maier, wie wegweisend das Kooperationsprojekt für die Bundesstiftung Gleichstellung war. Es habe nicht nur neue zeitpolitische Netzwerke eröffnet und wichtige Impulse für die gleichstellungspolitische Debatte gesetzt, sondern gezeigt: Zeitpolitik löst positive Zukunftsvorstellungen aus und macht neue Vorstellungen von Arbeit, Sorge und gesellschaftlichem Zusammenhalt greifbar.

6 Erkenntnisse für eine neue gleichstellungsorientierte Zeitpolitik
Die geistigen „Eltern“ des Modells, Dr. Karin Jurczyk und Prof. Ulrich Mückenberger, stellten in einem gemeinsamen Impuls die zentralen Lehren aus den Laboren vor. Sechs Punkte kristallisierten sich dabei besonders heraus:

  1. Gleichstellung, Care und Zeitpolitik gehören untrennbar zusammen: Gerade in Krisenzeiten braucht es Modelle, die nicht „einfach nur“ freie Zeit fordern. Ziel muss eine geschlechtergerechte Umverteilung von Zeit und Arbeit über den gesamten Lebensverlauf sein.
  2. Gleichstellung braucht starke Rahmenbedingungen: Damit das Modell tatsächlich gleichstellungspolitisch wirkt, braucht es personengebundene Ziehungsrechte, soziale Absicherung, Entgeltersatz, eine verlässliche Care-Infrastruktur und eine kohärente Gleichstellungspolitik.
  3. Die betriebliche Umsetzung ist machbar: Eine zeitbewusste Personalplanung, intelligente Vertretungsregelungen und gute Qualifizierungsstrukturen machen das Modell in Betrieben realisierbar.
  4. Engagement ist Sorgearbeit: Zivilgesellschaftliches Engagement wurde als essenzielle soziale Sorge („social care“) sichtbar, die dringend aufgewertet werden muss, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratische Resilienz zu sichern.
  5. Befreiung aus der Bürokratie-Falle: Ein transparentes, digitales Zeitkonto bündelt unübersichtliche Einzelregelungen, macht Rechte zugänglich und schafft neue Freiheits- und Selbstbestimmungsspielräume.
  6. Koproduktion wirkt: Das Laborformat selbst hat sich als hochproduktive Methode erwiesen, um Wissen gemeinsam zu entwickeln.


Aus der Praxis: Die nächsten Schritte
Was die Teilnehmenden aus den Laboren mitgenommen haben, welche nächsten Schritte erforderlich sind und welche Bündnispartner*innen es in Zukunft braucht, diskutierten die Teilnehmenden anschließend in drei themenzentrierten Breakout-Räumen.

  1. Fokus Gleichstellung: Karin Jurczyk berichtete aus der Gruppe, die sich dem ersten Optionszeitenlabor widmete. In der Gruppe wurde besonders die Ganzheitlichkeit des Modells hervorgehoben. Es verbindet Zeit, Care und Gleichstellung und eröffnet damit eine Perspektive, die über kleinteilige Reformen hinausweist. Als nächster Schritt wurde vorgeschlagen, ein modulares Stufenmodell weiter zu konkretisieren und dieses in Pilotprojekten (etwa in Vorreiterbetrieben oder bestimmten Bundesländern) zu erproben. Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) wurde als zentrale politische Anknüpfungsstelle benannt.
  2. Fokus Betriebliche Umsetzung: Ulrich Mückenberger berichtete aus der Gruppe, die sich dem zweiten Optionszeitenlabor widmete. Hier stand die Frage im Mittelpunkt, wie Care und Erwerbsarbeit unter Bedingungen von Geschlechtergerechtigkeit besser vereinbar gemacht werden können. Die Diskussion zeigte, dass es bereits gute betriebliche Ansätze gibt, etwa Vertretungsmodelle, Qualifizierungsstrukturen und flexible Arbeitszeitregelungen. Diese Best-Practice-Beispiele sollten systematischer gesammelt und weiterentwickelt werden. Zugleich wurde betont, dass das Optionszeitenlabor selbst bereits ein Modell für neue Allianzen ist, weil es Akteur*innen aus unterschiedlichen Bereichen an einen Tisch bringt.
  3. Fokus Zivilgesellschaftliches Engagement: Pauline Ahlhaus berichtete aus der Gruppe zum dritten Optionszeitenlabor. Diese Gruppe diskutierte, dass Engagement ein wichtiges Zugpferd sein kann, um auch diejenigen von der Relevanz von Sorgearbeit zu überzeugen, die Care bisher vor allem im familiären Kontext denken. Zivilgesellschaftliches Engagement findet in Vereinen, Initiativen, Kommunen und demokratischen Strukturen statt und ist gerade in Zeiten von Demokratieabbau und Antifeminismus unverzichtbar. Zugleich wurde deutlich, dass die Definition von zivilgesellschaftlichem Engagement weiter geschärft werden muss. Wenn daraus konkrete Zeitrechte entstehen sollen, braucht es nachvollziehbare Kriterien und politische Klarheit. Als nächster Schritt wurde besonders die Kommunikation des Modells hervorgehoben. Das Optionszeitenmodell muss verständlich, anschlussfähig und politisch wirksam vermittelt werden. Dabei sollten auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Argumente stärker genutzt werden, etwa Fachkräftesicherung, Gesundheit, Produktivität, Geburtenraten und langfristige Erwerbsbeteiligung.


Neue Allianzen für die Zukunft
Zum Abschluss des Salons weiteten zwei Gäste den Blick auf ergänzende Initiativen und Projekte: Hanna Völke von der EAF Berlin  berichtete von wissenschaftlichen Vernetzungen und Publikationen, die aus den Optionszeitenlaboren entstanden sind. Dazu zählt ein Schwerpunktheft der Fachzeitschrift Femina Politica zu Theorien und Politiken der Zeit. Sigrid Andersen von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie stellte hingegen die „dynamische Familienarbeitszeit“ vor – ein familienpolitisches Instrument, das an das Elterngeld anknüpft und Eltern helfen soll, Erwerbsarbeit in der frühen Familienphase gleichmäßiger aufzuteilen und damit langfristig traditionelle Arbeitsteilungsmuster aufzubrechen.

Ausblick: Die Arbeit geht weiter!
Mit einem großen Dank an alle Beteiligten kündigten Karin Jurczyk und Ulrich Mückenberger an, die zentralen Erkenntnisse aus den Laboren demnächst in einem umfassenden Memorandum festzuhalten.

Der Ergebnissalon machte eines überdeutlich: Die Optionszeitenlabore enden, aber die zeitpolitische Arbeit geht weiter. Das Modell bleibt ein produktiver, visionärer Entwurf, um Erwerbsarbeit, Care und Gleichstellung völlig neu und vor allem zusammen zudenken. Es eröffnet eine Debatte darüber, wie Zeit gerechter verteilt, gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt und Gleichstellungspolitik zukunftsfähig gestaltet werden kann.

Die Bundesstiftung Gleichstellung bleibt am Ball: Beim Gleichstellungstag 2026 geht die Debatte in die nächste Runde. Im Rahmen einer hochkarätig besetzten Panel-Diskussion werden wir die Zukunft der Zeitpolitik und die Wege zu mehr Zeitgerechtigkeit weiter vertiefen. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch mit der Publizistin Teresa Bücker, dem Bundestagsabgeordneten Ralph Edelhäußer (CDU/CSU), dem Forschungsdirektor Prof. Dr. Martin Bujard sowie Franziska Rauchut aus der Bundesstiftung Gleichstellung.

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Gleichstellungs-Lunch: Die Europäische Charta für Gleichstellung als wirksames gleichstellungspolitisches Instrument für die kommunale Ebene

Die Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, hat zum Ziel, kommunale Gleichstellungsarbeit sichtbarer zu machen und zu stärken. Wir schauen uns an, wie die Umsetzung der Charta konkret ablaufen kann. Wir gehen der Frage nach, warum es sich für eine Kommune lohnt, Ressourcen in die Arbeit mit der Charta zu investieren – um eine geschlechtergerechte, vielfältige und lebenswerte Kommune zu gestalten. Darüber hat Melanie Ebenfeld aus dem Bereich Wissen, Beratung, Innovation beim Gleichstellungs-Lunch am 3. Juni 2026 gesprochen

Die Präsentation stellen wir zum Download zur Verfügung (Nutzung nur für nicht-kommerzielle Zwecke gestattet).

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Gleichstellungs-Lunch

Mit unserem Online-Format „Gleichstellungs-Lunch“ wollen wir als Bundesstiftung Gleichstellung über unsere Arbeit und aktuelle Trends aus der Gleichstellungspolitik und -forschung informieren.

Wir laden Euch herzlich ein, in 25 Minuten Informationen und Denkanstöße für Euren Arbeitsalltag, Ehrenamt, Ausbildung oder Studium mitzunehmen. Mitarbeiter*innen der Stiftung geben jeweils um 13 Uhr Einblicke und Analysen zu aktuellen gleichstellungspolitischen Themen, relevanten Studien oder gleichstellungspolitischen Konzepten und Gesetzesvorhaben.

Alle Termine findet Ihr in unserem Kalender.

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Gleichstellungs-Lunch: Frauen in der Landwirtschaft

Rund die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Jahrs der Frauen in der Landwirtschaft werfen wir einen Blick auf das Thema Gleichstellung in der Landwirtschaft. Wie leben Frauen in ländlichen Räumen und auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland? Welche besonderen gleichstellungspolitischen Herausforderungen gibt es hier? Darüber hat Yvonne Everhartz aus dem Bereich Leitungsstab, Gremien und Vernetzung beim Gleichstellungs-Lunch am 6. Mai 2026 gesprochen.

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Sozialwissenschaftliches Fachgespräch „Benachbart oder verschränkt? Zum Verhältnis von Gleichstellung und Geschlechtervielfalt“

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Am 12. Mai 2026 veranstaltete die Bundesstiftung Gleichstellung das digitale Fachgespräch „Benachbart oder verschränkt? Zum Verhältnis von Gleichstellung und Geschlechtervielfalt“. Nach der Veröffentlichung und Diskussion der rechtswissenschaftlichen Geschlechtervielfaltsstudie im Vorjahr, widmeten sich die Teilnehmenden der Veranstaltung der Frage, wie institutionelle Gleichstellungsarbeit und Geschlechtervielfalt in Theorie und Praxis zusammengedacht werden können.

Im Zentrum des Fachgesprächs stand die von der Bundesstiftung Gleichstellung herausgegebene sozialwissenschaftliche Studie „Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik“, die von Irene Pimminger unter Mitarbeit von Silke Steinhilber verfasst wurde. Im Rahmen der digitalen Veranstaltung wurden Kerninhalte durch Leoni Linek (Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesstiftung Gleichstellung) vorgestellt. Moderiert wurde das Fachgespräch von Mona Lach (Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesstiftung Gleichstellung). Die anschließende Diskussion mit namhaften Expert*innen aus der Queer-, Trans- und Geschlechterforschung sowie der angewandten Gleichstellungspraxis war geprägt von einem intensiven, teils kontroversen, aber stets konstruktiven Ringen um geeignete theoretische und praktische Ansätze für eine inklusive, vielfältige Gleichstellungspolitik.

Prof. Dr. Sabine Hark (Wissenschaftliche Leitung des Zentrums für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung an der TU Berlin, Fachgebiet Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung)[1]

Prof. Dr. Sabine Hark

„Gleichstellung und Geschlechtervielfalt stehen nicht im Widerspruch zueinander – und sind schon gar nicht Glieder in einem Nullsummenspiel. Rechte sind nur dann Rechte, wenn sie allen gleichermaßen zustehen; andernfalls bleiben sie Privilegien. Die Verweigerung von Gleichheit ist die paradigmatische Geste der Macht.“

Ausgangspunkt: Eine Ungleichzeitigkeit in der Praxis

Zu Beginn der Veranstaltung skizzierte Franziska Rauchut (Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung) die grundlegende Herausforderung, vor der die Gleichstellungslandschaft beim Thema Geschlecht stehe: Während die transdisziplinäre Geschlechterforschung und das Recht längst über ein rein binäres Verständnis von Geschlecht hinausgingen (etwa durch die „dritte Option“ oder das Selbstbestimmungsgesetz), sei die institutionalisierte Gleichstellungspolitik in ihren rechtlichen Grundlagen und Instrumenten weiterhin stark binär geprägt. Für Gleichstellungsakteur*innen – so auch für die Bundesstiftung Gleichstellung – stelle sich in der Praxis daher die Frage, wie mit dieser Gleichzeitigkeit umzugehen sei und wie Gleichstellung gedacht werden kann, ohne neue Ausschlüsse zu produzieren.

Die Studie von Irene Pimminger unter Mitarbeit von Silke Steinhilber nähert sich diesem Spannungsfeld aus einer strukturellen Perspektive. Auf Basis einer Literatur- und Dokumentenanalyse sowie einer explorativen Gruppendiskussion mit Akteur*innen aus Bundes-, Landes- und Kommunalebene argumentiert die Autorin, dass Geschlecht im Gleichstellungsbereich vor allem als soziostrukturelle Kategorie (als gesellschaftlicher „Platzanweiser“ für Machtpositionen) verstanden werde, während es bei Geschlechtervielfalt stärker um das personale Geschlecht bzw. die geschlechtliche Identität gehe. In der Folge würden beide Bereiche verschiedene Gruppen adressieren und unterschiedliche Ziele verfolgen: Gleichstellung ziele auf materielle Veränderungen ab – etwa die Position von Frauen auf dem Arbeitsmarkt oder die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbessern – , während Geschlechtervielfaltspolitik stärker für rechtliche Anerkennung und Schutz vor Diskriminierung für trans*, inter und nichtbinäre (TIN*) Personen eintrete.

Prof. Dr. Clarissa Rudolph (Professorin für Politikwissenschaft und Soziologie an der OTH Regensburg, Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften)[2]:

Prof. Dr. Clarissa Rudolph

Die Verknüpfung von Geschlechtervielfalt und Gleichstellung ist notwendig und sinnvoll, stellt aber konzeptionell und institutionell auch eine Herausforderung dar. Ein offener konstruktiver Austausch darüber zwischen den verschiedenen Akteur*innen und Wissenschaftler*innen ist äußerst gewinnbringend.“

Aus dieser Analyse leitet die Studie die These ab, dass Gleichstellungspolitik und Geschlechtervielfaltspolitik zwar „benachbarte“, aber eben verschiedene Politikfelder seien, die nicht zwingend derselben Logik folgen. Pimminger plädiert dafür, stets kontextbezogen abzuwägen und transparent zu kommunizieren, welche Begrifflichkeiten mit welchem Ziel verwendet werden. Die Studie warnt ausdrücklich davor, dass eine pauschale Neutralisierung von Begriffen – beispielsweise nur noch von „Eltern“ statt von „Müttern“ zu sprechen – das Risiko berge, die spezifische, strukturelle Benachteiligung von Frauen unsichtbar zu machen und dadurch zu „entnennen“.

Dr. Anke Lipinsky (Senior Researcher am GESIS-Leibniz Institut für Sozialwissenschaften, Center for Gender Relations in Academia, Fachgebiet Gleichstellung in der Wissenschaft)[3]:

Dr. Anke Lipinsky

Ein informierter und kontextbewusster Umgang mit allen Dimensionen von Geschlecht bildet eine wichtige Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Politik gegen jede Form geschlechtsbezogener Diskriminierung.“

Die Diskussion: Benachbart oder untrennbar verschränkt?

In der anschließenden Diskussion stand insbesondere die in der Studie formulierte These der „benachbarten Politikfelder“ im Zentrum einer lebhaften Debatte.

Aus der Perspektive der kommunalen und institutionellen Gleichstellungspraxis wurde die Studie als wichtiges Arbeitsinstrument begrüßt, welches die Kolleg*innen vor Ort stärke und ressourcenschonend Wissen aufbaue. In der Praxis erfordere das Einbeziehen der Belange von TIN* Personen stets Ressourcen – und die Trennung der Themenfelder sei vor dem Hintergrund knapper Mittel und konkreter Zuständigkeiten oft eine notwendige Realität. Eine andere Teilnehmerin hob hervor, dass die Studie sich gut eigne, um Studierenden einen Überblick über verschiedene geschlechtertheoretische Ansätze zu verschaffen.

Maja Loeffler (Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen (BAG) und Gleichstellungsbeauftragte in Marzahn-Hellersdorf von Berlin)[4]:

Maja Loeffler

„Wir verstehen Gleichstellungsarbeit intersektional und legen den Fokus auf Frauen in ihrer Vielfalt. Eine inklusive Gleichstellungsarbeit muss dabei immer weitere Diskriminierungsformen mitdenken, weil diese sich mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts überschneiden.“

Aus der Wissenschaft kam Kritik an der analytischen Trennung der Felder. Forschende aus den Queer Studies, Trans Studies und aus der Soziologie argumentierten, dass die Studie ein künstliches Problem produziere, da hier Unvergleichliches miteinander verglichen würde. Die Trennung in „benachbarte Felder“ sei nicht überzeugend, da auch die Lebensrealitäten von TIN-Personen von der Strukturkategorie Geschlecht geprägt seien. So könnten auch TIN-Personen schwanger werden, gebären oder stillen oder den Hauptanteil der Care-Arbeit in einer Familie übernehmen – und dadurch auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Auch ginge es in der Beratung von TIN-Personen sogar sehr häufig um Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung und der Familiengründung. Dies werde in der Debatte oft vergessen, wenn Geschlechtervielfalt auf eine Frage der Geschlechtsidentität reduziert würde. TIN* Personen – so der Tenor der Debatte – sind keine homogene Gruppe mit identischen Belangen, ebenso wenig wie Frauen und Männer.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Sorge, dass eine konsequente Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt die praktische Gleichstellungsarbeit „zu kompliziert“ machen könnte. Aus intersektionaler Perspektive wurde diesem Argument entschieden widersprochen: Bereits die Zielgruppe der Frauen sei in sich extrem vielfältig. So hätten beispielsweise Frauen of Color am Arbeitsmarkt gänzlich andere Erfahrungen und nähmen andere Positionen ein als weiße Frauen. Diese Komplexität dürfe genauso wenig ausgeblendet werden wie die Vielfältigkeit der Kategorie Geschlecht selbst.

