Geschlecht, Migration und Zugangshürden

Auf einen Blick

Frauen mit Migrationsgeschichte sind oft mit spezifischen Herausforderungen und Diskriminierungen konfrontiert, die sowohl geschlechtsbezogen als auch migrationsbedingt sind. Sowohl das Geschlecht als auch eigene oder familiäre Migrationserfahrungen wirken sich auf Ressourcen und Belastungen von Menschen aus. Wie sich im Folgenden zeigen wird, sind die Möglichkeiten insbesondere von Frauen mit Migrationsgeschichte zur Gestaltung ihres Lebens wesentlich von den Kategorien „Geschlecht“ und „Migrationsgeschichte“ und/oder „rassistische Markierung“ beeinflusst und verengt. Die intersektionale Diskriminierung kann sich negativ auf verschiedene Lebensbereiche auswirken und dazu beitragen, bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern weiter zu verstärken. In der Folge entstehen komplexe Zusammenhänge in den Wirkbereichen Arbeit, Bildung und Wissen, Digitalisierung, Geld, Gesundheit, Gewalt, Nachhaltigkeit und Klima, Macht und Zeit. Daraus ergibt sich eine erhebliche Gleichstellungsrelevanz.

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von Pauline Hachenberg

Der Text schaut aus einer intersektionalen Perspektive auf die Situation von Frauen[1] mit Migrationsgeschichte. Untersucht werden verschiedene Hürden, denen sie beim Zugang zu Ressourcen und gesellschaftlicher Teilhabe begegnen. Zugangshürden sind Hindernisse oder Barrieren, die die Nutzung von oder Teilhabe an Angeboten, Dienstleistungen oder Ressourcen für manche Menschen beziehungsweise Gruppen erschweren oder verhindern. Diese Hürden wirken strukturell, also unabhängig von individuellen Bemühungen und Kompetenzen der Betroffenen. Auch Männer mit Migrationsgeschichte sind aufgrund intersektionaler Diskriminierung – insbesondere durch vergeschlechtlichte Vorurteile und Geschlechterstereotype – mit spezifischen Zugangshürden konfrontiert. Doch treffen migrationsspezifische Barrieren in der Wechselwirkung mit sexistischen Abwertungsmechanismen und Ungleichheiten Frauen besonders schwer. Im Folgenden steht daher die Gruppe der Frauen mit Migrationsgeschichte besonders im Fokus.

Untersucht werden die Themenfelder Armut, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnraum, Gesundheitsdienste sowie politische Teilhabe.[2] Zu jedem dieser Themenbereiche werden ausgewählte Zugangs- und Teilhabehürden thematisiert. Es handelt sich jeweils um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Universalität. So sind beispielsweise manche, aber nicht alle Frauen mit Migrationsgeschichte rassistisch markiert[3]. Zu jedem Themenbereich kommt exemplarisch ein*e Expert*in zu Wort.

Begriffsklärung: Migrationshintergrund und -geschichte

Als Person mit „Migrationshintergrund“ kategorisiert das Statistische Bundesamt alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bei der Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zutrifft (StBA o. J.b).

Diese Kategorie steht zu Recht in der Kritik, da sie sich an der vermeintlichen Norm einer Person ohne Migrationshintergrund orientiert und dadurch einen Essentialisierungs- und Ausgrenzungseffekt mit sich bringt (Sökefeld 2022: 195 ff.). Auch wird beim Erfassen des Migrationshintergrunds nicht innerhalb der heterogenen Gruppe der darunter fallenden Menschen differenziert, sodass die Kategorie nicht geeignet ist, rassistische Diskriminierung adäquat abzubilden (vgl. Will 2020; Harder/Nowicka 2025: 9 f.). Dennoch kann die Kategorie hilfreich sein, um Diskriminierungslagen zu identifizieren und sichtbar zu machen (Sökefeld 2022: 202).

Dieser Text verwendet die Kategorie des Migrationshintergrunds, wenn diese in relevanten amtlichen Statistiken und Berichten verwendet wurde. Im Übrigen wird hier der Begriff „Migrationsgeschichte“ präferiert, der auf die familiäre Geschichte einer Person verweist und über die statistische Kategorie des „Migrationshintergrunds“ hinausgeht.

Armut

Armut[4] ist nicht wie andere Differenzkategorien strukturiert (vgl. Simon 2022: 54). Armut ist als gesamtgesellschaftliches Problem zugleich Folge und Ursache sozialer Ungleichheiten (ebd.).

Armutsgefährdung

Im Jahr 2024 erreichte das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland einen historischen Höchststand (Rahmatullah 2025). Gleichzeitig stieg die Armutsquote im Vergleich zu 2023 um 1,1 Prozentpunkte an, sodass 15,5 % der Bevölkerung von Armut betroffen waren (Schabram et al. 2025: 2). Dieser Befund gibt wichtige Hinweise auf die Teilhabe- und Verwirklichungschancen in Deutschland. Denn in modernen kapitalistischen Gesellschaften sind Geld und Einkommen zentrale „Schlüsselressourcen“ (ebd.: 35). Sie entscheiden maßgeblich darüber, ob Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und ihre persönlichen Ziele verwirklichen können (ebd.). Vor diesem Hintergrund ist die Ausstattung mit monetären Ressourcen auch für Frauen mit Migrationsgeschichte von entscheidender Bedeutung.

Die Armutsgefährdungsquote ist ein Kernindikator, um relative Einkommensarmut zu erfassen. Sie beschreibt den Anteil der Personen, deren Nettoäquivalenzeinkommen unter 60 % des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung liegt (StBA o. J.a).

