Glossar
Das Glossar der Bundesstiftung Gleichstellung (BSG) sammelt Begriffe, die in der Arbeit der Stiftung regelmäßig verwendet werden. Zielgruppe dieses Glossars sind Personen, die sich allgemein über Gleichstellung informieren wollen. Die hier bereitgestellten Definitionen dienen dem besseren Verständnis der BSG-Publikationen und erklären zentrale Begriffe aus der Geschlechter- und Gleichstellungsforschung so prägnant und zugänglich wie möglich und geben Hinweise zur Vertiefung. Das Glossar hat keinen Anspruch auf vollständige lexikalische Abdeckung. Für wissenschaftlich vertiefte und speziellere Erklärungen verweisen wir auf unsere Publikationen, die Gleichstellungsberichte sowie Spezialisierungen im Kontext des Gleichstellungs-Checks.
A
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Altersarmut liegt vor, wenn ältere Menschen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen. Ursachen können niedrige Löhne, lange Arbeitslosigkeit, nicht-existenzsichernde Teilzeit (s. auch Glossareintrag Teilzeitfalle), unzureichende Altersvorsorge oder Trennungen beziehungsweise Scheidungen, aber auch lange Zeiten von Krankheit oder Wohnungslosigkeit sein.
In Deutschland sind Frauen in allen Altersgruppen stärker armutsgefährdet als Männer. Als armutsgefährdet gilt, wer als Alleinstehende*r jährlich weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat.
Die geschlechterbezogenen Unterschiede ergeben sich unter anderem daraus, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes häufig nicht oder nur geringfügig beschäftigt sind und oft nicht in die Rente einzahlen. Aber auch bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten sie oft in Teilzeit, weil sie mehr Zeit auf Haushalts- und Sorgearbeit verwenden. Aufgrund des geringeren Einkommens bauen sie auch niedrigere gesetzliche Rentenansprüche auf und können weniger Geld in eine private Altersvorsorge investieren. Im Vergleich zu Männern arbeiten Frauen auch seltener in Branchen, in denen Arbeitgebende eine betriebliche Altersvorsorge unterstützen.
Quellen:
- Bäcker, Gerhard/Kistler, Ernst (2024): Altersarmut. Alterseinkommen und Altersarmut (Abruf: 28.10.2025).
- Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Statistisches Bundesamt (o. J.): Armutsgefährdung sowie materielle und soziale Entbehrung bei älteren Menschen (Abruf: 28.10.2025).
Weiterführende Informationen:
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Antifeministisches Denken hat sich gezielt als Gegenbewegung zu Frauenbewegungen und zu deren Zielen entwickelt. Bis heute existieren organisierte Gruppen in der Gesellschaft, die verhindern wollen, dass Sexismus und Diskriminierung von queeren Personen abgebaut werden.
Der Begriff Antifeminismus fasst eine Weltanschauung, Einstellungen und Verhaltensweisen zusammen, die sich gegen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit sowie gegen Frauenbewegungen, feministische, emanzipatorische Anliegen und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt richten. Ziel ist die Erhaltung oder Rückführung einer traditionellen, binären Ordnung und die Zuschreibung bestimmter Eigenschaften sowie Lebensbereiche an Männer beziehungsweise Frauen. Heterosexualität wird dabei als vermeintliche Norm vorausgesetzt.
Antifeminismus richtet sich also beispielsweise gegen die Beseitigung von Sexismus, gegen die Sichtbarkeit gleichgeschlechtlicher Beziehungen und gegen die Stärkung reproduktiver Rechte. Antifeministische Vorfälle können sich unter anderem als frauenfeindliche Übergriffe zeigen. Oft beziehen sie sich auf konkrete Ereignisse wie Veranstaltungen, Gesetzesvorhaben, öffentliche Auftritte oder Veröffentlichungen, und dahinter steckt meist eine klare politische Strategie. Solche Angriffe senden eindeutige Botschaften gegen Gleichstellung, Selbstbestimmung und gegen die Sichtbarkeit sowie Anerkennung marginalisierter Menschen.
Quellen:
- Decker, Oliver/Kiess, Johannes/Heller, Ayline/Brähler, Elmar (Hg.) (2024): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen. Leipziger Autoritarismus Studie 2024. Aus der Reihe böll.paper der Heinrich-Böll-Stiftung (Abruf: 28.10.2025).
- Frey, Regina (2025): Antifeminismus: Wie sich Organisationen wappnen und wehren können. Beitrag für den Infopool Rechtsextremismus der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (Abruf: 05.11.2025).
- Herberth, Sabine/Eltze, Wiebke/Hartmann, Ans (2025): Klare Kante für Gleichstellung: Praktische Argumente gegen Antifeminismus. Handreichung. Deutscher Frauenrat (Abruf: 28.10.2025).
- Kemper, Andreas (2024): Antifeministische Narrative. Ein Diskursatlas. Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung (Abruf: 28.10.2025).
- Website der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung (Abruf: 28.10.2025).
Weiterführende Informationen:
- Bundesstiftung Gleichstellung (2025): 2. Gleichstellungs-Lecture 2025. Veranstaltungsrückblick. „Geschlechter- und Gleichstellungsforschung im Fokus – Potenziale und Strategien in Zeiten antifeministischer Angriffe“ (Abruf: 30.10.2025).
- Lang, Juliane (2024): Antifeminismus. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.10.2025).
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Arbeitsmarktsegregation beschreibt das Phänomen, dass Frauen und Männer unterschiedlich auf verschiedene Bereiche des Arbeitsmarktes verteilt sind.
Es gibt eine horizontale und eine vertikale Segregation des Arbeitsmarkts. Die horizontale Segregation beschreibt, dass sich Frauen und Männer ungleich auf verschiedene Berufe und Branchen des Arbeitsmarkts verteilen. Beispielsweise ist der Frauenanteil im Bauwesen oder in MINT-Berufen sehr gering, während Frauen den Großteil der Arbeitnehmer*innen in den sozialen und kulturellen Dienstleistungsberufen stellen. Die vertikale Segregation beschreibt, dass Frauen deutlich seltener als Männer in Führungspositionen zu finden sind. Seltener wird darüber hinaus auch von der innerbetrieblichen und der vertraglich-zeitlichen Segregation gesprochen.
Die Segregation des Arbeitsmarktes ist Ausdruck gleichstellungsrelevanter struktureller Ungleichheiten. Zum Beispiel werden frauendominierte Berufe im Durchschnitt schlechter entlohnt als männerdominerte Berufe. Diese schlechtere Bewertung hängt unter anderem mit der Bewertung von Leistung zusammen. Weiblich konnotierten Tätigkeiten wird oft weniger Wert zugeschrieben als männlich konnotierten Tätigkeiten.
Quellen:
- Busch, Anne (2024): Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 24.09.2025).
- Klammer, Ute/Klenner, Christina/Lillemeier, Sarah (2018): „Comparable Worth“ – Arbeitsbewertungen als blinder Fleck in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gaps? WSI Study Nr. 14 (Abruf: 04.11.2025).
- Servicestelle der Initiative Klischeefrei (2020): Horizontale Segregation des Arbeitsmarkts. Verteilung von Frauen und Männern auf unterschiedliche Berufe (Abruf: 30.10.2025).
B
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Das Wort binär leitet sich vom lateinischen Begriff „bi“ (zwei) ab und bedeutet wörtlich „zweiteilig“. Viele gesellschaftliche Bereiche sind von einem binären Verständnis von Geschlecht geprägt, wonach Geschlecht nur die zwei Ausprägungen weiblich und männlich haben kann. Die Unterscheidung von ausschließlich zwei Geschlechtern ist Teil einer hierarchischen Geschlechterordnung, in der den Geschlechtern unterschiedliche Rollen und Eigenschaften zugeschrieben werden.
Geschlechter-Binarität bildet die tatsächliche geschlechtliche Vielfalt nicht ab.
Ein binäres Verständnis von Geschlecht prägt unter anderem weiterhin die Erhebung und Auswertung von statistischen Daten. Viele Erhebungen sind auf binäre Kategorien von Geschlecht beschränkt, sodass beispielsweise bei der Berechnung von Gender Gaps zumeist nur Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern abgebildet werden.
Quellen:
- Boll, Friederike/Markwald, Nick (2024): Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht. Studie 2 A – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung.
- Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten. (Mitarbeit: Silke Steinhilber). Studie 2 B – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung.
Weiterführende Informationen:
- Bundesstiftung Gleichstellung (2025): Gleichstellungs-Lunch. Gleichstellungs-Lunch: Gleichstellung trifft Geschlechtervielfalt: Debatten und Begriffe (Abruf: 30.10.2025).
- Bundesstiftung Gleichstellung (2025): Veranstaltungsrückblick. Rechtswissenschaftliches Fachgespräch zur Studie „Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht“ (Abruf: 30.10.2025).