Rebecca Vinci (Referentin im Projekt „Connect: Feministisch. Sichtbar. Vernetzt.“ beim Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) e.V.): 

„Gleichstellung und (Geschlechter-)Vielfalt dürfen nicht in Konkurrenz zueinander gedacht werden. Im Gegenteil – echte Gleichstellung geht nur intersektional!“

In diesem Zusammenhang plädierten einige Teilnehmende für ein „Sowohl-als-auch“ anstelle eines „Entweder-Oder“: Nicht-binäre Personen seien keine weitere, abgrenzbare Gruppe, die man einem isolierten Themenfeld zuordnen müsse. Vielmehr verdeutliche ein strukturelles Verständnis, dass es bei Geschlecht um einen Modus der Vergesellschaftung gehe. Menschen werden nicht aufgrund eines essenziellen „Frau-Seins“ benachteiligt, sondern erst durch gesellschaftliche Machtverhältnisse zu Frauen gemacht – und in der Konsequenz mit völlig anderen Erwartungen, Anforderungen und Chancen versehen. Die binäre-patriarchale Geschlechterordnung funktioniere und erhalte sich gerade erst durch diesen Zwang zur Zuordnung und Binarität. Dieser zugrundeliegende Wirkmechanismus zeige deutlich, dass es sich nicht um getrennte Themenfelder handele, sondern um untrennbar miteinander verwobene Aspekte desselben strukturellen Problems.

Genau aus diesem Strukturverständnis leitete sich in der Studie der Anspruch an eine präzise und kontextbezogene Sprache ab. Die Warnung vor einer unreflektierten Neutralisierung von Begriffen wurde dabei konstruktiv weitergedacht: Wenn es – etwa bei einem Unterstützungsangebot einer Gleichstellungsbeauftragten – um den Schutz am Arbeitsplatz während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit gehe, greife die Beschränkung auf die „Mütter“ genauso zu kurz wie pauschal von „Eltern“ zu sprechen. Hier sollten hingegen konkret „schwangere“ oder „stillende Personen“ in den Blick genommen werden. Eine solche Formulierung fokussiert passgenau auf das Ziel der Maßnahme und schließt stillende oder gebärende TIN* Personen ein. Gleichzeitig wurde betont, dass gute Gleichstellungsmaßnahmen über die bloße Genauigkeit bei der Adressierung der Zielgruppe hinausgehen müssen: Schon in der Problemanalyse gelte es, nicht ausschließlich auf die gemeinte Personengruppe zu schauen, sondern stärker in den Fokus zu rücken, wie Konflikte und Diskriminierung strukturell überhaupt erst entstehen.

Marek Sancho Höhne (Phd candidate an der Europa-Universität Viadrina, Fachgebiet Kultur- und Sozialanthropologie, Kulturwissenschaften, Gender Studies )[5]

Marek Sancho Höhne

„Wenn Gleichstellungspolitik ohne geschlechtliche Vielfalt und nicht intersektional gedacht wird, trägt sie die Strukturen, die sie verändern will. Es muss klar werden, dass es bei geschlechtlicher Vielfalt nicht um identitätspolitische nice-to-have Dinge geht, sondern um die Gleichstellung aller Geschlechter überall. Dafür müssen die vielfältigen Lebensrealitäten von inter* und trans* Menschen ernst genommen und Vorurteile überall abgebaut werden.“

Das Daten-Dilemma: Zirkelschlüsse und Wissenshierarchien

Ein starkes verbindendes Element der Diskussion war die Forderung nach besseren Datengrundlagen für eine evidenzbasierte Politik. Dabei wurde jedoch auf einen fatalen politischen Zirkelschluss hingewiesen: Wo es offiziell keine Daten gibt, heißt es oft, es könne nicht gehandelt werden. Dabei gebe es jenseits der amtlichen Statistiken durchaus valide Datenquellen. Institutionen nutzten diese aber oft nicht systematisch. Kleine Fallzahlen würden dabei oft als „absolutes Killer-Argument“ missbraucht.

Die Frage der Datenerhebung sei immer auch eine Frage der Sichtbarkeit und der Macht. Solange zentrale Institutionen ausschließlich binär nach Geschlecht abfragen oder erhobene Daten zu TIN* Personen nicht adäquat aufbereiten und teilen, bleibe Wissen eine exklusive und unzugängliche Ressource. Dies wurde auch für die kommunale Ebene bestätigt: Um lokale Beratungs- und Versorgungsstrukturen (etwa beim Gewaltschutz) auszubauen, brauche es dringend feingliedrigere Daten zu spezifischen Lebensrealitäten, anstatt sich nur auf grobe Fallzahlen, etwa der Polizei, zu verlassen.

Dr.in Angela Wroblewski (Senior Researcher im Bereich Gleichstellungspolitik und deren Monitoring und Evaluation am Institut für Höhere Studien (IHS))[6]

Dr.in Angela Wroblewski

„Jede erfolgreiche Gleichstellungspolitik ist evidenzbasiert. Dabei geht es nicht darum möglichst viele Daten einzubeziehen, sondern ein gleichstellungspolitisches Problem klar zu benennen. Dabei sind wir häufig mit Datenlücken konfrontiert, die sukzessive geschlossen werden müssen.“

In diesem Kontext wurde aus dem Plenum nach dem Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefragt, der gesellschaftliche Verhältnisse und regionale Diskrepanzen bislang ebenfalls nur anhand von zwei Geschlechtern abbilden kann. Einen positiven Ausblick bot hier die Ankündigung, dass der Gleichstellungsatlas ab dem Jahr 2028 in die Trägerschaft der Bundesstiftung Gleichstellung übergehen wird. Die Bundesstiftung Gleichstellung wird sich weiter dafür engagieren, die binäre Sichtweise in der amtlichen Datenerhebung zu hinterfragen und die statistischen Grundlagen für die Zukunft inklusiver zu framen.

Dr. Barbara Stiegler (Mitglied des Stiftungsbeirats der Bundesstiftung Gleichstellung, Fachgebiet Geschlechterpolitik)[7]

Dr. Barbara Stiegler

„Gleichstellungspolitik muss sich für alle Menschen einsetzen, die aufgrund ihres Geschlechts in seinen vielfältigen Varianten diskriminiert werden. Zielgruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es geht um den Schutz der einzelnen Person, aber auch um den Abbau aller Strukturen, auf denen die Diskriminierungen beruhen. Gleichzeitig braucht es dazu einen respektvollen Dialog in der feministischen Zivilgesellschaft.“

Fazit: Raus aus dem künstlichen Verteilungskampf

In ihrem Schlusswort fasste Franziska Rauchut die vielschichtige Debatte pointiert zusammen: Die institutionelle Gleichstellungspolitik agiere aufgrund von engen Budgetvorgaben und starren Zuständigkeiten oftmals noch in getrennten Feldern – das sei die Realität. Das langfristige Ziel einer zukunftsweisenden Gleichstellungsarbeit müsse jedoch ein intersektionales Verständnis sein, das die Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen aller marginalisierten Gruppen in den Blick nimmt.