Im Jahr 2024 betrug die Armutsgefährdungsquote von Frauen mit Migrationshintergrund 24,6 %. Damit war sie mehr als doppelt so hoch wie bei Männern ohne Migrationshintergrund (11,2 %), fast doppelt so hoch wie bei Frauen ohne Migrationshintergrund (12,7 %) (StBA 2026, Tabellenblätter 12211-64 und -65) und etwas höher als bei Männern mit Migrationshintergrund (23,1 %).

Der Kurzbericht des Nationalen Diskriminierungs- & Rassismusmonitors (NaDiRa) untersucht erstmals im deutschen Kontext die Armutsgefährdung von drei rassistisch markierten Gruppen: asiatischen, muslimischen und Schwarzen[5] Menschen (vgl. Salikutluk/Podkowik 2024: 8). Der Bericht berücksichtigt außerdem eine geschlechterbezogene Perspektive (ebd.). Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass rassistisch markierte Menschen ein höheres Risiko haben, unter die Armutsschwelle zu fallen als nicht rassistisch markierte Menschen (ebd.: 12). Dabei bieten Bildungsniveau und Erwerbstätigkeit rassistisch markierten Menschen nicht zwangsläufig Schutz vor Armutsgefährdung (Salikutluk/Podkowik 2024: 14). Zu beobachten ist hingegen, dass das Armutsrisiko bei Personen, die in Deutschland geboren wurden, abnimmt (ebd.: 18). Auch die deutsche Staatsangehörigkeit und damit verbundene institutionelle Zugänge zu Arbeits- und Wohnungsmarkt wie auch zu sozialen Sicherungssystemen machen eine Armutsgefährdung unwahrscheinlicher (ebd.: 19).

Wechselwirkungen zwischen Armut und Zugangshürden

Ein erhöhtes Armutsrisiko kann Zugangs- und Teilhabehürden verursachen oder verstärken und in der intersektionalen Verschränkung mit den Kategorien „Geschlecht“ und „Migration“ eigene Diskriminierungsausprägungen begründen.

So haben bereits die Ergebnisse der ersten Schulleistungsvergleichsstudie PISA gezeigt, dass in Deutschland Bildungsungleichheit mitunter am stärksten durch sozioökonomische Faktoren bedingt ist (vgl. Artelt et al. 2001: 40 f., 46). Zusätzlich zu der sozioökonomischen Ausstattung von Familien können auch migrations- und rassismusbezogene Faktoren Einfluss auf die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte im Schulsystem nehmen (Salikutluk/Podkowik 2024: 10).

Da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stark von Bildungsabschlüssen abhängen, stellen unzureichende schulische Leistungen und niedrige Bildungsabschlüsse Zugangshindernisse dar (ebd.). Soziale Ungleichheiten, die von Armut mit bedingt sind, finden hier also ihre Fortsetzung.

Zudem lassen sich Zusammenhänge zwischen Armut und schlechter Gesundheit feststellen (Lawson o. J.). Frühe Armutserfahrungen können sowohl die Entstehung als auch den Verlauf von Krankheiten beeinflussen (ebd.). Hinzu kommen Stigmatisierung und Diskriminierung im Gesundheitssystem (ebd.). Insbesondere auch in der intersektionalen Verstrickung mit rassistischer Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheitsdiensten kann Armut einen Teufelskreis bilden: Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen belasten vor allem die mentale Gesundheit (DeZIM 2023: 131). Das wiederum kann die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz einschränken, zu Fehlzeiten führen oder die Arbeitsfähigkeit insgesamt beeinträchtigen (Salikutluk/Podkowik 2024: 11). Diese Benachteiligungen können sich negativ auf die Arbeitsmarkteinbindung und das Erwerbseinkommen auswirken und somit das Armutsrisiko erhöhen.

Dr. Lê Phan-Warnke, Deutsches Institut für Menschenrechte:[6]

„Armut ist ein Menschenrechtsproblem, das besonders Gruppen trifft, die ohnehin schon oft benachteiligt sind, unter anderem Frauen mit Migrationsgeschichte. Deutschland ist an zahlreiche Menschenrechtsverträge gebunden, auch an den UN-Sozialpakt. Dieser verlangt, die strukturellen Ursachen von Armut gezielt zu bekämpfen: durch intersektionale Bestandsaufnahmen, evidenzbasierte Maßnahmen und eine menschenrechtsbasierte Haushaltspolitik, die genug Mittel dafür mobilisiert. Nur durch angemessene Investitionen in soziale Sicherheit, Bildung, Wohnraum und Gesundheit können wir die Weitergabe von Armut über Generationen hinweg verhindern und echte Chancengleichheit für alle schaffen. Break the cycle!“

Zugang zu Bildung

Ein Faktor und zugleich Produkt geschlechtsspezifischer Ungleichheit – dem im Übrigen auch aufenthaltsgesetzliche Bedeutung zukommt – ist die Bildung (Frings/Conrad 2024: 17). Der Zugang zu Bildung umfasst vielfältige Dimensionen: von Sprachkursen für migrierte oder geflüchtete Frauen über Vor-, Grund- und weiterführende Schulbildung, Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zur tertiären Bildung, beispielsweise an Universitäten und Fachhochschulen. Zur Eingrenzung wird dieses umfangreiche Thema auf schulische Bildung anhand einer Betrachtung von Abschlüssen fokussiert.

Aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive ist die Situation hier weniger eindeutig, da Frauen mit und ohne Migrationsgeschichte hohe Bildungsabschlüsse erzielen. Dennoch lassen sich Zusammenhänge zwischen geschlechts- und migrationsbezogenen Ungleichheiten erkennen, die auf intersektionale Verflechtungen hinweisen.

Ausgangslage

Der Blick auf Männer und Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die nicht mehr in Ausbildung und auch nicht mehr schulpflichtig sind, offenbart eine komplexe Ausgangssituation:

Im Jahr 2024 lag der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund, die das Abitur erworben haben, bei 32,2 %. Damit liegen sie deutlich vor den Männern ohne Migrationshintergrund (28,1 %), den Frauen ohne Migrationshintergrund (27,6 %) und Männern mit Migrationshintergrund (27,5 %). (vgl. StBA 2026, Tabellenblätter 12211-22 und -23)

Ein anderes Bild zeigt sich bei der Betrachtung von Realschul- und gleichwertigen Abschlüssen: Frauen ohne Migrationshintergrund (26,8 %) liegen vor Männern ohne Migrationshintergrund (23 %), Männern mit Migrationshintergrund (21 %) und Frauen mit Migrationshintergrund (22,3 %) (vgl. ebd.).

Eine Diskrepanz zeigt sich auch bei den Hauptschulabschlüssen: Männer ohne Migrationshintergrund (27,4 %), Frauen ohne Migrationshintergrund (26,5 %) und Männer mit Migrationshintergrund (24,9 %) erreichen häufiger einen solchen Abschluss als Frauen mit Migrationshintergrund (19,3 %) (vgl. ebd.).

Ebenfalls deutlich fällt die Differenz bei den Personen ohne jeglichen Schulabschluss aus: 2024 hatten nur 2,2 % der Männer und 2,1 % der Frauen ohne Migrationshintergrund keinen Schulabschluss, während dieser Anteil bei Frauen mit Migrationshintergrund 16,8 % und bei Männern ohne Migrationshintergrund 16,8 % betrug (vgl. ebd.).

Abb. 1: Anteile der jeweils erlangten Schulabschlüsse durch Männer und Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, 2024
Quelle: StBA (2026); Datengrundlage ist der Mikrozensus 2024; eigene Darstellung.

Zugangshürden

Die späteren Bildungswege von sowohl Mädchen als auch Jungen mit Migrationsgeschichte können durch ungleiche frühkindliche Bildung beeinflusst sein. Insbesondere armutsgefährdete Familien mit Zuwanderungsgeschichte haben eine geringe Kita-Nutzungsquote – trotz hohem Betreuungsbedarf (Huebener et al. 2023: 21).

Aber auch rassistische Vorurteile von Lehrkräften können negative Auswirkungen auf Schüler*innen mit Migrationshintergrund haben (vgl. Gegenfurtner 2022: 43). Es bestehen etwa nachweisbar implizite (unbewusste) stereotypisierende, ablehnende und feindselige Einstellungen in der Allgemeinbevölkerung und bei Lehrkräften gegenüber dem Islam und Muslim*innen (Karakaşoğlu 2020: 99). Der antimuslimische Rassismus beeinflusst den Umgang mit muslimischen Schüler*innen im Schulalltag (ebd.).

Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede in der Wahrnehmung nach Geschlecht: Mädchen werden häufig als Opfer, während Jungen als Unterdrücker imaginiert werden (Waburg/Schurt 2011: 159). Solche stereotypen Zuschreibungen tragen dazu bei, geschlechterbezogene Erwartungen im Bildungskontext zu verfestigen. Bereits 2011 stellten Waburg/Schurt (ebd: 160) fest, dass es vor dem Hintergrund der vergeschlechtlichten Wahrnehmung von Migrant*innen erstaunlich sei, dass die Kategorien „Ethnizität“ und „Geschlecht“ in der Schulforschung weitgehend getrennt analysiert werden. Bis heute stellt die weitere Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen diesen Kategorien ein Forschungsdesiderat dar.

Trotz der bestehenden Herausforderungen erzielen Mädchen mit Migrationsgeschichte hohe Bildungsabschlüsse. Diese Erfolge lassen sich unter anderem dadurch erklären, dass bildungserfolgreiche Frauen mit Migrationsgeschichte Eigenschaften wie Durchsetzungsfähigkeit, psychische Stabilität und Frustrationstoleranz aufweisen, die für den Bildungserfolg als essenziell gelten (s. Theißen 2017: 106). Nur durch die Entwicklung dieser Charaktereigenschaften war es den Frauen möglich, trotz diskriminierender Strukturen im Bildungssystem reaktiv zu agieren, beispielsweise indem sie die Beziehungen zu diskriminierenden Lehrkräften funktionalisierten (ebd.). Die Notwendigkeit, eine solche Resilienz zu entwickeln, deutet darauf hin, dass diese Eigenschaften in einem Kontext von Chancenungleichheiten entstehen und stellt für sich genommen ein Gerechtigkeitsdefizit dar.

Wie sich bereits andeutet, ist eine rein quantitative Erfassung der Verflechtung von „Geschlecht“ und „Bildung im Hinblick auf Bildung nicht ausreichend. Während die Zahlen einen Gleichstellungserfolg suggerieren, offenbaren genauere Analysen geschlechtsspezifische Ungleichheiten, die weiterhin bestehen.