C
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Catcalling bezeichnet unerwünschte, übergriffige und belästigende Bemerkungen, Pfeifen oder Geräusche im öffentlichen Raum. Häufig geht Catcalling gegenüber Frauen und weiblich gelesenen Personen von Männern aus.
Der Ausdruck bedeutet wörtlich „Katzen-Rufen“ und bezieht sich auf Versuche, Katzen anzulocken, etwa durch Kussgeräusche.
Catcalling ist kein Kompliment, sondern die Demonstration von Macht. Es handelt sich dabei um eine Form der verbalen sexuellen Belästigung, die ernsthafte und nachhaltige Auswirkungen haben kann. In Deutschland wird daher aktuell diskutiert, ob Catcalling unter Strafe gestellt werden sollte. In manchen europäischen Ländern, wie den Niederlanden, Frankreich und Spanien, ist das bereits der Fall.
Quellen:
- Brautzsch, Jessica (2025): Strafbarkeit von Catcalling wird wieder diskutiert – und von Rechtsexperten befürwortet. MDR AKTUELL (Abruf: 30.10.2025).
- Deutscher Juristinnenbund (2021): Policy Paper: „Catcalling“ – Rechtliche Regulierung verbaler sexueller Belästigung und anderer nicht körperlicher Formen von aufgedrängter Sexualität (Abruf: 30.10.2025).
- Pollmann, Arnd (2025): Vorsicht, keine Komplimente! Kommentar zu Catcalling. Deutschlandfunk Kultur (Abruf: 30.10.2025).
- Tagesschau (2024): Erstes Urteil zu „Catcalling“ in den Niederlanden (Abruf: 30.10.2025).
D
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Die sogenannte „dritte Option“ beschreibt die Möglichkeit, im Personenstandsregister bei der Frage nach dem Geschlecht neben den Optionen „männlich“, „weiblich“ und „keinen Eintrag“ auch „divers“ auswählen zu können.
Die „dritte Option“ wurde 2019 in Deutschland eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 der Beschwerde einer inter* Person stattgegeben hatte. Diese Erweiterung ermöglicht nun auch Personen mit einer Geschlechtsidentität, die sich nicht in das System der Binarität einordnen lässt, eine passende Eintragung im Personenstandsregister vorzunehmen. Die neue Regelung spiegelt damit Geschlechtervielfalt wider. Der Begriff „divers“ stellt jedoch eine Verallgemeinerung dar. Menschen nutzen diesen in der Regel nicht als Selbstbezeichnung.
Seit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes 2024 kann der eigene Geschlechtseintrag durch eine Selbsterklärung beim Standesamt angepasst werden.
Die rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern wirkt sich nicht nur auf das Personenstandsrecht aus. Menschen mit dem Personenstandsgeschlecht „divers“ haben ein Recht auf Anerkennung ihres Geschlechts und darauf, wegen ihres Geschlechts nicht diskriminiert zu werden. Dies gilt auch für Personen, die ihren Geschlechtseintrag, beispielsweise aus Sorge vor Diskriminierung, (noch) nicht geändert haben oder dies nicht tun wollen.
Quellen:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (o. J.): Frau – Mann – Divers: Die „dritte Option“ (Abruf: 30.10.2025).
- Boll, Friederike/Markwald, Nick (2024): Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht. Studie 2 A – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 05.11.2025).
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024): Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz. Aktuelle Meldung (Abruf: 30.10.2025).
- BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 -, Rn. 1–69 (Abruf: 05.11.2025).
- Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten. (Mitarbeit: Silke Steinhilber). Studie 2 B – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 05.11.2025).
E
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Der Begriff Ehegattensplitting wird umgangssprachlich für die von vielen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften gewählte Zusammenveranlagung mit Splittingtarif im deutschen Steuerrecht verwendet.
Für die Berechnung der jährlichen Einkommenssteuer werden dabei die Einkommen beider Partner*innen fiktiv zusammengerechnet und anschließend halbiert. Die Steuer wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und dann verdoppelt. Dieses Verfahren nützt vor allem Paaren, in denen eine Person deutlich weniger verdient als die andere. Je höher das Einkommen insgesamt und je größer der Unterschied zwischen den Einkommen, desto höher der Vorteil. Wenn beide Partner*innen gleich viel verdienen, ergibt sich kein Steuervorteil. Für Paare, die keine oder wenig Steuern zahlen, lohnt sich das Ehegattensplitting nicht.
Die Zusammenveranlagung wird durch die Berechnung der Lohnsteuerklassenkombination III/V ergänzt, nach der die monatliche Lohnsteuer für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften berechnet wird.
Die Regelungen wirken überwiegend zum Nachteil von Frauen, denn zumindest in heterosexuellen Ehen verdienen Frauen im Durchschnitt weniger als die Ehemänner. Daher reduzieren verheiratete Frauen häufig ihre Erwerbstätigkeit oder arbeiten allenfalls geringfügig. Das gilt vor allem nach der Geburt von Kindern.
Das Ehegattensplitting befördert damit die ungerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und verstärkt geschlechterbezogene Unterschiede bei der Arbeitszeit, beim Einkommen, bei der sozialen Absicherung, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit und bei der Altersvorsorge. Es wirkt zudem dem Ziel des Elterngeldes entgegen, das eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit fördern soll.
Im Ersten und Zweiten Gleichstellungsbericht wird deshalb der Wechsel zu einer individuellen Besteuerung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften empfohlen.
Quellen:
- Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Pfister, Sandra (2024): Ehegattensplitting – Was für und was gegen eine Abschaffung spricht. Deutschlandfunk Nova (Abruf: 30.10.2025).
- Spangenberg, Ulrike (2013): Reform der Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnerschaft. Argumente, Anforderungen, Alternativen. Expertise der Friedrich-Ebert-Stiftung (Abruf: 30.10.2025).
- Spangenberg, Ulrike (2025): Das Ehegattensplitting auf dem Prüfstand, Friedrich-Ebert-Stiftung – Infoblatt (Abruf: 04.11.2025).
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Seit 2001 haben Eltern in Deutschland die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes eine unbezahlte, befristete Freistellung von ihrem Arbeitsverhältnis in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitsvertrag bleibt während der Elternzeit bestehen und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Die Elternzeit kann entweder von einem Elternteil beansprucht oder auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Während der Elternzeit kann Elterngeld bezogen werden.
Auch wenn Umfragen ergeben, dass sich Paare mehrheitlich eine hälftige Aufteilung der Elternzeit wünschen, nehmen in heterosexuellen Paarbeziehungen in der Praxis Mütter deutlich längere Elternzeiten in Anspruch als Väter. Das wirkt sich negativ auf die Karrieren, das Einkommen und letztlich auch auf die Rente der Frauen aus.
Die Ursachen für die ungleiche Inanspruchnahme von Elternzeit sind vielfältig. Einerseits beruhen die Entscheidungen auf individuellen Vorstellungen und Präferenzen – zweifelsohne geprägt durch Geschlechterstereotype. Andererseits existieren institutionelle Rahmenbedingungen, die eine geringere (Vollzeit-)Tätigkeit von Frauen begünstigen, wie etwa das Ehegattensplitting.
Aus gleichstellungs– und zeitpolitischer Perspektive wird kritisiert, dass die aktuelle Regelung keine ausreichenden Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit setze. Gefordert wird beispielsweise eine Elterngeldreform mit einer Erhöhung der Lohnersatzrate.
Quellen:
Weiterführende Informationen:
- Gärtner, Marc (2025): Care-Arbeit, Gleichstellung und der Blick auf Männer. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 30.10.2025).
- Jansen, Andreas/Kümmerling, Angelika (2025): Spannungsfeld Vereinbarkeit. Elternzeitpräferenzen und Vereinbarkeitswünsche von Frauen und Männern. Bertelsmann Stiftung (Abruf: 30.10.2025).
- Statistisches Bundesamt (o. J.): Personen in Elternzeit (Abruf: 30.10.2025).
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Entgeltgleichheit bedeutet, dass Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Arbeitslohn erhalten. „Gleichwertige Arbeit“ bezeichnet Tätigkeiten, die sich zwar inhaltlich unterscheiden, aber hinsichtlich ihrer Anforderungen und Belastungen vergleichbar sind.
Das rechtlich verankerte Entgeltgleichheitsgebot verpflichtet sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber*innen, ihren Beschäftigten – unabhängig vom Geschlecht – für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Arbeitslohn zu zahlen. Auch nicht-binäre Personen können sich auf das Gebot der Entgeltgleichheit berufen.
Der Grundsatz der Entgeltgleichheit ist seit 1957 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert und findet sich heute auch in Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. In Deutschland wird der Grundsatz seit 2017 durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) aufgegriffen und ergänzt, beispielsweise durch einen individuellen Auskunftsanspruch. Die Umsetzung einer neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU-2023/970) bis Juni 2026 soll die Entgelttransparenz verbessern, indem beispielsweise Informationsrechte für Arbeitnehmer*innen ausgebaut und Berichtspflichten für Unternehmen erweitert werden.
Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben zeigen in der Praxis Indikatoren wie der Gender Pay Gap, dass eine geschlechterbezogene Entgeltlücke weiterhin besteht.
Quellen:
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2025): Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie startet (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2025): Instrumente zur Prüfung der Entgeltgleichheit (Abruf: 04.11.2025).
- Jochmann-Döll, Andrea (2024): Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel – Der deutsche Beitrag zu einem nordisch-deutschen Kooperationsprojekt von Gewerkschaften, Forschungsförderung Working Paper Nr. 356 der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf (Abruf: 04.11.2025).
Weiterführende Informationen:
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Das Erwerbs-Sorge-Modell bildet ab, wie Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht – im Verlauf ihres Lebens sowohl Erwerbsarbeit als auch private Sorgearbeit leisten. Dabei geht es nicht darum, vorzuschreiben, wie Menschen privat die Erwerbs- und Sorgearbeit beispielsweise in Paarbeziehungen aufteilen sollen. Ziel ist es vielmehr, institutionelle und politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, sowohl Erwerbs- als auch Sorgearbeit zu leisten.
Bereits der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung benennt gleiche Chancen von Frauen und Männern zur Teilhabe an Erwerbs- und Sorgearbeit als gleichstellungspolitisches Leitbild. Der Zweite Gleichstellungsbericht stellt das Erwerbs-Sorge-Modell ins Zentrum. Es ist angelehnt an Forschung und Konzepte feministischer Wissenschaftlerinnen wie das Universal-Caregiver-Modell der US-amerikanischen feministischen Philosophin Nancy Fraser. Sie setzte sich in den 1990er Jahren mit der Verteilung und Anerkennung von Sorgearbeit auseinander.
Quellen:
- Bundesregierung (2011): Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 17/6240, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (o. J.): Themenblatt 1: Erwerbs- und Sorgearbeit (Abruf: 11.11.2025).
- Landes, Benjamin/Sprang, Friederike/Lange, Katrin (2023): Equal Care – Wie die EU eine geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit fördert, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. – Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa, Frankfurt am Main (Abruf: 04.11.2025).
Weiterführende Informationen:
F
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Der Begriff „Feminismus“ wurde um 1880 durch die Französin Hubertine Auclert geprägt. Allerdings reicht die feministische Geschichte deutlich weiter zurück. Im Laufe der Zeit entwickelten sich verschiedene Strömungen mit unterschiedlichen Ansätzen und Schwerpunkten innerhalb des Feminismus. Was die verschiedenen feministischen Strömungen eint, ist ihr Kampf gegen Diskriminierungen und Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts.
Bis heute bestehen strukturelle Ungleichheiten, die auf das Geschlecht zurückzuführen sind. So sind Männer beispielsweise in politischen Positionen überrepräsentiert, werden für gleiche und gleichwertige Arbeit besser bezahlt und übernehmen in heterosexuellen Paarbeziehungen weniger Sorgearbeit als Frauen.
Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts muss nicht unmittelbar erfolgen. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine scheinbar neutrale Praxis oder Regelung eine Gruppe von Personen benachteiligt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Unternehmen Teilzeitbeschäftigten kein Weihnachtsgeld zahlen, was überwiegend Frauen betrifft, da diese durchschnittlich häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer.
Gegenwärtige feministische Ansätze berücksichtigen zunehmend Geschlechtervielfalt und intersektionale Perspektiven.
Quellen:
- Frauen. Macht. Politik. (o. J.): Hubertine Auclert (Abruf: 04.11.2025).
- Holland-Cunz, Barbara (2018): Was ihr zusteht. Kurze Geschichte des Feminismus. Aus Politik und Zeitgeschichte – APuZ (Abruf: 04.11.2025).
- UN-Women Deutschland (2020): Was ist intersektionaler Feminismus? (Abruf: 04.11.2025).
Weiterführende Informationen:
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Der aus dem Altgriechischen stammende Begriff Misogynie lässt sich mit Frauenhass oder Frauenfeindlichkeit übersetzen. Er beschreibt die Annahme, dass Frauen im Vergleich zu Männern minderwertig seien. Allgemeiner formuliert bezeichnet Frauenfeindlichkeit die strukturelle Entwertung oder Benachteiligung von Weiblichkeit.
Das zeigt sich beispielsweise in der Tabuisierung von Menstruation oder der – auch wirtschaftlichen – Abwertung von gesellschaftlich wichtigen Berufen und Arbeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, wie die Pflege. Der brutalste Ausdruck von Frauenfeindlichkeit sind Femizide – die Tötung von Frauen wegen ihres Frauseins. Diese Form der Gewalt wird statistisch vor allem in heterosexuellen Paarbeziehungen von Männern gegenüber ihren (Ex-)Partnerinnen ausgeübt.
Frauenfeindlichkeit ist abzugrenzen von Antifeminismus und Sexismus. Frauenfeindlichkeit existiert schon deutlich länger als Antifeminismus, der sich gezielt als Gegenbewegung zu Frauenbewegungen und deren Zielen entwickelt hat. Sexismus grenzt sich von Frauenfeindlichkeit ab, da er nicht ausschließlich auf Weiblichkeit abzielt, sondern auf das Geschlecht im Allgemeinen.
Quellen:
- Lang, Juliane (2024): Antifeminismus. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.10.2025).
- Rosenwasser, Anna (2021): Die Frauenfeindlichkeit in uns drin. Zeitgeister – Das Kulturmagazin des Goethe-Instituts (Abruf: 04.11.2025).
- Schmincke, Imke (2018): Frauenfeindlich, sexistisch, antifeministisch? Begriffe und Phänomene bis zum aktuellen Antigenderismus. Aus Politik und Zeitgeschichte – APuZ (Abruf: 04.11.2025).
G
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Gender Budgeting kann als gleichstellungsorientierte oder gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung übersetzt werden.
Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung ist eine finanzpolitische Strategie, öffentliche Haushaltspolitik auf Gleichstellung der Geschlechter hin zu prüfen und entsprechend zu planen. Manche Ansätze sehen Gender Budgeting als ein Instrument von Gender Mainstreaming. Ziel ist es, staatliche Einnahmen und Ausgaben so zu verteilen, dass ungleiche Verteilungen auf Geschlechter vermieden und Geschlechtergleichstellung gefördert wird. Es handelt sich also um eine Anwendung von Gender Mainstreaming in Bezug auf den Haushalt.
Zum Beispiel bei der Betrachtung der Sportförderung durch den Bund wird deutlich, dass bisher nicht darauf geachtet wurde, ob Frauen und Männer gleiche Chancen auf Förderung und Teilhabe hatten, und ob frauendominierte Sportarten dieselben Förderchancen erhalten wie männerdominierte Sportarten
Quellen:
- Bär, Holger/Greifoner, Sabrina/Kletzan-Slamanig, Daniela/Köppl, Angela/Schratzenstaller, Margit (2025): Genderaspekte umweltschädlicher Steuersubventionen. Expertise für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesregierung (2025): Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 20/15105, Berlin (Abruf: 30.10.2025).
- Frey, Regina (2010): Gender Budgeting als geschlechterpolitische Strategie, in: Internationale Politik und Gesellschaft, Heft 2/2010, S. 35–47 (Abruf: 04.11.2025).
- Kohl, Mara/Frey, Regina (2019): Geschlechtergerechter Bundeshaushalt am Beispiel von Arbeitsmarkt- und Sportförderung. Deutscher Frauenrat (Abruf: 04.11.2025).
- Kuhl, Mara (2017): Öffentliche Gelder wirkungsvoll, gerecht und transparent verteilen ... mit Gender Budgeting!. Friedrich-Ebert-Stiftung (Abruf: 04.11.2025).
- Stieß, Immanuel/Hummel, Diana/Kirschner, Anna (2019): Arbeitshilfe zur gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung für die Klimapolitik (Abruf: 18.07.2025).
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Gender Gaps sind Gleichstellungsindikatoren, also „Anzeiger“, die geschlechterbezogene strukturelle Ungleichheiten in verschiedenen Bereichen messbar und sichtbar machen sollen.
So soll beispielsweise durch den Gender Pay Gap (geschlechterbezogene Lohnlücke) der Unterschied im durchschnittlichen Bruttogehalt, das Männer und Frauen erhalten, verdeutlicht werden. Der Gender Care Gap (geschlechterbezogene Sorgelücke) zeigt auf, wie viel unbezahlte Sorgearbeit Frauen und Männer im Vergleich leisten. Viele weitere Gender Gaps geben Aufschluss über den Stand der Gleichstellung in Deutschland.
Durch die gewonnenen Kennzahlen sollen die vorherrschenden gesellschaftlichen Zustände greifbar werden. Dadurch kann diesen erkannten Ungleichheiten durch gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Nähere Informationen zur Funktion und auch zu Limitationen von Gender Gaps, sowie Steckbriefe zu ausgewählten Lücken finden Sie hier.
