Die Bundesstiftung Gleichstellung

Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus ein Offenes Haus für Gleichstellung sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können.

Als Organe der Stiftung fungieren der Stiftungsrat und das Direktorium.

Das Schaubild zeigt die Gremien und Organe der Bundesstiftung Gleichstellung. Ganz oben im Bild befindet sich die Bundesstiftung Gleichstellung. Links unterhalb der Bundesstiftung Gleichstellung befindet sich das Direktorium. Das Direktorium führt die Geschäfte der Bundesstiftung Gleichstellung und schlägt Fachbeiräte vor, die sich um die Qualitätssicherung der Stiftungsarbeit bemühen. Mittig im Schaubild unterhalb der Bundesstiftung und rechts neben dem Direktorium befindet sich der Stiftungsrat, der aus 10 Abgeordneten des Bundestags und der Bundesfrauenministerin besteht. Der Stiftungsrat bestellt das Direktorium und beruft den Stiftungsbeirat sowie, auf Beschluss, weitere Fachbeiräte. Darüber hinaus trifft er wichtige Entscheidungen für die Stiftung und beschließt unter anderem den Haushalt und das Arbeitsprogramm. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden vom Bundestag gewählt und, im Falle der Ministerin oder ihrer Stellvertretung, vom BMFSFJ entsandt. Diese befinden sich ganz rechts im Schaubild. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist dem BMFSFJ berichtspflichtig.