Prof. Dr. Zerrin Salikutluk, Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung:

„Familien mit Migrationshintergrund wird häufig mangelndes Bildungsinteresse – insbesondere für ihre Töchter – unterstellt. Die Forschung zeigt jedoch das Gegenteil: Viele dieser Familien haben eine hohe Bildungsmotivation für ihre Kinder. Gleichzeitig wissen wir spätestens seit den PISA-Studien, dass Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozioökonomischen Herkunft abhängt. Für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verschärft sich diese Ungleichheit zusätzlich, da sie im Durchschnitt mit weniger Ressourcen starten und häufiger Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen im Bildungssystem machen. Dennoch wird von ihnen erwartet, unter ungleichen Bedingungen die gleichen Abschlüsse zu erreichen. Wenn wir es mit der Chancengleichheit ernst meinen, dann muss Bildungsgerechtigkeit endlich ganz oben auf die politische Agenda.“

Zugang zum Arbeitsmarkt

Frauen mit Migrationsgeschichte erfahren beim Zugang zum Arbeitsmarkt intersektionale Diskriminierung, die sich in ungleicher Bezahlung fortsetzt. Diese Ungleichheit ist für Frauen, die noch keinen gesicherten Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, besonders fatal, denn das Erwerbseinkommen stellt ein wesentliches Kriterium für einen gesicherten Aufenthalt in der Bundesrepublik dar (vgl. Frings/Conrad 2024: 18).

Ausgangslage

2024 waren 44,3 % der Frauen mit Migrationshintergrund erwerbstätig. Die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen mit Migrationsgeschichte in Deutschland hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, liegt aber weiterhin unter der von Männern ohne Migrationshintergrund (55,7 %), Frauen ohne Migrationshintergrund (49,3 %) und Männern mit Migrationshintergrund (54,3 %). (vgl. StBA 2026, Tabellenblätter 12211-39 und -40)

Innerhalb der Gruppe der Erwerbstätigen wiederum bestehen deutliche Unterschiede: So gehen von den erwerbstätigen Frauen mit Migrationshintergrund 13,7 % ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach. Unter den erwerbstätigen Männern ohne Migrationshintergrund trifft dies lediglich auf 4,9 % zu, unter den erwerbstätigen Frauen ohne Migrationshintergrund auf 9 % und unter den erwerbstätigen Männern mit Migrationshintergrund 6,3 %. (vgl. ebd., Tabellenblätter 12211-42 und -43)

Abb. 2: Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten an Erwerbstätigen insgesamt, 2024
Quelle: StBA (2026); Datengrundlage ist der Mikrozensus 2024; eigene Darstellung.

Auch in Bezug auf das Einkommen bestehen Ungleichheiten: Im Jahr 2024 verfügten 7 % der erwerbstätigen Frauen mit Migrationshintergrund über ein monatliches Nettoeinkommen unter 500 €, verglichen mit nur 1,7 % der erwerbstätigen Männer ohne Migrationshintergrund, 4 % der erwerbstätigen Frauen ohne Migrationshintergrund und 2,5 % der erwerbstätigen Männer mit Migrationshintergrund. In den höheren Einkommensklassen zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Ein Nettoeinkommen von 3.500 € und mehr hatten 26,5 % der erwerbstätigen Männer ohne Migrationshintergrund und 16,6 % der erwerbstätigen Männer mit Migrationshintergrund, während es bei erwerbstätigen Frauen ohne Migrationshintergrund 9,7 % und bei erwerbstätigen Frauen mit Migrationshintergrund sogar nur 7,1 % waren. (StBA 2026, Tabellenblätter 12211-39 und -40)

Zugangshürden

Frauen mit Migrationsgeschichte nehmen häufiger Diskriminierung bei der Jobsuche wahr als Männer mit Migrationsgeschichte: In einer Umfrage aus dem Jahr 2021 haben 18 % der befragten Frauen angegeben, bei der Bewerbung für einen Job als Mensch mit Migrationshintergrund häufig diskriminiert zu werden, verglichen mit 12 % der Männer (indeed 2021: 7). Auch zeigen Experimente, dass Personen, die aufgrund äußerer Merkmale, wie dem Tragen eines Kopftuches, als nicht-deutsch gelesen werden, unabhängig von ihren Qualifikationen, geringere Chancen haben, zu Vorstellungsgesprächen eingeladen zu werden (vgl. Weichselbaumer 2026: 12 f.; Koopmans et al. 2019: 241 ff.). Es lässt sich daraus schließen, dass Diskriminierung und Rassismus dazu führen, dass Personen mit Migrationsgeschichte sowie rassistisch markierte Menschen nicht gleichermaßen Nutzen aus ihren Qualifikationen ziehen können (Salikutluk/Podkowik 2024: 11). Dies führt zu niedrigeren Bildungsrenditen und erschwerten sozialen Aufstiegen (ebd.). Bildungsabschlüsse schützen die betroffenen Personen nicht vor Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen bei der Jobsuche (ebd.).

Hinzu kommt für Frauen mit Migrationsgeschichte die Betroffenheit von sexistischer Diskriminierung. Insbesondere im Bereich der IT- und Digitalberufe erschweren traditionelle Rollenbilder in Unternehmen, fehlende Netzwerke für Frauen und eine männlich geprägte Kultur den Einstieg für Frauen zusätzlich (Bitkom e.V. 2025). In der Folge kann eine ausgeprägte Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt (Busch 2025) beobachtet werden: Durch die intersektionale Diskriminierung von Frauen mit Migrationsgeschichte werden diese „aufgrund der – teils institutionalisierten – rassistischen Stereotypisierung von Migrantinnen, die geschlechterbezogene und rassistische Annahmen über ihre Fähigkeiten und Ambitionen kreiert, den prekärsten und am stärksten geschlechtergetrennten Segmenten des Arbeitsmarktes zugewiesen“ (Roig 2014: 18).