Anstatt sich in internen Verteilungskämpfen um ohnehin knappe Mittel aufzureiben – der letztlich nur den herrschenden patriarchalen Machtstrukturen in die Hände spiele –, müsse es darum gehen, die Gleichstellung von Frauen und die Anerkennung von TIN*-Personen solidarisch zusammenzudenken und gleichstellungspolitische Maßnahmen von Identitäten zu entkoppeln. Dies erfordere neben einer präzisen, auf strukturelle Mechanismen fokussierten Sprache vor allem eines: Ein starkes Votum für eine massive personelle und finanzielle Aufwertung beider Handlungsfelder.

Eric Llaveria Caselles (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung, Technische Universität Berlin)[8]

Die Frage der Geschlechtsidentität ist die Frage, inwiefern Menschen sich an Zuschreibungen von Männlichkeit und Weiblichkeit halten müssen, um ohne Angst zu leben. Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund einer Gesellschaftsordnung, die sowohl durch ein strukturell ungleiches Verhältnis zwischen „Männern“ und „Frauen“ als auch durch eine Heterogenität charakterisiert werden muss, die diese Kategorien sprengt. Meines Erachtens sind Gleichstellung und Geschlechtervielfalt als ein und dasselbe Projekt, das alle Menschen betrifft, zu verstehen – gerade dann, wenn es darum geht, Konflikte zwischen politischen Instrumenten und Strategien konstruktiv auszutragen.“

Es diskutierten

  • Sabine Hark (TU Berlin)
  • Anke Lipinsky (GESIS-Leibniz Institut für Sozialwissenschaften)
  • Eric Llaveria Caselles (TU Berlin)
  • Maja Löffler (Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten und Gleichstellungsstellen)
  • Clarissa Rudolph (OTH Regensburg)
  • Marek Sancho Höhne (Europa Universität Viadrina)
  • Barbara Stiegler (Stiftungsbeirat Bundesstiftung Gleichstellung)
  • Carsten Wippermann (Stiftungsbeirat Bundesstiftung Gleichstellung)
  • Angela Wroblewski (Institut für Höhere Studien Wien)
  • Rebecca Vinci (DaMigra – Dachverband der Migrantinnenorganisationen e .V. )

Sowie von der Bundesstiftung Gleichstellung

  • Arn Sauer (Direktor)
  • Franziska Rauchut
  • Franziska Kohse
  • Mona Lach
  • Leoni Linek
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Unsichtbare Grenzen sichtbar machen: Filmabend und Gespräch zu (IN)VISIBLE LINES

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Ein Abend Female Gaze im Offenen Haus für Gleichstellung: Am 28. April 2026 lud die Bundesstiftung Gleichstellung gemeinsam mit dem Netzwerk „Preis Frauen Europas“ der Europäischen Bewegung Deutschland zu einem Filmabend mit anschließendem Gespräch ein. Der Dokumentarfilm (IN)VISIBLE LINES von Paula Boden und Lena Boden begleitet geflüchtete Frauen in Deutschland und thematisiert die Grenzen, die ihr Ankommen prägen – auch wenn diese nicht auf Landkarten eingezeichnet sind.

Die Bundesstiftung Gleichstellung befasst sich intensiv mit den Wechselwirkungen von Migration, Integration und Geschlechtergerechtigkeit, wie Direktorin Lisi Maier in ihrer Begrüßung darlegte. So zeigt die Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht?”, wie rechtliche Rahmenbedingungen Teilhabechancen entlang des Lebensverlaufs beeinflussen und an welchen Stellen strukturelle Ungleichheiten fortbestehen.

Linn Selle, ehemalige Präsidentin der Europäischen Bewegung Deutschland, betonte die Bedeutung einer menschenrechtsbasierten Asyl- und Migrationspolitik und wies auf den seit 35 Jahren vergebenen „Preis Frauen Europas” der Europäischen Bewegung Deutschland hin, der ehrenamtliches Engagement für Demokratie, Menschenrechte und ein geeintes Europa würdigt. Zahlreiche Preisträgerinnen der vergangenen Jahre hatten selbst Fluchterfahrungen und diese in ihr europapolitisches Engagement integriert.

(IN)VISIBLE LINES versteht sich als Gegenerzählung zu einem öffentlichen Migrationsdiskurs, der in Europa immer weniger menschenrechtsorientiert geführt wird. Der Film begleitet sieben Frauen, die in Deutschland Schutz gesucht haben, und verbindet die Rhythmen ihres Alltags mit den Anforderungen, sich in europäischer Bürokratie und deutscher Gesellschaft zu orientieren. Im Mittelpunkt des Films stehen bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten, Sprachbarrieren, Diskriminierung, enge Wohnverhältnisse, fehlende Anerkennung von Abschlüssen und geschlechtsbezogene Herausforderungen im Alltag. Zugleich erzählt der Film von Handlungsmacht, Fürsorge, beruflichen Ambitionen und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben. Gerade darin liegt seine Stärke: Er porträtiert geflüchtete Frauen nicht als passive Betroffene, sondern als Akteurinnen mit Fähigkeiten, Wissen, Wünschen und eigenen Zukunftsentwürfen.

Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist besonders relevant, dass der Film Migration als biografische Weichenstellung sichtbar macht. Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung betonen, dass sich Ungleichheiten häufig an Übergängen im Lebensverlauf verdichten. Dazu zählen insbesondere Bildungsentscheidungen, der Einstieg in den Arbeitsmarkt, Phasen der Familiengründung sowie berufliche Neuorientierungen. (IN)VISIBLE LINES zeigt, dass Migration diese Übergänge unterbricht, verzögert oder neu strukturiert.