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Gender Mainstreaming ist eine gleichstellungspolitische Strategie, die ebenso wie spezifische Maßnahmen zur Förderung von Frauen (und gegebenenfalls auch Männern) zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter beitragen soll. Sie kann einerseits auf der Governance-Ebene, also auf der Ebene der Politikgestaltung und des Regierungshandelns und anderseits auf der Organisations-Ebene, als Organisationsentwicklung, umgesetzt werden. Dabei bedingen sich die beiden Ebenen.
Anders als bei spezifischen und ressortgebundenen Fördermaßnahmen sollen durch Gender Mainstreaming Geschlechterverhältnisse als Querschnittsthema in allen Politik- und Verwaltungsfeldern und bei allen Entscheidungen auf allen Ebenen berücksichtigt werden.
Auf Bundesebene ist die Strategie in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (und im Bundesgleichstellungsgesetz) verankert. In vielen Dokumenten wird für die Strategie auch die Bezeichnung „Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“ oder „Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit“ verwendet.
Auf der Ebene einzelner Organisationen beschreibt Gender Mainstreaming wiederum einen systematischen und geplanten Entwicklungsprozess einer Organisation, in dem die formellen wie informellen Regeln, Prozesse und Praktiken einer Organisation an geschlechterpolitischen Zielen ausgerichtet werden sollen, um so schlussendlich auch die Organisationskultur zu verändern. Ziel ist es dabei, sowohl innerhalb der Organisation als auch in ihrem Handeln nach Außen Gleichstellung zu fördern.
Zur Umsetzung von Gender Mainstreaming wurden spezielle Instrumente und Methoden entwickelt, wie zum Beispiel Gleichstellungsindikatoren, gleichstellungsorientierte Folgenabschätzungen oder Gender-Budgeting-Analysen.
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Geschlecht ist mehrdimensional. Es lassen sich analytisch unterschiedliche Aspekte von Geschlecht betrachten.
Soziokulturelle Aspekte von Geschlecht werden als soziales Geschlecht (englisch „Gender“) bezeichnet. Darunter fallen unter anderem die eigene Wahrnehmung des Geschlechts (Geschlechtsidentität – wer bin ich?), Verhaltensweisen (Geschlechtsausdruck – wie stelle ich mich dar?) und gesellschaftliche Erwartungen (Geschlechterrollen).
Körperliche Geschlechtsmerkmale wie Chromosomen, Hormone und Genitalien sind maßgeblich, wenn es um das körperliche Geschlecht (englisch „Sex“) geht.
Das körperliche Geschlecht bestimmt nicht die Geschlechtsidentität. Die Geschlechtsidentität ist von außen nicht (zwangsläufig) erkennbar, sodass jede Person nur selbst darüber Auskunft geben kann. Sowohl soziales als auch körperliches Geschlecht können sich im Verlauf des Lebens ändern.
Das Personenstandsgeschlecht (siehe Glossareintrag „dritte Option“) ist unter anderem im Melderegister und auf dem Reisepass vermerkt.
Geschlecht ist eine prägende soziale Kategorie. Welches Geschlecht eine Person hat, beziehungsweise welches Geschlecht ihr von außen zugewiesen wird, beeinflusst die individuellen Chancen im Lebensverlauf. Zum Beispiel sind Macht, Geld, Zugang zu Ressourcen sowie sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung zwischen den Geschlechtern ungleich verteilt. Geschlechtsspezifische Gewalt geht vor allem von Männern aus. An das Geschlecht knüpfen sich entsprechend strukturelle Ungleichheiten (Geschlecht als soziostrukturelle Kategorie), die darüber hinaus durch andere Dimensionen wie soziale Herkunft, rassistische Zuschreibungen, Alter oder Behinderung beeinflusst werden können (siehe auch Glossareintrag „Intersektionalität“).
Weiterführende Informationen:
- Selbstverständnis der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Boll, Friederike/Markwald, Nick (2024): Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht. Studie 2 A – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung. Berlin.
- Oertelt-Prigione, Sabine (2025): Geschlechtersensible Medizin. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 06.11.2025).
- Veranstaltungsrückblick: Gleichstellungs-Lunch „Gleichstellung trifft Geschlechtervielfalt: Debatten und Begriffe“ von Franziska Rauchut (Abruf: 28.11.2025).
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Durch Geschlechterstereotype werden Personen, basierend auf ihrer angenommenen Geschlechtszugehörigkeit, bestimmte Eigenschaften und Verhaltensweisen zugeordnet. Verinnerlichte Stereotype beeinflussen Menschen in ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Zusätzlich werden die Zuschreibungen ständig durch gesellschaftliche Normen erzeugt, etwa durch Illustrationen in Werbung und Medien oder in der Erziehung, sodass sie vielen Menschen als „natürlich“ erscheinen.
Diese Geschlechterstereotype, die Mädchen und Jungen beziehungsweise „den Frauen“ und „den Männern“ zugeschrieben werden, sind sexistisch, basieren auf einem binären Verständnis von Geschlecht und enthalten hierarchische Wertungen. Das zeigt sich beispielsweise in der Annahme, Jungen hätten – anders als Mädchen – ein Talent für Technik und Mathematik.
Die Wirkung von Geschlechterstereotypen zeigt sich auch im Sprachgebrauch, etwa wenn von „Frauenberufen“ und „Männerberufen“ die Rede ist. Alternativ könnte von „weiblich beziehungsweise männlich dominierten/konnotierten“ Berufen gesprochen werden.
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Geschlechtervielfalt bedeutet, dass es mehr als zwei Geschlechter, weiblich und männlich, gibt. Sowohl mit Blick auf das körperliche Geschlecht als auch mit Blick auf die Geschlechtsidentität verweisen die transdisziplinäre Geschlechterforschung und auch medizinische Forschung darauf, dass geschlechtliche Vielfalt anstelle einer Binarität von Geschlecht existiert.
Körperliche Geschlechtsmerkmale wie Chromosomen, Hormone und Genitalien bewegen sich in ihrer individuellen Ausprägung auf einem großen Spektrum. So entsprechen die Geschlechtsmerkmale von inter* Personen nicht dem, was zur männlichen oder weiblichen Norm erklärt wurde.
Auch Geschlechtsidentität, die subjektiv empfundene Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, kann über weiblich und männlich hinausgehen oder mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmen. Nicht-binäre Personen definieren sich zwischen den Kategorien von männlich und weiblich oder außerhalb dieser. Trans* Personen fühlen sich ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht zugehörig. Als cis werden im Gegensatz dazu Personen bezeichnet, die sich dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlen.
Um dieser Vielfalt von Geschlecht rechtlich besser gerecht zu werden, lässt das Personenstandsrecht als sogenannte „dritte Option“ die Auswahl des Geschlechtseintrags „divers“ zu, den trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN-Personen) auswählen können.
Geschlechtervielfalt ist abzugrenzen von sexueller Orientierung.
Quellen:
- Boll, Friederike/Markwald, Nick (2024): Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht. Studie 2 A – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung. Berlin.
- Voß, Heinz-Jürgen (2018): Geschlecht. Wider die Natürlichkeit, 4. Auflage, Stuttgart: Schmetterling Verlag.
Weiterführende Informationen:
- Mehr über den Begriff „Geschlechtervielfalt“ im Kontext der Arbeit des Bereichs Gleichstellungs-Check in der Bundesstiftung Gleichstellung erfahren Sie hier.
- Oertelt-Prigione, Sabine (2025): Geschlechtersensible Medizin. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 06.11.2025).
- Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten. (Mitarbeit: Silke Steinhilber). Studie 2 B – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung. Berlin.
- Veranstaltungsrückblick: Gleichstellungs-Lunch „Gleichstellung trifft Geschlechtervielfalt: Debatten und Begriffe“ von Franziska Rauchut (Abruf: 28.11.2025).
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Geschlechtsspezifische Gewalt umfasst körperliche, sexualisierte, psychische, digitale und wirtschaftliche Gewalt, die eine Person aufgrund ihres Geschlechts erfährt oder Formen von Gewalt, die Personen eines Geschlechts besonders häufig betreffen.
Dabei spielen die weiterhin ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern eine große Rolle. Geschlechtsspezifische Gewalt wird vorwiegend von Männern gegen Frauen und queere Menschen ausgeübt.
In heterosexuellen Paarbeziehungen erleben Frauen deutlich häufiger Gewalt als Männer. Die extremste Eskalation geschlechtsspezifischer Gewalt sind Femizide, also die Tötung von Frauen wegen ihres Frau-Seins. Gewalt aufgrund ihres Geschlechts erleben auch trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Die Datenlage ist hier jedoch deutlich schlechter.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist ein wichtiges Instrument zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Deutschland hat die Istanbul-Konvention ratifiziert und ist daran gebunden – allerdings bestehen weiterhin Umsetzungslücken, unter anderem mit Blick auf den flächendeckenden Ausbau von Schutzplätzen.
Quellen:
- Bundeskriminalamt (2024): Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023.
- Bundesregierung (2022): Queer Leben. Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
- Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Monitor Gewalt gegen Frauen. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht.