Daneben tragen bürokratische Herausforderungen bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen zur Verdrängung von Frauen mit eigener Migrationsgeschichte in niedrigqualifizierte Berufe bei. Frauen mit eigener Migrationsgeschichte trifft ein höheres Risiko, in schlecht bezahlten Jobs beschäftigt zu werden, die unterhalb ihres Qualifikationsniveaus liegen und nicht ihren Fähigkeiten entsprechen (EIGE 2020: 4). Dies wiederum erhöht das Risiko für Dequalifizierung und die Gefahr der Verstärkung von Geschlechterungerechtigkeit, beispielsweise wenn Frauen in stereotype Betreuungsrollen gezwängt werden (ebd.).

Hinzu kommen praktische Alltagshürden wie unzureichende Kinderbetreuung (Fritsche et al. 2020: 32 ff.). Die nicht-deutsche Bevölkerung ist im Durchschnitt jünger als die Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit und lebt auch häufiger mit (kleinen) Kindern im Haushalt (Brücker et al. 2024: 47). Mit kleinen Kindern sinkt meist die Beschäftigungsquote für Frauen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit (ebd.).

Infolge ungleich verteilter Sorgearbeit und fehlender staatlicher Betreuungsangebote besteht ein höherer Teilzeitarbeitsbedarf bei Frauen (Wrohlich 2024). Daneben begünstigen die Ausgestaltung des Elterngeldes und das Ehegattensplitting sowie die Subventionierung geringfügiger Beschäftigung im Rahmen des Minijobs die ungleiche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zuungunsten der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen insgesamt (ebd.).

Dr. Delal Atmaca, Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DaMigra e.V.):

„Arbeitsmarktpolitische Ungleichheiten von Frauen mit Migrationsgeschichte sind Ausdruck institutioneller und struktureller Ausschlussmechanismen. Rassistische und sexistische Diskriminierung, aufenthaltsrechtliche Restriktionen sowie defizitorientierte Anerkennungssysteme von Abschlüssen, Arbeitserfahrungen und fachlicher Expertise führen zu strukturellen Abwärtsspiralen im Erwerbsverlauf und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Für die betroffenen Frauen bedeutet dies eingeschränkte Möglichkeiten zu eigenständiger Existenzsicherung und selbstbestimmter Lebensführung. Zugleich bleiben Qualifikationen, berufliche Expertise und Fachkräftepotenziale gesellschaftlich ungenutzt. Eine wirksame Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik muss diese Diskriminierungen und Barrieren gezielt abbauen, um geschlechtergerechte Teilhabe zu sichern, Fachkräftepotenziale zu heben und langfristige soziale wie ökonomische Folgekosten zu vermeiden.“

Zugang zu Wohnraum

Ein Aspekt des Zugangs zu angemessenem Wohnraum, der in diesem Text nicht vertieft wird, betrifft die Unterbringung geflüchteter Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften – hier bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich der Angemessenheit der Unterbringung, insbesondere für Schwangere und Mütter mit Fluchterfahrung (vgl. z. B. Bonewit 2016; Hersh/Obser 2016).

Ausgangslage

Im Wohnungslosenbericht der Bundesregierung 2024 wurde zwar nicht die Migrationsgeschichte, jedoch die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht erhoben. Es hat sich heraus-gestellt, dass der Anteil nichtdeutscher Personen unter den wohnungslosen Personen ohne Unterkunft mit 36 % besonders hoch ist (BMWSB 2024: 30). 39 % der untergebrachten Personen, etwa in Notunterkünften oder Hotels, sind Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Damit ist ihr Anteil wesentlich höher als der deutscher Frauen (4 %) (ebd.: 62). 45 % der untergebrachten Personen sind Männer ohne deutsche Staatsangehörigkeit und 10 % deutsche Männer (ebd.: 62).

Für Frauen in der Wohnungslosigkeit bestehen geschlechterbezogene Risiken: Zwar erleben Frauen insgesamt etwas weniger Gewalt als Männer (43 % gegenüber 56 %), doch Frauen, die auf der Straße leben, sind häufiger betroffen als Frauen, die verdeckt wohnungslos sind (62 % gegenüber 35 %) (ebd.: 46). Deutlich unterscheidet sich die Form der Gewalt: 27 %der Frauen, aber nur 6 % der Männer, erfahren sexuelle Belästigungen, Übergriffe oder Vergewaltigungen. Zudem werden Frauen häufiger zur Prostitution gezwungen (10 % im Vergleich zu 2 % bei Männern). Die Daten zeigen deutlich, dass das Geschlecht einen erheblichen Risikofaktor für sexualisierte Gewalt darstellt (ebd.; Brüchmann et al. 2022: 52).

Doch Zugang zu Wohnraum bedeutet mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Der Wohnraum muss auch bezahlbar und angemessen sein. So haben rassistisch markierte Frauen durchschnittlich ein geringeres Sicherheitsempfinden in ihrer Wohnumgebung als nicht rassistisch markierte Personen und Männer allgemein (Chreiteh et al. 2025: 138).

Zugangshürden

Bei der Wohnungssuche zeigt sich die Verwobenheit der Zugangshürden deutlich: Die Benachteiligung von Frauen mit Migrationsgeschichte auf dem Arbeitsmarkt, die unter anderem bewirkt, dass diese oftmals nur geringfügig beschäftigt sind – was wiederum die Armutsbetroffenheit und das Armutsrisiko erhöht – erschwert die Chancen von Frauen mit Migrationsgeschichte auf dem Wohnungsmarkt. Dies verschärft sich, wenn die Frauen alleinerziehend sind. Auch eine geringere Bildung kann die Wohnungssuche mit bürokratischen Bewerbungsverfahren erschweren.

