Die Bundesstiftung Gleichstellung stärkt und fördert die Gleichstellung der Geschlechter als demokratischen Grundwert. Sie trägt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes dazu bei, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und bestehende Nachteile zwischen den Geschlechtern zu beseitigen. Das Ziel der tatsächlichen Gleichberechtigung geht über eine bloße Gleichbehandlung hinaus und erstreckt sich auf die Geschlechter in ihrer Vielfalt und die Lebenswirklichkeiten aller Menschen. Gleichstellungspolitik ist ein wesentliches Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Die Bundesstiftung Gleichstellung befasst sich mit strukturellen gesellschaftlichen Ungleichheiten, die auf das Geschlecht zurückzuführen sind. Sie bezieht dabei weitere Machtverhältnisse ein, die die Lebensrealitäten von Menschen ungleich prägen und zu Nachteilen führen. Gleichstellung als tatsächliche Gleichberechtigung beinhaltet die Anerkennung von und die Freiheit zu unterschiedlichen, nicht nach Geschlecht vorgezeichneten Lebensweisen. Dies bedeutet, dass z. B. Geld und Zeit geschlechtergerecht verteilt werden und alle, unabhängig vom Geschlecht über gleiche Möglichkeiten verfügen, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft mitgestalten zu können. Um tatsächliche Gleichberechtigung zu befördern, müssen konkrete Benachteiligungen in den Lebenswirklichkeiten der Geschlechter in all ihrer Vielfalt identifiziert und daran anschließend gleichstellungspolitische Ziele formuliert werden. Dieses Verständnis von Gleichstellung wird getragen von einem breiten wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Diskurs, der an die Errungenschaften der Frauenbewegungen weltweit und hierzulande anknüpft.
Hier setzt die Bundesstiftung Gleichstellung mit ihrem Auftrag an. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist institutioneller Bestandteil der deutschen Gleichstellungsstrukturen. Sie begleitet die Erstellung der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung und macht deren Erkenntnisse und Empfehlungen nutzbar. Zu den Adressat*innen und Partner*innen der Stiftung gehören unter anderem die Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Sie richtet sich in ihrer Arbeit auch an eine allgemeine Öffentlichkeit und informiert in unterschiedlichen Formaten zu Gleichstellungsthemen. In ihrer Funktion als Wissensknotenpunkt, Transfer- und Kompetenzstelle bündelt sie evidenzbasiertes, gleichstellungsrelevantes Wissen, bereitet dieses anwendungsorientiert auf und schließt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Forschungslücken. Ein zentrales weiteres Aufgabenfeld ist die Beratung gleichstellungspolitischer Akteur*innen vorrangig auf Bundesebene. Als Teil der strategischen Gleichstellungsberatung unterstützt die Stiftung zudem kommunale Gleichstellungsbeauftragte schwerpunktmäßig bei der Anwendung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Sie arbeitet mit weiteren vielfältigen gleichstellungspolitischen Initiativen und Verbänden zusammen, um das gemeinsame Ziel der tatsächlichen Gleichberechtigung zu erreichen, ist jedoch keine Förderstiftung. Die Stiftung koordiniert und ermöglicht als Veranstaltungs-, Vernetzungs- und Arbeitsort öffentlichkeitswirksame Formate und Dialogprozesse, um unterschiedliche Akteur*innen zusammen zu bringen. Dies tut sie unter anderem im Sinne eines offenen Hauses für Gleichstellung in ihren Räumen in Berlin.
Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine überparteiliche und dem Gemeinwohl verpflichtete Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde vom Deutschen Bundestag 2021 per Errichtungsgesetz gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung. Ihr oberstes Entscheidungsgremium ist der Stiftungsrat. Dieser setzt sich aus Bundestagsabgeordneten und der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Vorsitzende zusammen. Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte. