Sozialwissenschaftliches Fachgespräch „Benachbart oder verschränkt? Zum Verhältnis von Gleichstellung und Geschlechtervielfalt“
Zur Veranstaltung
Am 12. Mai 2026 veranstaltete die Bundesstiftung Gleichstellung das digitale Fachgespräch „Benachbart oder verschränkt? Zum Verhältnis von Gleichstellung und Geschlechtervielfalt“. Nach der Veröffentlichung und Diskussion der rechtswissenschaftlichen Geschlechtervielfaltsstudie im Vorjahr, widmeten sich die Teilnehmenden der Veranstaltung der Frage, wie institutionelle Gleichstellungsarbeit und Geschlechtervielfalt in Theorie und Praxis zusammengedacht werden können.
Im Zentrum des Fachgesprächs stand die von der Bundesstiftung Gleichstellung herausgegebene sozialwissenschaftliche Studie „Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik“, die von Irene Pimminger unter Mitarbeit von Silke Steinhilber verfasst wurde. Im Rahmen der digitalen Veranstaltung wurden Kerninhalte durch Leoni Linek (Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesstiftung Gleichstellung) vorgestellt. Moderiert wurde das Fachgespräch von Mona Lach (Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundesstiftung Gleichstellung). Die anschließende Diskussion mit namhaften Expert*innen aus der Queer-, Trans- und Geschlechterforschung sowie der angewandten Gleichstellungspraxis war geprägt von einem intensiven, teils kontroversen, aber stets konstruktiven Ringen um geeignete theoretische und praktische Ansätze für eine inklusive, vielfältige Gleichstellungspolitik.
Prof. Dr. Sabine Hark (Wissenschaftliche Leitung des Zentrums für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung an der TU Berlin, Fachgebiet Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung)[1]:

„Gleichstellung und Geschlechtervielfalt stehen nicht im Widerspruch zueinander – und sind schon gar nicht Glieder in einem Nullsummenspiel. Rechte sind nur dann Rechte, wenn sie allen gleichermaßen zustehen; andernfalls bleiben sie Privilegien. Die Verweigerung von Gleichheit ist die paradigmatische Geste der Macht.“
Ausgangspunkt: Eine Ungleichzeitigkeit in der Praxis
Zu Beginn der Veranstaltung skizzierte Franziska Rauchut (Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung) die grundlegende Herausforderung, vor der die Gleichstellungslandschaft beim Thema Geschlecht stehe: Während die transdisziplinäre Geschlechterforschung und das Recht längst über ein rein binäres Verständnis von Geschlecht hinausgingen (etwa durch die „dritte Option“ oder das Selbstbestimmungsgesetz), sei die institutionalisierte Gleichstellungspolitik in ihren rechtlichen Grundlagen und Instrumenten weiterhin stark binär geprägt. Für Gleichstellungsakteur*innen – so auch für die Bundesstiftung Gleichstellung – stelle sich in der Praxis daher die Frage, wie mit dieser Gleichzeitigkeit umzugehen sei und wie Gleichstellung gedacht werden kann, ohne neue Ausschlüsse zu produzieren.
Die Studie von Irene Pimminger unter Mitarbeit von Silke Steinhilber nähert sich diesem Spannungsfeld aus einer strukturellen Perspektive. Auf Basis einer Literatur- und Dokumentenanalyse sowie einer explorativen Gruppendiskussion mit Akteur*innen aus Bundes-, Landes- und Kommunalebene argumentiert die Autorin, dass Geschlecht im Gleichstellungsbereich vor allem als soziostrukturelle Kategorie (als gesellschaftlicher „Platzanweiser“ für Machtpositionen) verstanden werde, während es bei Geschlechtervielfalt stärker um das personale Geschlecht bzw. die geschlechtliche Identität gehe. In der Folge würden beide Bereiche verschiedene Gruppen adressieren und unterschiedliche Ziele verfolgen: Gleichstellung ziele auf materielle Veränderungen ab – etwa die Position von Frauen auf dem Arbeitsmarkt oder die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbessern – , während Geschlechtervielfaltspolitik stärker für rechtliche Anerkennung und Schutz vor Diskriminierung für trans*, inter und nichtbinäre (TIN*) Personen eintrete.
Prof. Dr. Clarissa Rudolph (Professorin für Politikwissenschaft und Soziologie an der OTH Regensburg, Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften)[2]:

„Die Verknüpfung von Geschlechtervielfalt und Gleichstellung ist notwendig und sinnvoll, stellt aber konzeptionell und institutionell auch eine Herausforderung dar. Ein offener konstruktiver Austausch darüber zwischen den verschiedenen Akteur*innen und Wissenschaftler*innen ist äußerst gewinnbringend.“
Aus dieser Analyse leitet die Studie die These ab, dass Gleichstellungspolitik und Geschlechtervielfaltspolitik zwar „benachbarte“, aber eben verschiedene Politikfelder seien, die nicht zwingend derselben Logik folgen. Pimminger plädiert dafür, stets kontextbezogen abzuwägen und transparent zu kommunizieren, welche Begrifflichkeiten mit welchem Ziel verwendet werden. Die Studie warnt ausdrücklich davor, dass eine pauschale Neutralisierung von Begriffen – beispielsweise nur noch von „Eltern“ statt von „Müttern“ zu sprechen – das Risiko berge, die spezifische, strukturelle Benachteiligung von Frauen unsichtbar zu machen und dadurch zu „entnennen“.
Dr. Anke Lipinsky (Senior Researcher am GESIS-Leibniz Institut für Sozialwissenschaften, Center for Gender Relations in Academia, Fachgebiet Gleichstellung in der Wissenschaft)[3]:

„Ein informierter und kontextbewusster Umgang mit allen Dimensionen von Geschlecht bildet eine wichtige Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Politik gegen jede Form geschlechtsbezogener Diskriminierung.“
Die Diskussion: Benachbart oder untrennbar verschränkt?
In der anschließenden Diskussion stand insbesondere die in der Studie formulierte These der „benachbarten Politikfelder“ im Zentrum einer lebhaften Debatte.
Aus der Perspektive der kommunalen und institutionellen Gleichstellungspraxis wurde die Studie als wichtiges Arbeitsinstrument begrüßt, welches die Kolleg*innen vor Ort stärke und ressourcenschonend Wissen aufbaue. In der Praxis erfordere das Einbeziehen der Belange von TIN* Personen stets Ressourcen – und die Trennung der Themenfelder sei vor dem Hintergrund knapper Mittel und konkreter Zuständigkeiten oft eine notwendige Realität. Eine andere Teilnehmerin hob hervor, dass die Studie sich gut eigne, um Studierenden einen Überblick über verschiedene geschlechtertheoretische Ansätze zu verschaffen.
Maja Loeffler (Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen (BAG) und Gleichstellungsbeauftragte in Marzahn-Hellersdorf von Berlin)[4]:

„Wir verstehen Gleichstellungsarbeit intersektional und legen den Fokus auf Frauen in ihrer Vielfalt. Eine inklusive Gleichstellungsarbeit muss dabei immer weitere Diskriminierungsformen mitdenken, weil diese sich mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts überschneiden.“
Aus der Wissenschaft kam Kritik an der analytischen Trennung der Felder. Forschende aus den Queer Studies, Trans Studies und aus der Soziologie argumentierten, dass die Studie ein künstliches Problem produziere, da hier Unvergleichliches miteinander verglichen würde. Die Trennung in „benachbarte Felder“ sei nicht überzeugend, da auch die Lebensrealitäten von TIN-Personen von der Strukturkategorie Geschlecht geprägt seien. So könnten auch TIN-Personen schwanger werden, gebären oder stillen oder den Hauptanteil der Care-Arbeit in einer Familie übernehmen – und dadurch auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Auch ginge es in der Beratung von TIN-Personen sogar sehr häufig um Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung und der Familiengründung. Dies werde in der Debatte oft vergessen, wenn Geschlechtervielfalt auf eine Frage der Geschlechtsidentität reduziert würde. TIN* Personen – so der Tenor der Debatte – sind keine homogene Gruppe mit identischen Belangen, ebenso wenig wie Frauen und Männer.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Sorge, dass eine konsequente Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt die praktische Gleichstellungsarbeit „zu kompliziert“ machen könnte. Aus intersektionaler Perspektive wurde diesem Argument entschieden widersprochen: Bereits die Zielgruppe der Frauen sei in sich extrem vielfältig. So hätten beispielsweise Frauen of Color am Arbeitsmarkt gänzlich andere Erfahrungen und nähmen andere Positionen ein als weiße Frauen. Diese Komplexität dürfe genauso wenig ausgeblendet werden wie die Vielfältigkeit der Kategorie Geschlecht selbst.
Rebecca Vinci (Referentin im Projekt „Connect: Feministisch. Sichtbar. Vernetzt.“ beim Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) e.V.):
„Gleichstellung und (Geschlechter-)Vielfalt dürfen nicht in Konkurrenz zueinander gedacht werden. Im Gegenteil – echte Gleichstellung geht nur intersektional!“
In diesem Zusammenhang plädierten einige Teilnehmende für ein „Sowohl-als-auch“ anstelle eines „Entweder-Oder“: Nicht-binäre Personen seien keine weitere, abgrenzbare Gruppe, die man einem isolierten Themenfeld zuordnen müsse. Vielmehr verdeutliche ein strukturelles Verständnis, dass es bei Geschlecht um einen Modus der Vergesellschaftung gehe. Menschen werden nicht aufgrund eines essenziellen „Frau-Seins“ benachteiligt, sondern erst durch gesellschaftliche Machtverhältnisse zu Frauen gemacht – und in der Konsequenz mit völlig anderen Erwartungen, Anforderungen und Chancen versehen. Die binäre-patriarchale Geschlechterordnung funktioniere und erhalte sich gerade erst durch diesen Zwang zur Zuordnung und Binarität. Dieser zugrundeliegende Wirkmechanismus zeige deutlich, dass es sich nicht um getrennte Themenfelder handele, sondern um untrennbar miteinander verwobene Aspekte desselben strukturellen Problems.
Genau aus diesem Strukturverständnis leitete sich in der Studie der Anspruch an eine präzise und kontextbezogene Sprache ab. Die Warnung vor einer unreflektierten Neutralisierung von Begriffen wurde dabei konstruktiv weitergedacht: Wenn es – etwa bei einem Unterstützungsangebot einer Gleichstellungsbeauftragten – um den Schutz am Arbeitsplatz während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit gehe, greife die Beschränkung auf die „Mütter“ genauso zu kurz wie pauschal von „Eltern“ zu sprechen. Hier sollten hingegen konkret „schwangere“ oder „stillende Personen“ in den Blick genommen werden. Eine solche Formulierung fokussiert passgenau auf das Ziel der Maßnahme und schließt stillende oder gebärende TIN* Personen ein. Gleichzeitig wurde betont, dass gute Gleichstellungsmaßnahmen über die bloße Genauigkeit bei der Adressierung der Zielgruppe hinausgehen müssen: Schon in der Problemanalyse gelte es, nicht ausschließlich auf die gemeinte Personengruppe zu schauen, sondern stärker in den Fokus zu rücken, wie Konflikte und Diskriminierung strukturell überhaupt erst entstehen.
Marek Sancho Höhne (Phd candidate an der Europa-Universität Viadrina, Fachgebiet Kultur- und Sozialanthropologie, Kulturwissenschaften, Gender Studies )[5]:

„Wenn Gleichstellungspolitik ohne geschlechtliche Vielfalt und nicht intersektional gedacht wird, trägt sie die Strukturen, die sie verändern will. Es muss klar werden, dass es bei geschlechtlicher Vielfalt nicht um identitätspolitische nice-to-have Dinge geht, sondern um die Gleichstellung aller Geschlechter überall. Dafür müssen die vielfältigen Lebensrealitäten von inter* und trans* Menschen ernst genommen und Vorurteile überall abgebaut werden.“
Das Daten-Dilemma: Zirkelschlüsse und Wissenshierarchien
Ein starkes verbindendes Element der Diskussion war die Forderung nach besseren Datengrundlagen für eine evidenzbasierte Politik. Dabei wurde jedoch auf einen fatalen politischen Zirkelschluss hingewiesen: Wo es offiziell keine Daten gibt, heißt es oft, es könne nicht gehandelt werden. Dabei gebe es jenseits der amtlichen Statistiken durchaus valide Datenquellen. Institutionen nutzten diese aber oft nicht systematisch. Kleine Fallzahlen würden dabei oft als „absolutes Killer-Argument“ missbraucht.
Die Frage der Datenerhebung sei immer auch eine Frage der Sichtbarkeit und der Macht. Solange zentrale Institutionen ausschließlich binär nach Geschlecht abfragen oder erhobene Daten zu TIN* Personen nicht adäquat aufbereiten und teilen, bleibe Wissen eine exklusive und unzugängliche Ressource. Dies wurde auch für die kommunale Ebene bestätigt: Um lokale Beratungs- und Versorgungsstrukturen (etwa beim Gewaltschutz) auszubauen, brauche es dringend feingliedrigere Daten zu spezifischen Lebensrealitäten, anstatt sich nur auf grobe Fallzahlen, etwa der Polizei, zu verlassen.
Dr.in Angela Wroblewski (Senior Researcher im Bereich Gleichstellungspolitik und deren Monitoring und Evaluation am Institut für Höhere Studien (IHS))[6]:

„Jede erfolgreiche Gleichstellungspolitik ist evidenzbasiert. Dabei geht es nicht darum möglichst viele Daten einzubeziehen, sondern ein gleichstellungspolitisches Problem klar zu benennen. Dabei sind wir häufig mit Datenlücken konfrontiert, die sukzessive geschlossen werden müssen.“
In diesem Kontext wurde aus dem Plenum nach dem Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefragt, der gesellschaftliche Verhältnisse und regionale Diskrepanzen bislang ebenfalls nur anhand von zwei Geschlechtern abbilden kann. Einen positiven Ausblick bot hier die Ankündigung, dass der Gleichstellungsatlas ab dem Jahr 2028 in die Trägerschaft der Bundesstiftung Gleichstellung übergehen wird. Die Bundesstiftung Gleichstellung wird sich weiter dafür engagieren, die binäre Sichtweise in der amtlichen Datenerhebung zu hinterfragen und die statistischen Grundlagen für die Zukunft inklusiver zu framen.
Dr. Barbara Stiegler (Mitglied des Stiftungsbeirats der Bundesstiftung Gleichstellung, Fachgebiet Geschlechterpolitik)[7]:

„Gleichstellungspolitik muss sich für alle Menschen einsetzen, die aufgrund ihres Geschlechts in seinen vielfältigen Varianten diskriminiert werden. Zielgruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es geht um den Schutz der einzelnen Person, aber auch um den Abbau aller Strukturen, auf denen die Diskriminierungen beruhen. Gleichzeitig braucht es dazu einen respektvollen Dialog in der feministischen Zivilgesellschaft.“
Fazit: Raus aus dem künstlichen Verteilungskampf
In ihrem Schlusswort fasste Franziska Rauchut die vielschichtige Debatte pointiert zusammen: Die institutionelle Gleichstellungspolitik agiere aufgrund von engen Budgetvorgaben und starren Zuständigkeiten oftmals noch in getrennten Feldern – das sei die Realität. Das langfristige Ziel einer zukunftsweisenden Gleichstellungsarbeit müsse jedoch ein intersektionales Verständnis sein, das die Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen aller marginalisierten Gruppen in den Blick nimmt.
Anstatt sich in internen Verteilungskämpfen um ohnehin knappe Mittel aufzureiben – der letztlich nur den herrschenden patriarchalen Machtstrukturen in die Hände spiele –, müsse es darum gehen, die Gleichstellung von Frauen und die Anerkennung von TIN*-Personen solidarisch zusammenzudenken und gleichstellungspolitische Maßnahmen von Identitäten zu entkoppeln. Dies erfordere neben einer präzisen, auf strukturelle Mechanismen fokussierten Sprache vor allem eines: Ein starkes Votum für eine massive personelle und finanzielle Aufwertung beider Handlungsfelder.
Eric Llaveria Caselles (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung, Technische Universität Berlin)[8]:

„Die Frage der Geschlechtsidentität ist die Frage, inwiefern Menschen sich an Zuschreibungen von Männlichkeit und Weiblichkeit halten müssen, um ohne Angst zu leben. Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund einer Gesellschaftsordnung, die sowohl durch ein strukturell ungleiches Verhältnis zwischen „Männern“ und „Frauen“ als auch durch eine Heterogenität charakterisiert werden muss, die diese Kategorien sprengt. Meines Erachtens sind Gleichstellung und Geschlechtervielfalt als ein und dasselbe Projekt, das alle Menschen betrifft, zu verstehen – gerade dann, wenn es darum geht, Konflikte zwischen politischen Instrumenten und Strategien konstruktiv auszutragen.“
Es diskutierten
- Sabine Hark (TU Berlin)
- Anke Lipinsky (GESIS-Leibniz Institut für Sozialwissenschaften)
- Eric Llaveria Caselles (TU Berlin)
- Maja Löffler (Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten und Gleichstellungsstellen)
- Clarissa Rudolph (OTH Regensburg)
- Marek Sancho Höhne (Europa Universität Viadrina)
- Barbara Stiegler (Stiftungsbeirat Bundesstiftung Gleichstellung)
- Carsten Wippermann (Stiftungsbeirat Bundesstiftung Gleichstellung)
- Angela Wroblewski (Institut für Höhere Studien Wien)
- Rebecca Vinci (DaMigra – Dachverband der Migrantinnenorganisationen e .V. )
Sowie von der Bundesstiftung Gleichstellung
- Arn Sauer (Direktor)
- Franziska Rauchut
- Franziska Kohse
- Mona Lach
- Leoni Linek
-
[1]: Foto: privat
[2]: Foto: Universitätsbibliothek Augsburg, Anatoli Oskin
[3]: Foto: privat
[4]: Foto: keine Angabe
[5]: Foto: privat
[6] Foto: Institut für Höhere Studien (IHS)
[7]: Foto: Heidi Scherm
[8]: Foto: privat