In einem quantitativen Experiment konnten Auspurg/Hinz/Schmid 2017 überzeugende Belege liefern, dass Personen mit ausländisch gelesenen Namen deutlich beim Zugang zum Mietwohnungsmarkt diskriminiert werden (Auspurg et al. 2017: 35). Auch eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2019 ergab, dass 35 % der Befragten mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft erfahren haben (ADS o. J.). Die Auswertungen zeigen, dass nicht das statistische Merkmal der Staatsbürgerschaft oder der Migrationsgeschichte ausschlaggebend für die strukturelle Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist, sondern ob eine Person „migrantisch gelesen“ wird (Hanhörster et al. 2025: 9). Das erschwert rassistisch markierten Menschen den Zugang zu Wohnraum in sichereren oder besser ausgestatteten Gegenden (Salikutluk/Podkowik 2024: 11).

Jun.-Prof. Dr. Heike Hanhörster, Technische Universität Berlin:

„Wohnen ist ein Grundrecht. Doch der Mangel an bezahlbarem Wohnraum verschärft soziale Ungleichheiten. Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund – insbesondere Schwarze und muslimische Menschen – werden in Deutschland systematisch benachteiligt. Zwar soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierung verhindern. Mit dem Ziel „sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ werden jedoch migrantisch gelesene Haushalte häufig exkludiert. Schutzlücken schließen – jetzt!“

Zugang zu Gesundheitsdiensten

(Rechtzeitiger) Zugang zu qualitativ hochwertiger und erschwinglicher Gesundheitsversorgung ist entscheidend, um (potenzielle) Krankheiten angemessen behandeln zu können (DeZIM 2023: 145).

Spezifische Gesundheitsversorgungsbedarfe

Der NaDiRa-Bericht 2023 stellt einen Zusammenhang zwischen Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand fest: Je mehr Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen gemacht werden, desto schlechter wird der Gesundheitszustand eingeschätzt (ebd.: 125).

Dieser Zusammenhang zeigt sich auch deutlich in Bezug auf die mentale Gesundheit: Je mehr Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen die befragten Personen gemacht haben, desto ausgeprägter waren die Symptome für eine Angststörung oder Depression (DeZIM 2023: 128).

Bei der Betrachtung der mentalen Gesundheit zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede: Nicht rassistisch markierte Männer geben durchschnittlich am seltensten Symptome einer Angststörung oder Depression an. Rassistisch markierte Gruppen und Personen mit Migrationshintergrund haben durchschnittlich höhere Werte auf der Angststörungs- und Depressionsskala. Frauen weisen generell höhere Werte als Männer auf. Die höchsten Werte verzeichnen Schwarze und muslimische Frauen. (ebd.: 127 f.)

Insbesondere eigene Migrations- oder Fluchterfahrungen können psychisch belastend sein. 2014 analysierten Binder-Fritz/Rieder (2014: 1032 f.), dass der Verlust gewohnter sozialer Netzwerke, Akkulturationsdruck in der Aufnahmegesellschaft oder alltägliche Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen, Stress verursachen. Stress durch belastende Lebensumstände wiederum gehört zu den wichtigsten sozialen Determinanten für Gesundheit. Die Autorinnen warnen aber vor Generalisierungen, da beispielsweise Arbeitsmigration, Flucht, Auslandsstudium und Saisonarbeit mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Belastungen verbunden sind (ebd.).

Zugangshürden

Gesundheitsdienstleistungen sind für Frauen mit Migrationsgeschichte insbesondere aufgrund sprachlicher und bürokratischer Hürden schwer zugänglich (RKI 2023: 50).

Rassistische Vorurteile in der Ausbildung von medizinischem Personal können zur ungleichen medizinischen Behandlung von Patient*innen führen. Rassistisch markierte Patient*innen werden etwa im Vergleich zu jenen, die nicht rassistisch markiert sind, weniger ernst genommen oder anders behandelt (DeZIM 2023). Besonders sichtbar und bedeutsam ist das bei der Schwangerenversorgung, die als oftmals erste, prägende Erfahrung mit dem Gesundheitssystem von besonderer Relevanz ist (Oertelt-Prigione 2024: 6 f.).

Außerdem ist die Medizin weiterhin durch einen Mangel an geschlechtsspezifischen Daten gekennzeichnet (ebd.: 4). Es fehlt nach wie vor an Wissen über unterschiedliche Krankheitsentstehung, -verläufe und -konsequenzen bei den Geschlechtern, um eine geschlechtersensible Medizin zu gewährleisten (ebd.).

Asylsuchende erleben darüber hinaus einen institutionellen Ausschluss vom Gesundheitssystem: Während § 12 SGB V für gesetzlich Versicherte eine Versorgung nach dem Maß des medizinisch Notwendigen vorsieht, gilt dieses Leistungsniveau für Asylsuchende in den ersten 36 Monaten nicht. Nach § 4 AsylbLG sind ihre medizinischen Leistungen auf die Behandlung akuter Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft, Geburt und Impfungen begrenzt. „Sonstige“ Leistungen sind nach § 6 AsylbLG auf das beschränkt, was zur „zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“ ist.

