Gleichstellung und Flucht: Kinoabend und Gespräch zu (IN)VISIBLE LINES

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Am 10. August 2026 veranstaltete die Bundesstiftung Gleichstellung im Filmrauschpalast Moabit eine Filmvorführung der Dokumentation (IN)VISIBLE LINES mit anschließendem Panel-Gespräch über Geschlecht und Flucht, insbesondere im Kontext des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

Moderiert wurde die Veranstaltung von Pauline Hachenberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung.

Franziska Rauchut, Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung, erläuterte einleitend die gleichstellungspolitische Relevanz des Films und des Themas. Die Bundesstiftung Gleichstellung versteht Gleichstellung ausdrücklich intersektional. Das heißt, sie erkennt an, dass verschiedene Diskriminierungskategorien zusammenwirken und sich gegenseitig verstärken können. Gerade in Zeiten polarisierter Migrationsdebatten können Frauen und nicht-binäre Personen mit ihren spezifischen Bedarfen und Perspektiven allzu leicht aus dem Blick geraten. Dass sowohl die Integrationsministerkonferenz (IntMK) im April 2026 als auch die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) im Juni 2026 zentrale Empfehlungen der Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht?“ in ihre Beschlüsse aufgenommen haben, sei als wichtiger politischer Erfolg zu werten.

Im Vorfeld der Vorführung gaben die Filmemacherinnen Paula Boden (Regie) und Lena Boden (Creative Producing) Einblicke in Entstehung und Intention von (IN)VISIBLE LINES. Der Film sei bewusst ruhig geschnitten, nehme sich Zeit zum Zuhören und verzichte bewusst auf spektakuläre Erzählformen. Damit verstehe er sich als Gegennarrativ zu einem häufig entmenschlichenden öffentlichen Migrationsdiskurs.

Mehr Informationen zum Film (IN)VISIBLE LINES können Sie unserem Veranstaltungsrückblick zum Filmscreening am 28. April 2026 entnehmen, sowie der Instagram-Seite zum Film.

Im Anschluss an die Filmvorführung fand ein Panel-Gespräch über Geschlecht und Flucht statt. Panelist*innen waren Anne Daetz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte, Nina Alizadeh Marandi, Expertin für Asylrecht und Asylpolitik bei Amnesty International und Dr. Michael Maier-Borst, Referatsleiter bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragten für Antirassismus.

Im Gespräch wurde deutlich, wie wichtig es ist, geflüchtete Frauen selbst zu Wort kommen zu lassen. Ihre individuellen Geschichten machen sichtbar, was hinter abstrakten Debatten über Migration steht und wie Unterbringungssituationen, fehlender Gewaltschutz, lange und unsensible Asylverfahren und mangelnde Flexibilität bei individuellen Lebenssituationen, etwa bei Care-Arbeit oder Rückreisen ihr Leben prägen.

Mit Blick auf das GEAS wurde gewarnt: Verkürzte Verfahren, Grenzverfahren und lange Freiheitsbeschränkungen können vulnerable Gruppen, beispielsweise Frauen und nichtbinäre Personen, besonders treffen.

Die Abkürzung GEAS steht für „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“. Es umfasst ein Paket aus EU-Richtlinien und -Verordnungen, das gewährleisten soll, dass Asylverfahren in der gesamten EU einheitlicher gestaltet werden.

Im Mai 2024 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf eine umfassende Reform des GEAS. Das reformierte GEAS zielt auf eine stärkere Vereinheitlichung von Verfahren, schnellere Entscheidungen und eine neue Verteilung von Verantwortung innerhalb der EU. Die Reform steht aber auch stark in der Kritik.

Die Bundesregierung hat die neuen GEAS-Vorgaben mit dem sogenannten GEAS-Anpassungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichen Bestimmungen traten am 12. Juni 2026 in Kraft.

Anne Daetz hob hervor, dass das neue Screening-Verfahren mit einer vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung zwar Schutzbedarfe erfassen soll, die dafür vorgesehene Zeit von sieben Tagen an Außengrenzen beziehungsweise drei Tagen im Inland jedoch zu kurz sei, um komplexe Schutzbedarfe, etwa bei gewaltbetroffenen Frauen, angemessen darzulegen. Besonders problematisch sei, dass es keinen Rechtsbehelf gegen die belastenden Screening-Maßnahmen gebe und vulnerable Personen in Asylgrenzverfahren bleiben könnten, die eigentlich gar nicht für sie vorgesehen sind. Das Asylgrenzverfahren sei de facto mit einer Inhaftnahme verbunden. Es gelte die sogenannte Fiktion der Nichteinreise, was bedeutet, dass Betroffene rechtlich als „nicht eingereist“ behandelt werden, obwohl sie sich physisch im Land befinden. Dies bringe spezifische Risiken mit sich, etwa die örtliche Nähe zu gewalttätigen Partnern in Aufnahmeeinrichtungen oder den erschwerten Zugang zu Unterstützungsnetzwerken.

Nina Alizadeh Marandi ergänzte, dass Grenzverfahren mit bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug einhergehen können. Insgesamt führe die Reform zu mehr Haft und Isolation, etwa in Sekundärmigrationszentren, mit gravierenden emotionalen Folgen. Diese Regelung ignoriere die Bedeutung des Kontakts zur Aufnahmegesellschaft.

Besonders scharf kritisierte sie den Entwurf der neuen Rückkehrverordnung, der Inhaftierungen von bis zu 24 Monaten ermögliche und den Aufbau von Abschiebezentren, auch im Ausland, vorsehe. Zwar seien „menschenrechtliche Standards“ angekündigt, doch seien die konkreten Regelungsentwürfe dazu sehr vage. Mit menschenrechtlichen Vorgaben seien Abschiebungszentren schon qua Konzept nicht vereinbar.

Dr. Michael Maier-Borst ordnete die Entwicklung europäisch ein: Das bisherige griechische Modell der Außengrenzverfahren werde teilweise zum neuen EU-Standard. In Deutschland spiele das Außengrenzverfahren zwar aktuell eine geringere Rolle, müsse aber im europäischen Kontext betrachtet werden: Ohne Solidaritätskomponente könne die GEAS-Reform nicht funktionieren, sogenannte belastete Mitgliedstaaten müssten sich auf anderen verlassen können. Er problematisierte, die vielen Möglichkeiten von Unzulässigkeitsentscheidungen sowie die Ausweitung beschleunigter Verfahren. Es drohe, dass zu früh sensible Fragen vorzubringen und zu beantworten seien – entgegen dem Grundsatz, erst umfassend und verständlich zu informieren und dann umfassend inhaltlich zu prüfen. Kaum vermittelbar seien in diesem Zusammenhang neue asylgesetzliche Regelungen, dass nun auch Minderjährige und vulnerable Personen während des Asylverfahrens in Haft genommen werden könnten. Er äußerte die Hoffnung, dass die Gerichte diese Regelungen – wenn Haft tatsächlich beantragt würde – restriktiv anwenden werden.

Eindrücke der Veranstaltung