- Europarat (CoE) (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (nichtamtliche Übersetzung), Istanbul.
- European Union Agency for Fundamental Rights (2024): LGBTIQ Equality at a Crossroads. Progress and Challenges. EU LGBTIQ Survey III.
- Frey, Regina (2020): Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum. Expertise für die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Abruf: 11.11.2025).
- Schröttle, Monika (2024): Gewalt im Geschlechterverhältnis im engen sozialen Nahraum. Bundesstiftung Gleichstellung.
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Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Menschenrecht und im Grundgesetz verankert. Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bestimmt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Den Staat trifft gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz das Gebot, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Das Ziel der tatsächlichen Geschlechtergleichberechtigung geht über eine bloße formale rechtliche Gleichbehandlung hinaus und erstreckt sich auf die Geschlechter in ihrer Vielfalt und die tatsächlichen Lebenswirklichkeiten aller Menschen (materielle Gleichberechtigung).
Gleichstellungspolitik ist ein wesentliches Mittel, um tatsächliche Gleichberechtigung zu erreichen.
Quellen:
- Boll, Friederike/Markwald, Nick (2024): Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht. Studie 2 A – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.11.2025).
- Selbstverständnis der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 30.10.2025).
Weiterführende Informationen:
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Anders als bei der formalen Gleichbehandlung erfordert die Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Hinwirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile. Gleichstellung erstreckt sich auf die Geschlechter in ihrer Vielfalt und die Lebenswirklichkeiten aller Menschen. Sie setzt die Anerkennung unterschiedlicher Lebensweisen voraus, die keinen Geschlechterstereotypen entsprechen.
Gleichstellung meint keine „Gleichmacherei“ – es sollen keine individuellen Lebensführungen vorgeschrieben werden. Vielmehr beinhaltet Gleichstellung, dass Ressourcen wie Zeit und Geld geschlechtergerecht verteilt werden und alle Geschlechter über die gleichen Möglichkeiten verfügen, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft mitzugestalten.
Die Bundesstiftung Gleichstellung ist institutioneller Bestandteil der deutschen Gleichstellungsstrukturen. Sie stärkt und fördert die Gleichstellung der Geschlechter als demokratischen Grundwert. Die Politik, die sich dem Abbau struktureller Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern widmet, nennt sich Gleichstellungspolitik. Ihr Ziel ist das Erreichen tatsächlicher Gleichberechtigung.
In den ersten drei Gleichstellungsberichten der Bundesregierung wird die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter mit gleichen Verwirklichungschancen übersetzt. Demzufolge müssen Chancen und Risiken im Lebensverlauf gerecht verteilt sein.
Quellen:
- Bundesregierung (2011): Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 17/6240, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesregierung (2021): Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 19/30750, Berlin (Abruf: 11.11.2025).
- Selbstverständnis der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 30.10.2025).
- Website der Gleichstellungsabteilung im BMBFSFJ (Abruf: 30.10.2025).
Weiterführende Informationen:
- Veranstaltungsrückblick: Gleichstellungs-Lunch „Schlaglichter: Stand der Gleichstellung in Deutschland“ von Pauline Hachenberg (Abruf: 30.10.2025).
- Mehr über den Begriff „Gleichstellung von Frauen und Männern“ im Kontext der Arbeit des Bereichs Gleichstellungs-Check in der Bundesstiftung Gleichstellung erfahren Sie hier.
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Gleichstellungsaktionspläne, manchmal auch Gleichstellungspläne genannt, sind wichtige Instrumente der Gleichstellungspolitik und können in privaten oder öffentlichen Organisationen und auf verschiedenen staatlichen Ebenen entwickelt werden. Sie legen für einen bestimmten Zeitraum konkrete Ziele und Maßnahmen fest, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt fördern.
Die Entwicklung von Gleichstellungsplänen ist teilweise verbindlich. So sind nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) Dienststellen der Bundesverwaltung und Gerichte des Bundes, wie der Bundesgerichtshof und das Bundessozialgericht, zur Erstellung verpflichtet. Verschiedene Landesgleichstellungsgesetze sehen ebenfalls eine Pflicht zur Erstellung von Gleichstellungsplänen in den Landesverwaltungen vor.
Feste Budgets, klar geregelte Verantwortlichkeiten und Indikatoren zur Messung der Zielerreichung tragen zur erfolgreichen Umsetzung von Gleichstellungsaktionsplänen bei. Auf kommunaler Ebene werden Gleichstellungsaktionspläne entwickelt, um die Europäische Charta zur Gleichstellung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft umzusetzen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind unverzichtbare Akteur*innen dieses Prozesses, da sie über große Netzwerke und exzellente Orts- und Fachkenntnis verfügen.
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Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind ein Instrument der Gleichstellungspolitik auf Bundesebene. Mit den Berichten sollen Akteur*innen in der Politik, der Verwaltung, aber auch in der Zivilgesellschaft und in Unternehmen unterstützt werden, um die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen.
Die Berichte gehen auf einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat zurück. Danach ist die Bundesregierung verpflichtet, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zum Stand der Gleichstellung in Deutschland vorzulegen.
Kern des Berichts ist ein Gutachten, dass durch eine von der Bundesregierung berufene unabhängige Sachverständigenkommission erstellt wird. Die Sachverständigen stellen aktuelle Studien und Daten zum Stand der Gleichstellung der Geschlechter zusammen, identifizieren Gleichstellungslücken und entwickeln Empfehlungen, um diese Lücken zu schließen.
Die Bundesregierung äußert sich in einer ressortübergreifenden Stellungnahme zu den Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen, die vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Gutachten und Stellungnahme werden dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
2025 wurde der Vierte Gleichstellungsbericht veröffentlicht.
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Durch eine Gleichstellungsfolgenabschätzung (Gender Impact Assessment) beziehungsweise einen Gleichstellungs-Check werden (politische) Maßnahmen, Regelungsvorhaben (zum Beispiel Gesetze), Programme und andere Vorhaben einer vorausschauenden Analyse auf ihre zu erwartenden Wirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter unterzogen, um Folgen – und somit auch Folgekosten – besser einzuschätzen und gegebenenfalls gleichstellungsgerechte Alternativen zu entwickeln.
Gleichstellungsfolgenabschätzungen können im Vorfeld (ex ante), parallel zu oder im Nachhinein (ex post) der Entstehung von Maßnahmen erfolgen. Sie sind ein zentrales Instrument, um Gleichstellung als Querschnittsprinzip in allen Politikbereichen zu etablieren (Gender Mainstreaming). Dabei werden Vorhaben noch vor ihrer Planung und Umsetzung mit etablierten Prüfmethoden daraufhin untersucht, welche Auswirkungen von ihnen auf die Geschlechtergleichstellung zu erwarten sind.
Beispielsweise kann mit der Gleichstellungsfolgenabschätzung schon im Voraus die Frage beantwortet werden, ob und inwiefern etwa ein Klimaschutzprogramm oder ein Digitalisierungsprojekt die Geschlechtergleichstellung beeinflussen könnte. Politische Entscheidungsträger*innen können dann schon im Entstehungsprozess der Vorhaben ungewollten Folgen für die Gleichstellung entgegenwirken.
Ziel ist es, Gleichstellungswirkungen sichtbar zu machen und Maßnahmen so weiterzuentwickeln, dass sie einen möglichst positiven Beitrag zur Gleichstellung leisten.
Quellen:
- EIGE – Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (2016): Gender Impact Assessment. Gender Mainstreaming Toolkit (Abruf: 18.07.2025).
- Frey, Regina (2021): Analysen von drei Maßnahmen-Paketen des Bundes zur Bewältigung der Coronakrise aus Gleichstellungsperspektive. Unter Mitarbeit von Ellen Mettke. WSI Study Nr. 29 (Abruf: 18.07.2025).
- Sauer, Arn (2018): Equality Governance via Policy Analysis? The Implementation of Gender Impact Assessment in the European Union and Gender-based Analysis in Canada. Bielefeld: transcript.
Weiterführende Informationen:
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Gleichstellungsindikatoren sind statistische Kennzahlen, die den Stand der Gleichstellung abbilden und so strukturelle Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbar machen.
Sie sind ein wichtiges Instrument der Gleichstellungspolitik, denn sie können unter anderem genutzt werden, um daraus Handlungsbedarfe abzuleiten und Gleichstellungsziele zu beobachten.
Da Gleichstellung ein Querschnittsthema ist, welches alle Lebensbereiche berührt, gibt es auch eine Vielzahl von Gleichstellungsindikatoren, die jeweils einzelne gleichstellungsrelevante Aspekte abbilden. Hinsichtlich der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt sind das beispielsweise der Gender Pay Gap (geschlechterbezogene Lohnlücke) oder der Gender Gap Arbeitsmarkt. Betrachtet man die Verteilung der politischen Macht, werden häufig die Frauen- und Männerquoten in (Landes-)Parlamenten herangezogen. Um ein vollständiges und unbefangenes Bild zu erlangen, ist es für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlich, von einem expliziten Gleichstellungsverständnis ausgehend alle relevanten Indikatoren auszuwählen beziehungsweise zu entwickeln.