Hande Gencer, Robert Koch-Institut:

„Der Zugang zu Gesundheitsdiensten ist für Frauen*, nicht binäre sowie trans* und queere Personen an der Schnittstelle von Geschlecht, Migration und Rassismus mit erheblichen strukturellen Hürden verbunden. Aus Public-Health-Perspektive ist besonders problematisch, dass ein häufig erhöhter Versorgungsbedarf infolge von Mehrfachdiskriminierung auf ein Gesundheitssystem trifft, das diesen Bedarfen nur unzureichend gerecht wird. Sprachliche und bürokratische Barrieren sowie Diskriminierungserfahrungen erschweren den Zugang zur Versorgung, insbesondere für Schwarze und andere rassistisch markierte Personen, die häufig von Nicht-Ernstgenommen-Werden, Fehlinterpretationen von Symptomen und verzögerten Diagnosen berichten. Diese Erfahrungen verweisen auf strukturelle Defizite wie Lücken in medizinischen Curricula, mangelnde diskriminierungssensible Ausbildung und ein intransparentes Versorgungssystem. Für Menschen mit Fluchtgeschichte verschärfen zudem die Einschränkungen des Leistungsanspruchs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehende Ungleichheiten. Vor dem Hintergrund einer noch begrenzten Datenlage ist eine diskriminierungssensible Ausgestaltung des Gesundheitssystems sowie eine stärkere Berücksichtigung intersektionaler Perspektiven in Ausbildung, Versorgung und Forschung dringend erforderlich.“

Politische Teilhabe

„Der Kern einer modernen Demokratie liegt in politischer Selbstbestimmung. Politische Teilhabe ist ein Menschenrecht und garantiert die Legitimität politischer Prozesse.“ (Baro et al. 2024: 3). Doch auch, wenn Migrant*innen aus Nicht-EU-Staaten einen dauerhaften Aufenthaltstitel innehaben, sind sie nicht wahlberechtigt. Das kann als Demokratiedefizit gesehen werden, das insbesondere auf kommunaler Ebene kritisiert wird: Schon 2012 argumentierte Ulrich K. Preuß, dass sich die wahlberechtigte Gruppe bei Kommunalwahlen nicht durch ihre Staatsangehörigkeit auszeichne, sondern durch ein gemeinsames Betroffensein von den Wirkungen des Zusammenlebens, was durch den Wohnsitz bestimmt wird (Preuß 2012: 35). Neben der Beteiligung an Wahlen und dem Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen mit politischen Zielsetzungen, ist die Repräsentanz in politischen Gremien eine besonders bedeutsame Form der Teilhabe (Wüst 2022).

Repräsentanz in politischen Gremien

Menschen mit Migrationsgeschichte sind im Verhältnis zum Anteil, den sie an der deutschen Gesamtbevölkerung ausmachen, auf allen politischen Ebenen deutlich unterrepräsentiert (Baro et al. 2024: 3). Gleiches gilt für Frauen, deren Anteil im Deutschen Bundestag seit 2013 wieder sinkt (ausführlich zu Repräsentanz und Teilhabe von Frauen in der Politik: Weinrich 2025: 15). Eine besondere Unterrepräsentanz erfahren in der Konsequenz Frauen mit Migrationsgeschichte.

Der Anteil weiblicher Abgeordneter mit Migrationshintergrund im 21. Deutschen Bundestag liegt bei 5,5 %[7]. Damit sind sie stark unterrepräsentiert im Verhältnis zum Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung, der ca. 15,1 %[8] beträgt.

In den Landesparlamenten fällt die Repräsentationslücke noch größer aus. Hier bestehen zwar erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern (Wüst/Bergmann 2023: 4), der Anteil weiblicher Abgeordneter mit Migrationshintergrund betrug 2021 jedoch nur 3,1 %[9].

Am eklatantesten ist das Repräsentationsdefizit auf der Ebene der Städte und Kommunen: So haben 2023 nur vier der insgesamt 336 Oberbürgermeister*innen in Deutschland einen Migrationshintergrund, das entspricht rund 1,2 % (Lehnen/Pürckhauer 2023). Frauen mit Migrationshintergrund gibt es überhaupt nicht im Amt der Oberbürgermeisterin (ebd.).

Teilhabehürden

Die sich durch alle politischen Ebenen ziehende Unterrepräsentanz von Frauen mit Migrationsgeschichte kann auf vielfältige Hindernisse zurückgeführt werden, die aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen den politischen Ebenen variieren.

So erleben Politikerinnen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte auf allen politischen Ebenen rassistische Diskriminierung (Köcher/Lukoschat 2021: 52). Darüber hinaus erfahren sie – wie alle Politikerinnen – sexistische Diskriminierung (Baro et al. 2024: 5). Vorurteile und Diskriminierung erschweren sowohl den Einstieg in die Politik, beispielsweise den Beitritt zu einer Partei, als auch die Aufstiegschancen im innerparteilichen System (ebd.: 4). So können migrantische oder geflohene Frauen dem Vorurteil ausgesetzt sein, dass sie nur die Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen vertreten und daher nicht für eine gesellschaftliche Mehrheit sprechen könnten (Baro et al. 2024: 4 f.). Weitere Vorurteile sind vermeintlich fehlende Kompetenz und unterstellte Emotionalität (Köcher/Lukoschat 2021: 36).

Eine weitere Ursache für die Unterrepräsentation von Frauen mit Migrationsgeschichte stellt die geringere Teilnahme an politischen Prozessen dar. Auswertungen des Integrationsbarometers des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration aus dem Jahr 2018 haben gezeigt, dass sich nur 42,6 % aller Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland die aktive Beteiligung an einem Gespräch über politische Fragen zur Bundesrepublik zutrauen (Tonassi et al. 2019: 15). Sie sind damit deutlich zurückhaltender als Frauen ohne Migrationshintergrund (58,6 %) und Männer ohne Migrationshintergrund (73,1 %) (ebd.).