Der Film zeigt zudem, dass sich Ungleichheiten insbesondere in Übergangsphasen kumulieren können. Spracherwerb fällt häufig mit Care-Verantwortung zusammen, der Zugang zum Arbeitsmarkt wird durch rechtliche Unsicherheiten verzögert und familiäre Verpflichtungen wirken sich auf Bildungs- und Erwerbsverläufe aus. Migration erscheint somit als ein Faktor, der bestehende Ungleichheiten entlang des Lebensverlaufs verstärken kann.

Neben den Perspektiven der Protagonistinnen als Expertinnen ihrer eigenen Erfahrungen im deutschen und europäischen Migrationssystem fließt auch die Expertise von Akteur*innen aus dem bundesdeutschen gleichstellungs- und migrationspolitischen Politik- und Nichtregierungsdiskurs ein: Es kommen Sophie Scheytt (Amnesty International), Wiebke Judith (PRO ASYL), Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung) und Dr. Delal Atmaca (DaMigra) zu Wort. Sie ordnen die individuellen Erfahrungen in größere Zusammenhänge ein und verweisen auf strukturelle Herausforderungen im europäischen Migrationssystem. Dadurch entsteht kein homogenes Narrativ, sondern ein vielstimmiger Raum, in dem sich individuelle Erfahrungen, institutionelle Sprache und politische Deutungen überlagern.

Ästhetisch arbeitet der Film mit großer Zurückhaltung, wie die Filmemacherinnen Paula Boden und Lena Boden im Gespräch deutlich machen. Die Kamera bleibt nah an den Protagonistinnen, ohne sie zu vereinnahmen. Diese visuelle Strategie ist als bewusste Arbeit mit einem Female Gaze zu verstehen, der sich sowohl in der Bildgestaltung als auch in den Produktionsentscheidungen widerspiegelt.

Im Anschluss an das Filmscreening kamen die Filmemacherinnen ins Gespräch mit der Protagonistin Nazanin, Marie von Manteuffel (Preisträgerin Frau Europas 2025 und Policy Advisor im Bereich humanitäre Hilfe für Caritas International) sowie Franziska Rauchut (Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung). In dem von Pauline Hachenberg (Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Wissen, Beratung, Innovation) moderierten Austausch wurde deutlich, dass Sprache, rechtliche Rahmenbedingungen und institutionelle Verfahren zentrale Herausforderungen beim Ankommen darstellen. Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass Erfahrungen von Migration nicht einheitlich sind, sondern von individuellen Voraussetzungen und strukturellen Bedingungen abhängen.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Zugang zum Arbeitsmarkt und Aufenthaltsverfestigung. Die Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht?” der Bundesstiftung Gleichstellung hat das Aufenthaltsgesetz explizit einem Gleichstellungs-Check unterzogen. Sie zeigt unter anderem Geschlechterwirkungen bei der Sicherung des Lebensunterhalts, bei Sorgearbeit, Gewaltschutz, Abhängigkeiten im Familiennachzug und bei aufenthaltsrechtlicher Eigenständigkeit.

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Gleichstellung durch Normung: Neuer DIN EN ISO Leitfaden zur Geschlechtergleichstellung veröffentlicht

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Die Bundesstiftung Gleichstellung lud gemeinsam mit DIN e. V. am 16. April 2026 zu einer Lunch-Veranstaltung. Anlässlich der Veröffentlichung der deutschen Sprachfassung des „Leitfaden für die Förderung und Umsetzung der Geschlechtergleichstellung und das Empowerment von Frauen“ mit der Nummer DIN EN ISO 53800 diskutierten Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik über Chancen und Herausforderungen dieses Instruments.

Die DIN EN ISO 53800 unterstützt Organisationen dabei, Gleichstellung strategisch zu verankern. Dazu wird methodisch ein Steuerungszyklus zur Verfügung gestellt, mit dem systematisch Verbesserungen erreicht und überprüft werden können. In den Bereichen Governance, Außenbeziehungen, der internen und externen Kommunikation sowie bei den Aktivitäten und Investitionen der Organisation gibt der Leitfaden Impulse für eine wirksame Umsetzung von Gleichstellung. So geht es beispielsweise um eine tatsächliche Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit bei der Personalgewinnung und -beurteilung oder Geschlechtergerechtigkeit in Beschaffungsprozessen.

Nach der Vorstellung des Leitfadens durch Dr. Regina Frey gab es ein vielfältig besetztes Panel:

  • Olivia Trager, Stellv. Abteilungsleiterin, BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Cornelia Emili, Vorstandsvorsitzende, AWO Bezirksverband Oberbayern e.V.
  • Ralph Edelhäußer, MdB, Mitglied im Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung
  • Anke Skopec, CEO & Head of Research, BIFI | Berlin Institute for Innovation
  • Dr. Anja Seng, Präsidentin, FidAR Frauen in die Aufsichtsräte e.V.
  • Julia von Tschirnhaus, Abteilungsleiterin, DIN

Das Panel wurde im Nachgang als Fishbowl-Format geöffnet und das Publikum nutzte die Gelegenheit, um Fragen zu stellen und in einen vertieften Austausch zu kommen.

Zur Veranstaltung kamen über 100 Interessierte. Nach dem inhaltlichen Teil konnten sich die Anwesenden über den Dächern Berlins austauschen und vernetzen.

Wichtige Erkenntnisse der Diskussion waren:
Der Leitfaden schafft Klarheit in Begrifflichkeit und Methodik und kann somit unter anderem gesetzliche Vorgaben unterstützen – auch wenn die Anwendung der Norm natürlich freiwillig ist. Sowohl private als auch öffentliche Organisationen können die Norm nutzen und von einer gemeinsamen internationalen Begriffsbasis für die Geschlechtergleichstellung profitieren.

Organisationen sind wichtig für die Gleichstellung, da sie Orte der Stabilisierung oder Veränderung von gesellschaftlich ungleichen Geschlechterverhältnissen sind. Gleichstellung wirkt sich dabei positiv auf die Arbeitsergebnisse eines Unternehmens bzw. einer Organisation aus: Sie reduziert Fluktuation, verbessert das Betriebsklima und stärkt somit auch die Attraktivität eines Arbeitgebers.