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Eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung (glGFA) ist eine Abschätzung von Folgen und Wirkungen eines Regelungsvorhabens (Gesetze, Verordnungen und deren Entwürfe) auf die Gleichstellung der Geschlechter. Es handelt sich damit um einen besonderen Fall der gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung.
Mit einer gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung können – auch nicht beabsichtigte – Auswirkungen eines Regelungsvorhabens auf die Gleichstellung der Geschlechter frühzeitig erkannt werden. Die Gesetzesfolgenabschätzung überprüft zu diesem Zweck systematisch die Gleichstellungswirkungen des Regelungsvorhabens.
So ist beispielsweise ein Gesetz wirksamer, wenn es von Anfang an auf die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen und ihre Lebenssituationen ausgerichtet ist. Ein evidenzbasierter Check macht es unwahrscheinlicher, dass spätere Anpassungen nötig sind.
Die Notwendigkeit einer solchen Prüfung ergibt sich zum einen aus dem Verfassungsauftrag zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz. Eine Ergänzung bildet § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in Verbindung mit §§ 43 Absatz 1 Nr. 5, 44 Absatz 1 GGO. Zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung mit vier Prüfschritten wurde eine Arbeitshilfe entwickelt.
Quellen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2021): Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 GGO (Abruf: 30.10.2025).
- Website des Bereichs Gleichstellungs-Check in der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.11.2025).
Weiterführende Informationen:
- Veranstaltungsrückblick: Gleichstellungs-Lunch „Gleichstellungs-Check im Gesetzgebungsverfahren” von Dr. Jana Hertwig (Abruf: 30.10.2025).
- Mehr über den Begriff „Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung (glGFA)“ im Kontext der Arbeit des Bereichs Gleichstellungs-Check in der Bundesstiftung Gleichstellung erfahren Sie hier.
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Gleichstellungsstrategien geben eine bestimmte Zielvorstellung für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern vor, legen Verantwortlichkeiten fest und setzen inhaltliche Schwerpunkte. Sie werden auf europäischer, Bundes- und Landesebene entwickelt. In einigen Zusammenhängen werden sie auch als Gleichstellungs- oder Rahmenprogramme bezeichnet.
Wichtig für die Wirkung einer solchen Strategie ist es, dass die in ihr entwickelte Zielsetzung mit konkreten, überprüfbaren Einzelzielen, Maßnahmen, Indikatoren und Zeithorizonten hinterlegt ist. So wird auch ihr Erfolg messbar.
Eine Gleichstellungsstrategie wird häufig unter Beteiligung von Verbänden und der Zivilgesellschaft entwickelt, um unterschiedliche Perspektiven in ihr abbilden zu können.
Der Koalitionsvertrag 2025 hebt die Bedeutung kohärenten, gleichstellungspolitischen Handelns hervor und betont, um Gleichstellung schneller zu erreichen, werde die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weitergeführt.
Quellen:
Weiterführende Informationen:
- Beblo, Miriam/Borgstedt, Silke/Jurczok, Franziska/Bujard, Martin/Kaiser, Simone/Wulf, Jessica/Krebs, Tom/Sacksofsky, Ute/Weßler-Poßberg, Dagmar/Ehrentraut, Oliver/Wrohlich, Katharina (2024): Strategierahmen für die ökonomische Gleichstellung 2030 (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020): Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung (Abruf: 04.11.2025).
- Europäische Kommission (o. J.): Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter. Erfolge und Handlungsschwerpunkte (Abruf: 04.11.2025).
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (2025): Gleichstellung GANZ GROẞ. Gleichstellungsstrategie Saarland (Abruf: 04.11.2025). Ein gutes Beispiel für eine unter Beteilung der Gesellschaft entwickelte „atmende“ Strategie (eigene Bezeichnung der Landesregierung), die sich fortlaufend weiterentwickelt.
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Der Begriff „Governance“ kommt aus dem Englischen und kann als „Regierungsführung“ oder „Steuerung“ übersetzt werden. Damit bezieht sich Governance auf die Gesamtheit der Regeln und Koordinationssysteme in Staaten, Bundesländern, Gemeinden, Verwaltungen und anderen Organisationen. Der Begriff „Good Governance“ beschreibt eine verantwortungsvolle Regierungsführung, die beispielsweise transparent und effektiv ist.
„Corporate Governance“ bezieht sich wiederum auf Führungs- und Verwaltungsstrukturen in Unternehmen.
Für das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter bedeutet das, dass Gleichstellungsarbeit als Querschnittsaufgabe verstanden wird. Sie sollte in allen Bereichen mitleiten, in denen Governance erforderlich ist, also in Politik, Verwaltung und Unternehmen. Zu diesem Zweck existieren verschiedene gleichstellungspolitische Instrumente wie Gleichstellungs(aktions)pläne, Gender Budgeting, Gender Mainstreaming und Gleichstellungs-Check.
Quellen:
Weiterführende Informationen:
H
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Unter haushaltsnahen Dienstleistungen werden sowohl sachbezogene als auch personenbezogene Dienstleistungen verstanden, die traditionellerweise von Haushaltsmitgliedern selbst, nun jedoch von Personen außerhalb des Haushalts gegen Bezahlung verrichtet werden.
Dazu zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Pflegedienste, Handwerkerleistungen oder Gartenpflege.
Personen, die entsprechende Dienste leisten, werden auch als Care-Arbeiter*innen bezeichnet.
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Ein nicht unerheblicher Anteil der Care-Arbeiter*innen hat zudem eine Migrationsgeschichte.
Die Beschäftigung im Privathaushalt ist häufig irregulär. Deshalb fordert der Zweite Gleichstellungsbericht die Einführung öffentlich geförderter Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Quellen:
- Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Veranstaltungsrückblick: 1. Gleichstellungs-Lecture 2025: „Care-Arbeit umverteilen – aber an wen?!“ (Abruf: 30.10.2025).
- Minijobzentrale (2022): 4. Quartalsbericht 2022. Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs (Abruf: 11.11.2022).
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Heteronormativität beschreibt die gesellschaftliche Vorstellung, dass es nur zwei Geschlechter (weiblich und männlich) gebe und zwischen ihnen nur heterosexuelle Beziehungen (zwischen einer Frau und einem Mann) natürlich und normal seien.
Deutlich wird diese gesellschaftliche Hetero-Norm beispielsweise bei der Betrachtung von Formularen, die als Elternteile „Mutter“ und „Vater“ vorsehen oder bei Sportwettkämpfen, in denen Mädchen gegen Jungen antreten, was die Existenz nicht-binärer Kinder ignoriert.
Heteronormativität ist somit zugleich ein gesellschaftliches Ordnungsprinzip, das Menschen schon von klein auf prägt. Diese normative Vorstellung eines „richtigen“ geschlechtlichen und sexuellen Lebens macht andere Lebensrealitäten, wie beispielsweise lesbische, schwule oder andere (Paar-)Beziehungen oder trans*, inter* und nicht-binäre Geschlechtsidentitäten, unsichtbar und schränkt die Möglichkeiten der eigenen Persönlichkeitsentwicklung ein.
Quellen:
- Boll, Friederike/Markwald, Nick (2024): Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht. Studie 2 A – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.11.2025).
- Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten. (Mitarbeit: Silke Steinhilber). Studie 2 B – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung. Berlin (Abruf: 28.11.2025).
- Woltersdorff, Volker (2019): Heteronormativitätskritik: ein Konzept zur kritischen Erforschung der Normalisierung von Geschlecht und Sexualität (Abruf: 30.10.2025).
I
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Körperliche Geschlechtsmerkmale, wie Chromosomen, Hormone und Genitalien, bewegen sich in ihrer individuellen Ausprägung auf einem großen Spektrum.
Die Geschlechtsmerkmale von inter*/intergeschlechtlichen Personen weisen im Vergleich dazu, was medizinisch als männlich oder weiblich festgelegt wurde, Variationen auf. Das bringt auch der Begriff der Geschlechtervielfalt zum Ausdruck.
Endogeschlechtlich bezeichnet im Gegensatz zu inter*, wenn die Geschlechtsmerkmale einer Person damit übereinstimmen, was medizinisch als weiblich oder männlich festgelegt wurde und meist als Norm gilt.
Quellen:
- Boll, Friederike/Markwald, Nick (2024): Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht. Studie 2 A – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung. Berlin (Abruf: 28.11.2025).
- Voß, Heinz-Jürgen (2018): Geschlecht. Wider die Natürlichkeit, 4. Auflage, Stuttgart: Schmetterling Verlag.
Weiterführende Informationen:
- Oertelt-Prigione, Sabine (2025): Geschlechtersensible Medizin. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 06.11.2025).
- Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten. (Mitarbeit: Silke Steinhilber). Studie 2 B – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung. Berlin (Abruf: 28.11.2025).