Ein möglicher Auslöser für politisches Engagement oder eine erste Kandidatur kann in der Frühphase einer Karriere durch direkte Ansprache erfolgen, meist durch Menschen, die selbst bereits in Parteien aktiv sind (Bergmann et al. 2024: 58). Politische Netzwerke sind jedoch oft männerdominiert und informell, was nicht (cis[10]-)männlichen Personen den Zugang erschwert (vgl. Köcher/Lukoschat 2021: 29 f.). Eine zentrale Verantwortung für die ausgeprägte Unterrepräsentanz von Frauen mit Migrationsgeschichte dürften mithin die Parteien tragen, die gewissermaßen als Einlasswächterinnen („gate keeper“) fungieren (Holtkamp et al. 2013: 24).

Schließlich ist ein entscheidender Faktor zu Beginn einer politischen Laufbahn die Ressourcenausstattung einer Person (Bergmann et al. 2024: 55). Speziell für die Kommunalebene ist zu beachten, dass es herausfordernd sein kann, die Ressource Zeit für ehrenamtliche politische Arbeit zu mobilisieren (Baro et al. 2024: 7). Während Mitglieder von Landesverbänden und Landtagsabgeordnete für ihre politische Arbeit bezahlt werden und diese in Vollzeit ausüben können, erfolgt die politische Arbeit in Ortsverbänden häufig ehrenamtlich (ebd.). Das erschwert es Frauen, sich zusätzlich zu Erwerbs- und Care-Arbeit politisch zu engagieren (ebd.). Diese Ungleichheit schlägt jedoch auf die höheren Politikebenen durch: Die meisten Abgeordneten waren vor ihrem Eintritt in den Bundestag bereits mehrere Jahre in der Kommunalpolitik tätig (Kevenhörster o. J.). Auch Kenntnisse aus dem vorpolitischen Raum, etwa Erfahrungen in Bürger*inneninitiativen, werden als bedeutend angesehen (ebd.). Das trägt zu einer zunehmenden Professionalisierung des Abgeordnetenmandats bei, was letztlich zur Folge hat, dass Personen mit finanzieller Absicherung und zeitökonomischem Gestaltungsspielraum privilegiert sind (ebd.).

Gözde Çelik, Institut für Sozialforschung:

„Wenn auf die politische Teilhabe von Frauen mit Migrationsgeschichte geblickt wird, muss auch in alle anderen Bereiche geblickt werden, in denen sich strukturelle Ungleichheit zeigt.

Dies beginnt mit der Staatsbürgerschaft und damit, dass der erste Zugang zu demokratischer Teilhabe in Form von Partizipation an Wahlen für einen Großteil der Personen mit Migrationsgeschichte nicht möglich ist. Auch fehlen oft notwendige Ressourcen, um in dem hoch kompetitiven Feld der Politik aktiv sein zu können. Abgesehen von Möglichkeitsspielräumen geht es jedoch auch um Imaginationshorizonte: Für Frauen mit Migrationsgeschichte in politischen Ämtern fehlen meist noch entsprechende Vorbilder.

Diese Faktoren stellen ein Problem für eine Demokratie dar, die den Anspruch hat, eine angemessene Repräsentation der Bevölkerung zu sein.“

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Datenlage zu Personen mit Migrationsgeschichte und Wirkzusammenhängen mit Geschlecht weiterhin lückenhaft ist. Große Kategorien wie „Migrationshintergrund“ oder „Migrationsgeschichte“ erfassen die Heterogenität der betreffenden Gruppen nicht und sind daher nicht geeignet, differenzierte Aussagen zu Rassismus und migrationsbezogener Diskriminierung zu ermöglichen. Dafür braucht es deutlich mehr gezielte und umfassende Forschung zu geschlechtsbezogenen Ungleichheiten und eine Binnendifferenzierung der unterschiedlichen Lebenslagen im Bereich Migration.

Dies gilt umso mehr, da bestehende Zugangshürden zukünftig an Bedeutung gewinnen werden, wenn etwa die klimabedingte Migration zunimmt, die ebenfalls von Geschlechterungleichheiten geprägt ist (vgl. Bundesregierung 2025: 30).

Gleichzeitig zeigen die vorhandenen Erkenntnisse bereits jetzt erhebliche Barrieren in zentralen Lebensbereichen, die für ein sicheres, gesundes und selbstbestimmtes Leben essenziell sind. Die intersektionale Verwobenheit der Ungleichheitskategorien „Geschlecht“ und „Migration“ erzeugt spezifische Benachteiligungen in verschiedenen (Themen-)Bereichen, die wiederum einander bedingen oder zumindest beeinflussen. Davon betroffen sind insbesondere Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte, deren Möglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Lebens dadurch bedeutend eingeschränkt werden.

Daraus ergibt sich klar die Notwendigkeit eines intersektionalen Ansatzes in der Gleichstellungsarbeit und -politik, welcher Migration mitdenkt.

 

Stand: April 2026

Über die Autorin

Pauline Hachenberg ist Volljuristin und seit Januar 2025 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung. Dort begleitet sie unter anderem den Transfer der Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht?“. Während ihres Studiums nahm sie am Ausbildungsprogramm „Refugee Law Clinic“ teil und war in der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrensberatung tätig. Im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes absolvierte sie die Anwaltsstationen mit dem Schwerpunkt Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie die Wahlstation in der Abteilung Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte.[11]