Das Instrument eines Leitfadens ermöglicht sowohl großen Unternehmen, als auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Organisationen Strategieentwicklung und Selbstreflexion in Sachen Gleichstellung. Dabei gibt der Leitfaden viele Impulse, macht aber wenige konkrete Vorgaben: Es wird eine vielfältige Nutzung ermöglicht, indem Organisationen den Leitfaden an die eigenen Strukturen und Voraussetzungen anpassen können. Dies ist einerseits eine Stärke des Dokuments. Andererseits muss in der konkreten Anwendung darauf geachtet werden, dass es nicht lediglich zu einer „rhetorischen Modernisierung“ kommt, so Dr. Regina Frey. Die Norm kann und möchte gesetzliche Regelungen nicht ersetzen, sondern ist als mögliche Ergänzung zu bestehenden rechtlichen Vorgaben zu verstehen.

Hintergrund:
Die internationale ISO-Norm ist bereits im Mai 2024 veröffentlicht worden. Nun wurde sie in eine DIN überführt und mit einem Anhang zu den Schnittstellen zum deutschen Recht ergänzt.

Die Bundesstiftung Gleichstellung hat maßgeblich an der Erarbeitung der Norm mitgewirkt: Obfrau des DIN-Ausschusses ist Dr. Regina Frey, Leitung des Bereichs Gleichstellungs-Check der Stiftung sowie die Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bereichs Dr. Jana Hertwig.

Den Vortrag von Dr. Regina Frey zur Vorstellung der deutschen Sprachfassung der DIN EN ISO 53800 finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download.

Fotos: Isa Foltin

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CSW70: Zwischen Fortschritt und Gegenwind – Gleichstellung unter Druck

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Besuch der 70. UN-Frauenrechtskommission 

Die UN-Frauenrechtskommission (CSW) ist das zentrale, globale Forum für Frauen- und Gleichstellungspolitik – der Ort, an dem weltweite Standards für Gleichstellungspolitik gesetzt werden.

Die 70. Sitzung der Commission on the Status of Women (CSW70) im März 2026 stand unter dem diesjährigen Schwerpunkthema: „Sicherstellung und Stärkung des Zugangs zum Recht für alle Frauen und Mädchen durch die Förderung inklusiver und gerechter Rechtssysteme, die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken sowie den Abbau struktureller Barrieren.“ Die CSW70 stand jedoch auch unter deutlichem Druck – wie die internationale Gleichstellungspolitik und Menschenrechte insgesamt. Besonders sichtbar wurde dies daran, dass die „Agreed Conclusions“, das zentrale zu verabschiedende Dokument der Konferenz, erstmals nicht im Konsens, sondern durch Abstimmung angenommen wurden. Vor allem die Definition von „Gender“ sowie Fragen zu sexuellen und reproduktiven Rechten wurden von Seiten der USA, kurz vor der Abstimmung des über viele Monate hinweg geeinten Dokuments, infrage gestellt. Das Ergebnis fiel deutlich aus: 37 Staaten stimmten für die Conclusions, ein Land – die USA – stimmte dagegen, sechs enthielten sich. Damit machte eine klare Mehrheit der Staaten deutlich, dass sie bestehende internationale Vereinbarungen zu Frauenrechten nicht abschwächen will.

Mit rund 190 teilnehmenden Staaten, etwa 4.600 NGO-Vertreter*innen sowie hunderten Side- und Parallelveranstaltungen war die CSW70 erneut ein zentrales internationales Forum.  Gleichzeitig zeigte sich eine veränderte politische Gesamtlage: Neue, restriktive Visa-Bestimmungen der USA, aber auch Mittelkürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit haben dazu geführt, dass viele Menschenrechtsverteidiger*innen aus dem Globalen Süden nicht zur diesjährigen UN-Frauenrechtskommission reisen und ihre Stimmen einbringen konnten. Dies spiegelt schrumpfende Handlungsspielräume für zivilgesellschaftliche Akteure wider.

Deutschland war wieder mit einer starken Delegation aus Regierungsvertreter*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft vor Ort. In Reden und Verhandlungen setzte sich Bundesministerin Karin Prien klar für die Rechte aller Mädchen und Frauen sowie für die notwendige Einbindung von Männern in die Gleichstellungspolitik ein und engagierte sich aktiv vor Ort im bilateralen Austausch mit zahlreichen Staaten. Neben den offiziellen Verhandlungen spielten Side Events eine wichtige Rolle. Sie boten Raum für fachlichen Austausch, neue Perspektiven und internationale Vernetzung. Die Bundesregierung beteiligte sich mit zwei Side Events, die zentrale gleichstellungspolitische Themen aufgriffen und zugleich den Austausch mit internationalen Partner*innen stärkten.

Sicherstellung und Stärkung des Zugangs zum Recht für alle Frauen und Mädchen

Gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat veranstaltete das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Side Event zum Thema „Education for Justice“. Im Fokus stand die Frage, wie gute Bildung Frauen und Mädchen stärkt, ihre Rechte zu kennen und einzufordern. Deutlich wurde: Wissen über Rechte und rechtliche Prozesse ist entscheidend, damit Frauen ihre Ansprüche durchsetzen können. Gleichzeitig bestehen weiterhin strukturelle Barrieren wie soziale Ungleichheit und ein oft schwer zugängliches Justizsystem.

Ein weiteres Side Event des BMBFSFJ, gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund und UN Women, widmete sich digitaler Gewalt unter dem Titel „Access to justice in cases of digital violence. Countering the manosphere“. Im Mittelpunkt standen Herausforderungen beim Zugang zu Rechtsschutz sowie die Rolle der sogenannten „Manosphere“ bei der Verbreitung geschlechtsspezifischer (digitaler) Gewalt. Digitale Gewalt und die Frage der Verantwortlichkeit für Schutzmaßnahmen waren auch in vielen weiteren Veranstaltungen der 70. CSW zentrale Themen.