- Veranstaltungsrückblick: Gleichstellungs-Lunch „Gleichstellung trifft Geschlechtervielfalt: Debatten und Begriffe“ von Franziska Rauchut (Abruf: 28.11.2025).
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Intersektionalität ist ein Konzept, das in der interdisziplinären Geschlechterforschung beschreibt, dass Geschlecht und andere sozialen Kategorien, wie etwa Ethnizität, soziale Herkunft, Klasse oder Religion, nicht isoliert voneinander, sondern in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden müssen.
Der Begriff der Intersektionalität wurde von Kimberlé Crenshaw in den 1990er Jahren geprägt. Das Bewusstsein über die Wirkweise intersektionaler Diskriminierung bestand jedoch bereits im 19. Jahrhundert bei Sklavinnen, die die Abschaffung der Sklaverei in den USA forderten.
Intersektionale Diskriminierung ist auf die Verschränkung von mindestens zwei Diskriminierungskategorien zurückzuführen. Diese Verschränkung führt zu einer spezifischen Diskriminierung, die einzelne Merkmale allein nicht verursachen würden.
So können Frauen mit Behinderung Diskriminierung im Zusammenhang mit Schwangerschaft erleben, beispielsweise, wenn sie aufgrund der eigenen Behinderung zur Durchführung einer Pränataldiagnostik gedrängt werden. Eine Ungleichbehandlung, die sie spezifisch als Frauen mit Behinderung erfahren.
Quellen:
- Center for Intersectional Justice (2019): Intersektionalität in Deutschland – Chancen, Lücken und Herausforderungen (Abruf: 04.11.2025).
- Chiofalo, Valentina/Busch, Frieda Therese/Otten Dionísio, Teresa (2025): Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung. Policy Paper: 25–16 des Deutschen Juristinnenbundes (Abruf: 04.11.2025).
- Kaneza, Elisabeth (2025): Historie der Intersektionalität: von der Schwarzen Frauenbewegung zum rechtlichen Anspruch. Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes – djbZ 2025: Heft 1 (Abruf: 04.11.2025).
Weiterführende Informationen:
N
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Nicht-binäre Personen fühlen sich nicht (ausschließlich) weiblich oder männlich, sondern definieren sich zwischen diesen Kategorien oder außerhalb dieser. Sie können inter* oder endogeschlechtlich sein. Letztendlich ist nicht-binär ein Überbegriff für sehr unterschiedliche geschlechtliche Identitäten, zum Beispiel agender (Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen), genderfluid (Menschen, bei denen sich die Geschlechtsidentität über die Zeit ändert), bigender (Menschen, die zwei Geschlechtsidentitäten haben).
Oft wird Nicht-Binarität unter dem Begriff trans* gefasst, weil die nicht-binäre Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen (binären) Geschlecht übereinstimmt.
Quellen:
Weiterführende Informationen:
- Oertelt-Prigione, Sabine (2025): Geschlechtersensible Medizin. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 06.11.2025).
- Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten. (Mitarbeit: Silke Steinhilber). Studie 2 B – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.11.2025).
- Veranstaltungsrückblick: Gleichstellungs-Lunch „Gleichstellung trifft Geschlechtervielfalt: Debatten und Begriffe“ von Franziska Rauchut (Abruf: 28.11.2025).
P
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Parität bedeutet im parlamentarischen System Stimmengleichheit verschiedener Gruppen in politischen Gremien und Repräsentanz in den Führungspositionen. Im Hinblick auf Geschlechtergleichstellung heißt das zum Beispiel, dass Frauen in Parlamenten ungefähr die Hälfte der Mandate innehaben sollten, um ihren Anteil an der Bevölkerung widerzuspiegeln.
Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „paritas“ ab, das für Gleichheit steht.
Wenn die Geschlechter in den Parlamenten und (politischen) Entscheidungspositionen nicht ausreichend repräsentiert werden und Entscheidungen vorwiegend von Männern getroffen werden, kann das dazu führen, dass Lebensrealitäten nicht berücksichtigt und Prioritäten einseitig gesetzt werden. Dieser Mangel an politischer Teilhabe ist ein demokratisches Defizit.
Der Deutsche Bundestag war bisher nie paritätisch besetzt. Gründe dafür sind unter anderem unzureichende Aufstiegschancen für Frauen, männerdominierte und diskriminierende Netzwerke, Machtstrukturen und Organisationskulturen in Parteien sowie Erfahrungen von Sexismus von Frauen in der Politik. Auf kommunaler Ebene ist die Unterrepräsentation von Frauen besonders gravierend ausgeprägt – so ist beispielsweise ihr Anteil unter den Bürgermeister*innen sehr gering.
Versuche, Parität auf Länderebene per Gesetz anzuordnen, sind bislang gescheitert. Verfassungskonforme Paritätsgesetze bleiben jedoch weiterhin Gegenstand von Diskussionen.
Quellen:
- Weinrich, Sheyda (2025): „Repräsentanz und Teilhabe von Frauen in der Politik“ (Abruf: 30.10.2025).
- Website der Initiative #ParitätJetzt (Abruf: 30.10.2025).
Weiterführende Informationen:
Q
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Im englischsprachigen Raum galt „queer“ lange Zeit als Schimpfwort für Personen, die von heteronormativen Vorstellungen abweichen. Vor allem Schwarze trans* Personen deuteten den Begriff in den 1960er Jahren zu einer empowernden Selbstbezeichnung um.
Heute wird der Begriff auf unterschiedliche Weisen benutzt. Einerseits wird er als Sammelbegriff für nicht-heteronormative, nicht cis-geschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Identitäten verwendet. Manche Personen nutzen queer auch als eigenständigen Identitätsbegriff, um auszudrücken, dass sie sich keiner der begrenzenden geschlechtlichen oder sexuellen Kategorisierungen zuordnen. In Abgrenzung zur Identitätspolitik wird der Begriff in der Queer-Theorie auch als herrschaftskritische Perspektive verwendet, um Heteronormativität analytisch offenzulegen und zu kritisieren.
Queer kann somit auch allgemeiner für Praktiken, Lebensweisen und Normen stehen, die von heteronormativen Vorstellungen abweichen.
S
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Sexismus umfasst in seiner Gesamtheit die vielfältigen Formen der Diskriminierung aufgrund der Annahme der Minderwertigkeit eines Geschlechts. Sexismus steht somit einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter entgegen.
Menschen aller Geschlechter können von sexistischen Diskriminierungen betroffen sein. Besonders relevant für Auseinandersetzungen mit Sexismus ist jedoch die historisch und kulturell tief verwurzelte Abwertung des weiblichen Geschlechts in einer binären Geschlechterordnung.
Sexismus ist theoretisch abzugrenzen von Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus, auch wenn sich die Phänomene in der Realität nicht immer scharf voneinander trennen lassen.
Quellen:
- Lang, Juliane (2024): Antifeminismus. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.10.2025).
- Schmincke, Imke (2018): Frauenfeindlich, sexistisch, antifeministisch? Begriffe und Phänomene bis zum aktuellen Antigenderismus. Aus Politik und Zeitgeschichte – APuZ (Abruf: 04.11.2025).
- Wippermann, Carsten (2024): Sexismus im Alltag – Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung. Sozialwissenschaftliche bevölkerungsrepräsentative Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Abruf: 04.11.2025).
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Die sexuelle Orientierung beschreibt, zu Menschen welchen Geschlechts sich jemand romantisch und/oder sexuell hingezogen fühlt. Beispiele für sexuelle Orientierungen sind A_romantik, A_sexualität, Bisexualität, Heterosexualität, Homosexualität und Pansexualität.
A_romantik beziehungsweise A_sexualität bedeutet, dass Personen keine oder kaum sexuelle oder romantische Anziehung spüren beziehungsweise an einer sexuellen oder romantischen Beziehung nicht oder kaum interessiert sind. Bisexualität heißt, dass sich Personen zu mehr als einem Geschlecht hingezogen fühlen. Heterosexualität bedeutet, dass Frauen sich zu Männern hingezogen fühlen und anders herum. Heterosexualität gilt gesellschaftlich noch immer als Norm (Heteronormativität), andere Sexualitäten werden strukturell abgewertet. Homosexualität galt bis 1992 nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation als Krankheit. Männliche Homosexualität wurde in Deutschland sogar bis 1994 unter Strafe gestellt. Seit 2017 ist eine standesamtliche Heirat zwischen Personen des gleichen Geschlechts möglich („Ehe für alle“). Unter anderem im Abstammungsrecht bestehen für gleichgeschlechtliche Paare jedoch weiterhin Diskriminierungen.
Homosexualität bedeutet, sich zum gleichen Geschlecht hingezogen zu fühlen. Pansexualität bedeutet, dass sich Personen zu anderen Menschen unabhängig von deren Geschlecht hingezogen fühlen. Für manche meinen beide Begriffe dasselbe, andere drücken mit der Bezeichnung als pansexuell aus, dass sie insbesondere auch trans*, inter* und nicht-binäre Personen miteinschließen.
