Bisherige Gleichstellungsberichte

Die Gleichstellungsberichterstattung der Bundesregierung ist im Vergleich zu Berichtsprozessen in anderen Politikfeldern noch relativ neu. Aktuell werden beispielsweise der Neunte Altenbericht und der 17. Kinder- und Jugendbericht erarbeitet. Zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurden bislang drei Gleichstellungsberichte vorgelegt: zwei Überblicksberichte und ein Schwerpunktbericht.

Die Gleichstellungsberichte geben wissenschaftlich fundiert Auskunft zum Stand der Gleichstellung in zahlreichen Handlungsfeldern. Zudem identifizieren sie Handlungsbedarfe und geben konkrete Empfehlungen zum Abbau struktureller Ungleichheiten. Die bisherigen Berichte folgen dem Ansatz gleicher Verwirklichungschancen. Unter Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter heißt das, allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit zu geben, ihre Entscheidungen und Wünsche auch tatsächlich zu verwirklichen. Um dies umsetzen zu können, müssen Diskriminierungen, strukturelle Benachteiligungen, Gewalt und Geschlechterstereotype abgebaut werden.

„Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"

Der Erste Gleichstellungsbericht (BT-Drs. 17/6240) aus dem Jahr 2011 zeigt unter der Vorgabe „Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive“ zentrale gleichstellungspolitische Handlungsbedarfe auf, die nach wie vor aktuell sind. Die Lebensverlaufsperspektive nimmt die langfristigen Auswirkungen bestimmter Ereignisse und Entscheidungen auf den Lebensverlauf in den Blick. Kristallisationspunkte bilden dabei die Übergänge von einer Lebensphase in die nächste, z. B. den Eintritt in das Berufsleben oder die Familiengründung. Die Sachverständigenkommission befasste sich insbesondere mit den Handlungsfeldern Erwerbsleben und Bildung, verknüpft mit Rollenbildern im Recht, Zeitverwendung im Spannungsfeld von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie sozialer Sicherung im Alter.

Der Erste Gleichstellungsbericht (PDF, 5,5 MB)

„Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“

Der Zweite Gleichstellungsbericht (BT-Drs. 18/12840) wurde 2017 veröffentlicht und knüpft an die Erkenntnisse des Ersten Gleichstellungsberichts an. Das Gutachten der Sachverständigenkommission konzentriert sich auf die Frage, welche konkreten Schritte notwendig sind, um gleiche Verwirklichungschancen, unabhängig vom Geschlecht tatsächlich durchzusetzen und bestehende Nachteile abzubauen. Eine der zentralen Empfehlungen der Sachverständigen ist die Abkehr vom „Normalarbeitsverhältnis“ hin zu einem „Erwerb-und-Sorge-Modell“, das es allen Menschen ohne Nachteile ermöglicht, Erwerbsarbeit und private Sorgearbeit zu vereinbaren. Mit dem Gender Care Gap wurde ein zentraler Indikator gleicher Verwirklichungschancen berechnet, der inzwischen maßgeblich den öffentlichen Diskurs zur Verteilung unbezahlter Sorgearbeit prägt.

Der Zweite Gleichstellungsbericht (PDF, 2,3 MB)

„Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“

Der 2021 veröffentlichte Dritte Gleichstellungsbericht (BT-Drs. 90/30750) bezieht sich erstmalig auf ein Schwerpunktthema: die digitale Transformation. Die Sachverständigenkommission thematisierte zahlreiche gleichstellungrelevante Aspekte der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft. Dazu gehören beispielweise Arbeitskulturen in der Digitalbranche, Diskriminierungsrisiken algorithmischer Systeme, digitale Gewalt und Geschlechterstereotype in den Sozialen Medien. Die Sachverständigenkommission empfiehlt als eine von vielen Handlungsempfehlungen eine soziotechnische Perspektive auf die Digitalisierung. Technologische Entwicklungen müssen demzufolge im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext betrachtet, beurteilt und aktiv gestaltet werden. Dazu gehört auch der Blick auf Geschlechterverhältnisse, die die Digitalisierung prägen und umgekehrt durch diese geprägt werden.

Der Dritte Gleichstellungsbericht (PDF, 3,2 MB)