Governance, Strategien und Instrumente auf der 70. CSW

Für die Bundesstiftung Gleichstellung standen darüber hinaus insbesondere Veranstaltungen im Fokus, die an die eigenen Arbeitsschwerpunkte und Fokusthemen anknüpften – etwa zur Rolle von Gleichstellungsgesetzen für politische Teilhabe und gute Regierungsführung, wie das Side Event „Gender equality laws – an accelerator for equal participation and gender-responsive governance“. Organisiert wurde die Veranstaltung vom OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights in Zusammenarbeit mit Albanien und brachte Vertreter*innen aus Politik, internationalen Organisationen und nationalen Gleichstellungsinstitutionen zusammen. Evis Sala, Gleichstellungsministerin von Albanien, gab Einblicke in aktuelle Reformen und gesetzgeberische Ansätze Albaniens. Magdalena Dropek vom Polnischen Familienministerium hob drei zentrale Gestaltungselemente wirksamer Gleichstellungsgesetze hervor: Erstens die Förderung politischer Repräsentation, etwa durch Quotenregelungen oder Mindestanteile von Frauen in politischen Ämtern. Zweitens die systematische Verankerung von Gender Mainstreaming im gesamten Politikzyklus, einschließlich Gender Impact Assessments, inklusiver Konsultationsverfahren und geschlechtergerechter Haushaltsplanung. Drittens die Bedeutung von Berichtspflichten und geschlechterdifferenzierten Daten, um Fortschritte messbar zu machen. Liesbet Stevens vom Institute for the Equality of Women and Men in Belgien machte deutlich, dass ohne institutionelle Koordination, ausreichende Ressourcen, funktionierende Monitoring-Systeme, Bildungs- und Schulungsangebote viele Regelungen wirkungslos bleiben. Das Schulungs- und Beratungsangebot der Bundesstiftung Gleichstellung zum Gleichstellungscheck wurde den anwesenden Panelist*innen vorgestellt. Institutionen wie die Bundesstiftung Gleichstellung und das Institute for the Equality of Women and Men in Belgien spielen eine wichtige Rolle, indem sie Wissen aufbereiten und für unterschiedliche nationale Kontexte nutzbar machen. Saša Gavrić vom OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights ging außerdem auf die Publikationen von ODIR zu Gender laws ein.

Erst im Dezember 2025 stellte die Bundesstiftung Gleichstellung – auch im Sinne des transnationalen Lernens – zusammen mit der ODHIR und Vertreterinnen des Schottischen Parlaments das „Gender Audit for Parliaments“ als Analyse- und Bewertungsinstrument vor, mit dem Parlamente prüfen können, wie geschlechtergerecht ihre Strukturen und Kulturen im Inneren sowie im äußeren Agieren sind. Bei der Veranstaltung „Regional Organizations as Accelerators of Gender Parity in National Politics“ wurde thematisiert, welche strukturellen Barrieren abgebaut werden müssen, damit mehr Frauen in politische Entscheidungspositionen gelangen und welche Rolle Quoten- und Paritätsregelungen dabei spielen. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen und dem OSZE-Office for Democratic Institutions and Human Rights. Am Rande gab die Vertreterin der Europäischen Union auch einen Einblick in die – wenige Tage zuvor veröffentlichte – EU-Gleichstellungsstrategie. Eine erste Analyse der Strategie seitens der Bundesstiftung Gleichstellung findet sich auf unserer Webseite.

„Push back the Pushback!“

Besonders eindrücklich war die Veranstaltung vom Council of Europe, UN Women und der OSCE zu „Countering Backlash und Safeguarding Women‘s Rights“. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, machte ebenso wie Petra Bayr, Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, deutlich, wie sehr die physische und digitale Gewalt, die Frauen europaweit erleben, Teil einer international koordinierten, gut finanzierten Strategie antidemokratischer Akteure ist, die sich gegen Frauenrechte, Pluralität und demokratische Institutionen gleichermaßen richtet. Um diesem organisierten Backlash etwas entgegensetzen zu können, sind neben empirischer Forschung und Datenerhebung eine auskömmliche Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Gleichstellungsakteur*innen ebenso wichtig wie nationale Aktionspläne, um auf Desinformationskampagnen kurzfristig reagieren zu können.

Breaking stereotypes.

Das Parallel Event Drawn Masculinities, ein Praxis-Workshop im Goethe-Institut New York, nutzte Comics als politisch-künstlerische Methode, um Männlichkeiten und Geschlechternormen zu reflektieren. Nach einem Einblick in Männlichkeitsdarstellungen in populären Comics und deren Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit durch Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer, gestalteten die Teilnehmenden unter der Anleitung von Sari Kamiyama aus Tokio eigene kurze Comicstrips. Im Fokus standen dabei Alltagserfahrungen von Männlichkeit und das Aufbrechen stereotyper Rollenzuschreibungen.

Besonders bereichernd war dazu auch der intensive Austausch mit Ezgi Gülistan Gül und Samet Beşyaprak, den deutschen Jugenddelegierten zur 70. UN-Frauenrechtskommission. Der gesamte interaktive Jugenddialog zur 70. Frauenrechtskommission und der Beitrag von Ezgi Gülistan Gül und Samet Beşyaprak findet sich hier (beginnt ab 1:11).

Und was bleibt?

Die Abschlusssitzung der CSW70 spiegelte die angespannten politischen Verhältnisse deutlich wider. Gleichzeitig wurde sichtbar, dass sich die Arbeitsweise der Kommission verändert – weg vom Konsens, hin zu Abstimmungen. Dies markiert einen Bruch in der bisherigen Praxis der CSW. Konflikte eskalierten unter anderem durch einen Resolutionsentwurf der USA, der erneut den Gender-Begriff betraf, diesen mit einem rein binären Konzept redefinieren wollte und dadurch versuchte, andere geschlechtliche Identitäten unsichtbar zu machen und traditionelle Vorstellungen einer „natürlichen Ordnung der Geschlechter“ zu stärken.

Dieser Entwurf wurde durch einen Verfahrensvorschlag der EU gestoppt. Vorerst – denn die Angriffe auf bislang sicher geglaubte Frauenrechte und auf Gleichstellungserrungenschaften werden in den kommenden Jahren vermutlich nicht weniger werden. Umso wichtiger, dass der multilaterale Dialog weiterhin funktioniert – wenn auch unter schwierigeren Bedingungen als zuvor. Die CSW bleibt zentraler Ort für Dialog, Aushandlung und gleichstellungspolitischen Fortschritt. Trotz der Spannungen blieb die Rolle der Zivilgesellschaft ein verbindendes Element. Viele Delegationen betonten, wie wichtig der Beitrag der Zivilgesellschaft für die Gleichstellungspolitik sei, wie wichtig Geschlechtergerechtigkeit für unsere Demokratie und wie wichtig deshalb das politische und zivilgesellschaftliche gemeinsame Engagement für Frauenrechte weltweit.

Mehr zur CSW finden Sie auf der Webseite von UN Women Deutschland.

Eindrücke der Veranstaltung