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Care-Arbeit oder auch Sorgearbeit bezeichnet Arbeit, mit der Menschen für andere Menschen sorgen. Schon konzeptionell hat das (Für-)Sorgen viele Dimensionen: Joan Tronto unterscheidet beispielsweise in caring about, caring for, care-giving und care-receiving (sich kümmern, Sorgen für, Pflegen und gepflegt werden).
Ganz konkret kann Care-Arbeit einerseits unbezahlt im eigenen Haushalt geleistet werden. Sie schließt Tätigkeiten wie das Zubereiten von Mahlzeiten, die Reinigung und Instandhaltung von Wohnung und Textilien, das Einkaufen, Gartenarbeit, Tierpflege, handwerkliche Tätigkeiten, die Betreuung und Pflege von Haushaltsmitgliedern, ehrenamtliches Engagement, die Unterstützung anderer Haushalte sowie die damit verbunden Wegezeiten ein. Anderseits kann Care-Arbeit auch bezahlt sein: Tätigkeiten im Pflegesektor, in der Kinderbetreuung und angrenzenden Feldern werden auch als Care-Arbeit bezeichnet.
Sowohl die unbezahlte als auch die bezahlte Care-Arbeit ist ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Frauen leisten den weitaus größeren Teil der unbezahlten Care-Arbeit – das wird durch den Gender Care Gap sichtbar. Die höhere Belastung von Frauen durch unbezahlte Care-Arbeit, insbesondere während der Familienphase, führt häufig dazu, dass sie seltener und in geringerem Umfang erwerbstätig sind. Frauen leisten aber auch einen überproportionalen Teil der bezahlten Care-Arbeit: So ist der Männeranteil in den Berufsfeldern Pflege und Erziehung äußerst gering. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist dabei problematisch, dass (frauendominierte) Care-Berufe als „unmännlich“ gelten (siehe auch Glossareintrag Geschlechterstereotype). Außerdem sind diese Berufe schlechter bezahlt als vergleichbare männerdominierte Berufe mit ähnlichen Bildungsvoraussetzungen und von geringem Status, obwohl sie anspruchsvolle Arbeit darstellen
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Die Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht definiert sozial-ökologische Transformation als konzeptionellen Rahmen für Strategien, Ideen und Projekte, wie zum Beispiel Gesetze oder Förderprogramme. Deren Ziel muss es sein, unsere Wirtschafts- und Lebensweisen so umzuorganisieren, dass erstens die planetaren Grenzen eingehalten werden und zweitens allen Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht wird.
Bei den planetaren Grenzen handelt es sich um die ökologischen Grenzen der Erde, wie zum Beispiel die Erderwärmung, deren Überschreitung die natürlichen Grundlagen unseres Lebens gefährdet.
Eine selbstbestimmte Lebensgestaltung beinhaltet insbesondere die auch vom Staat zu gewährleistende Möglichkeit, aktiv und gleichberechtigt an wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Prozessen und deren Ergebnissen teilhaben zu können. Dazu sind gleiche Rechte notwendig, die alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht auch tatsächlich wahrnehmen können (tatsächliche Gleichberechtigung).
Inwieweit strukturelle Ungleichheiten entlang von Geschlecht und anderen Ungleichheitsdimensionen im Zuge der sozial-ökologischen Transformation verstärkt, erhalten oder gemindert werden können, hängt entscheidend von der Gestaltung dieser Transformation ab.
Quellen:
Weiterführende Informationen:
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Die Teilzeitfalle bezeichnet eine Situation, in der eine Person nach einer Elternzeit oder zur Pflege einer*eines Angehörigen ungewollt (in Bezug auf Umfang oder Dauer) in Teilzeit arbeitet, weil es ihr schwer gemacht wird, zu einer Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren oder ihre Stundenzahl zu erhöhen. Personen, die dies betrifft, können also nicht das von ihnen gewollte Erwerbs-Sorge-Modell leben. Überwiegend betrifft dies Frauen.
Als Folgen drohen langfristig niedriges Einkommen, eingeschränkte Aufstiegschancen, geringere Rentenleistungen und ein erhöhtes Risiko für Altersarmut.
Ursachen sind oft unflexible Arbeitszeitmodelle, unzureichende Betreuungsangebote für Kinder sowie stereotype Aufgabenverteilungen in Paarbeziehungen, die durch gesetzliche Regelungen wie die Ausgestaltung von Elternzeit und durch steuerliche (Fehl-)Anreize wie Ehegattensplitting beeinflusst werden.
Quellen:
Weiterführende Informationen:
- Gärtner, Marc (2025): Care-Arbeit, Gleichstellung und der Blick auf Männer (Abruf: 30.10.2025).
- Pimminger, Irene (2025): Existenzsichernde Beschäftigung. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 28.10.2025).
- Zielinski, Lukas (2025): Gleichstellungsindikatoren und Gender Gaps: Wie können wir Gleichstellung messen? Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 30.10.2025).
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Trans* Personen fühlen sich ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht zugehörig. Einige trans* Personen entscheiden sich, Hormone einzunehmen und/oder geschlechtsangleichende Operationen durchzuführen, jedoch nicht alle. „Transition“ bezeichnet den Prozess zwischen dem Erkennen des eigenen trans*-Seins und dem Ankommen in der passenden Geschlechtsidentität. Trans* Personen können trans* Frauen, trans* Männer oder auch nicht-binär sein. Manche Personen bevorzugen den Zusatz trans*, andere nicht, da dieser auch als Ausschluss verstanden werden kann.
Das Sternchen * steht für die Vielfalt und Unabgeschlossenheit von geschlechtlichen Identitäten.
Im Gegensatz zu trans* drückt cis aus, dass das bei Geburt zugewiesene Geschlecht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung übereinstimmt.
Quellen:
Weiterführende Informationen:
- Oertelt-Prigione, Sabine (2025): Geschlechtersensible Medizin. Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 06.11.2025).
- Pimminger, Irene (2024): Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik. Begriffe, Instrumente, Daten. (Mitarbeit: Silke Steinhilber). Studie 2 B – Gleichstellungswissen. Studienreihe der Bundesstiftung Gleichstellung. Berlin (Abruf: 28.11.2025).
- Veranstaltungsrückblick: Gleichstellungs-Lunch „Gleichstellung trifft Geschlechtervielfalt: Debatten und Begriffe“ von Franziska Rauchut (Abruf: 28.11.2025).
Z
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Zeitpolitik ist eine politische Arena, die sich mit dem „gesellschaftlichen Zeitregime“ befasst. Sie geht von der Beobachtung aus, dass unser Leben von zeitlichen Strukturen bestimmt wird, die nicht im direkten Einflussbereich der Einzelnen stehen: Öffnungszeiten, Feiertage, Fahrpläne, Schul- und Arbeitszeit bestimmen unser Leben und sind das Ergebnis früherer Entscheidungen politischer und wirtschaftlicher Akteur*innen. Dabei haben diese zeitlichen Strukturen vielfältige gesellschaftliche Auswirkungen, wenn sie zum Beispiel bestimmte Gruppen von politischer Partizipation oder (Weiter-)Bildung ausschließen. Zeitpolitik beschreibt diesen Umstand, um ihn so für eine bewusste Gestaltung zu öffnen.
Unter dem Begriff „Zeitpolitik“ werden insbesondere auch die zunehmende Zeitarmut und der Stress vieler Menschen adressiert.
Die Idee der Zeitpolitik entstammt der italienischen Frauenbewegung. Das Ziel zeitpolitischer Initiativen ist es, dass Menschen mehr frei verfügbare Zeit haben für Sorgetätigkeiten, Weiterbildung, kulturelle Aktivitäten, nachhaltiges Handeln oder politische Teilhabe. In diesem Zusammenhang wird auch die ungleiche Verteilung von Zeit zwischen den Geschlechtern, etwa für Sorgearbeit oder Erwerbsarbeit (siehe Gender Gap Arbeitsmarkt), adressiert, so etwa auch in den Gleichstellungsberichten der Bundesregierung.Quellen:
- Linek, Leoni/Ahlhaus, Pauline (2024): Zeitpolitik (Abruf: 04.11.2025).
- Rinderspacher, Jürgen P. (2015): Was ist Zeitpolitik? (Abruf: 24.09.2025).
- Geschäftsstelle Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2025): Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation. Kurzfassung des Gutachtens für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 14.11.2025).
Weiterführende Informationen:
- Bundesregierung (2011): Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 17/6240, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesregierung (2017): Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 18/12840, Berlin (Abruf: 04.11.2025).
- Bundesregierung (2025): Vierter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. BT-Drucksache 20/15105, Berlin (Abruf: 30.10.2025).
- Bundesstiftung Gleichstellung (o.J.): Das Optionszeitenlabor – ein Kooperationsprojekt (Abruf: 04.11.2025).
- Veranstaltungsrückblick: Drittes Optionszeitenlabor: Engagementzeiten gleichstellungspolitisch denken (Abruf: 04.11.2025).