Intersektionale Gleichstellungsperspektiven auf das deutsche Aufenthalts- und Migrationsrecht
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Deutschland ist ein Einwanderungsland, doch seine rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht neutral. Unter dem Titel „Intersektionale Gleichstellungsperspektiven auf das deutsche Aufenthalts- und Migrationsrecht“ diskutierten am 23. Juni 2026 Expert*innen der Bundesstiftung Gleichstellung und des Deutschen Instituts für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Stiftungsbeirätin der Bundesstiftung Gleichstellung und Vorständin des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen (DaMigra), Dr. Delal Atmaca, wie Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus den Zugang zu Rechten und gesellschaftlicher Teilhabe bestimmen.
Ein Meilenstein für die Gleichstellungspolitik
In ihrer Begrüßung betonte Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung), dass eine intersektionale Perspektive für moderne Gleichstellungsorganisationen eine Conditio sine qua non sei. Nur wenn Mehrfachdiskriminierungen – etwa an der Schnittstelle von Rassismus und Sexismus – konsequent in den Blick genommen werden, lassen sich institutionelle Barrieren nachhaltig abbauen.
Besonders hob Rauchut hervor, dass die fachliche Arbeit der Bundesstiftung bereits weitreichende politische Wirkung entfaltet: Es ist ein bedeutender Erfolg, dass sowohl die Integrationsministerkonferenz (IntMK) im April 2026 als auch die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) im Juni 2026 zentrale Empfehlungen der Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht?“ in ihre Beschlüsse aufgenommen haben. Damit würden Frauen mit Migrationserfahrung explizit als Gruppe mit einer besonders großen Armutsgefährdung anerkannt, was die Dringlichkeit für gesetzliche Reformen im Aufenthaltsrecht unterstreicht.
Das „männliche Paradigma“ im Recht
Pauline Hachenberg verdeutlichte in ihrem Input, dass das deutsche Ausländer- und Aufenthaltsrecht jahrzehntelang primär auf die Zuwanderung männlicher Arbeitskräfte ausgerichtet war. Frauen seien dabei als eigenständige Trägerinnen von Humankapital sowie von Grund- und Menschenrechten strukturell aus dem Blick geraten. „Das Gesetz ist zwar formell geschlechtsneutral, bedeutet aber real Ungleichbehandlung“, so die Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Bundesstiftung Gleichstellung). In der Praxis führt dies dazu, dass Anforderungen wie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts Frauen systematisch benachteiligen, da diese häufiger unbezahlte Sorgearbeit leisten und dadurch seltener die Voraussetzungen für verfestigte Aufenthaltstitel erfüllen.
Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg
Dass Migration familiäre Solidarität nicht beendet, sondern verkompliziert, zeigte Dr. David Schiefer (DeZIM) auf Basis neuer Daten des DeZIM.panels. Rund 40 % der Menschen in Deutschland haben Angehörige im Ausland; transnationale Pflege ist für Millionen zum Alltag geworden. Am Beispiel der Unterstützung für im Ausland lebende Eltern betonte Schiefer, dass familiäre Fürsorge auch über Grenzen hinweg zwischen den Geschlechtern verhandelt wird. Während die Daten des DeZIM.panels zeigen, dass auch Söhne in die Unterstützung ihrer Eltern im Ausland involviert sind, belegen andere Studien, dass Söhne und Töchter mit unterschiedlichen fürsorgespezifischen Rollenerwartungen konfrontiert sein können. Zudem erschwert das deutsche Recht Fürsorge über Grenzen hinweg: Wer z. B. Angehörige in Drittländern pflegt, kann diesen Bedarf kaum formal nachweisen, um etwa Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz zu erhalten.
De jure liberal, de facto selektiv?
Prof. Dr. Magdalena Nowicka (DeZIM) analysierte die Umsetzung der EU-Massenzustrom-Richtlinie (TPD). Obwohl diese Richtlinie auf dem Papier (de jure) liberal ist und sofortigen Arbeitsmarktzugang gewährt, wirkt sie in Deutschland de facto selektiv. Da 61,4 % der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter Frauen sind – viele davon alleinerziehend –, verpuffen formelle Rechte oft am eklatanten Mangel an Kinderbetreuungsplätzen. Für Mütter mit Kindern unter sechs Jahren liegt die Beschäftigungsquote bei lediglich 14 %, was die Gefahr einer langfristigen Dequalifizierung und Prekarisierung massiv erhöht.
Einblicke in die Lebensrealität
Die anschließende Diskussion zeichnete ein tiefgehendes Bild der aktuellen Herausforderungen:
Dr. Delal Atmaca (DaMigra e. V.) unterstrich die Bedeutung der Mitwirkung von Migrantinnenorganisationen. Intersektionalität dürfe kein akademisches Schlagwort bleiben, sondern müsse als gelebte Realität verstanden werden. Eine Frau mit Flucht- oder Migrationsgeschichte erlebe nicht zuerst Sexismus, dann Rassismus und anschließend Benachteiligungen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus – diese Diskriminierungsformen greifen ineinander und verstärken sich gegenseitig. Deshalb greife sowohl eine Gleichstellungspolitik zu kurz, die ausschließlich Geschlecht betrachtet, als auch eine Migrationspolitik, die Menschen auf ihre Migrationserfahrung reduziert. Der universelle Anspruch der Menschenrechte verlange, allen Menschen unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus den gleichen Schutz und die gleichen Rechte zu gewährleisten.
Eine Teilnehmerin schilderte ihre persönliche Situation als Ukrainerin mit Pflegefällen in der Familie. Da transnationale Pflegebeziehungen gesetzlich ignoriert würden, führen ihre Pflegezeiten im Ausland zu massiven Rentenlücken in Deutschland.
Eine Mitarbeiterin einer Beratungsstelle für Alleinerziehende berichtete von der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt. Viele alleinerziehende Frauen, oft aus afrikanischen Ländern, lehnen soziale Hilfe aus Angst ab, da der Bezug von Sozialleistungen ihren Aufenthaltstitel gefährden könnte. Franziska Rauchut ergänzte, dass genau diese fatalen Abhängigkeiten – etwa durch vom Ehemann abgeleitete Aufenthaltstitel – ein zentraler Befund der Studie seien.
Eine Vertreterin einer Migrant*innenorganisation kritisierte die Erwartung eines schnellen Arbeitsmarktzugangs nach drei Monaten im Rahmen des neuen GEAS als völlig unrealistisch für traumatisierte Frauen. Dies dränge Betroffene in prekäre Arbeitsverhältnisse, bevor eine echte Stabilisierung möglich sei.
Migrationspolitik ist Gleichstellungspolitik
Die Veranstaltung machte deutlich: Solange das Aufenthalts- und Sozialrecht die Realität von Sorgearbeit und transnationalen Lebenswegen ignoriert, produziert es systematische Ungleichheit. Die Aufnahme der Studienergebnisse in die Beschlüsse der Minister*innenkonferenzen (IntMK und GFMK) ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem gerechteren Rechtssystem, das Frauen endlich als eigenständige Rechtsträgerinnen ernst nimmt.
Eindrücke der Veranstaltung
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
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- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
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Weitere Informationen
Wir laden Sie ein, die vorgestellten Fachtexte des DeZIM zu lesen:
Sie können die diskutierten Themen auch auf der Seite der Bundesstiftung Gleichstellung vertiefen: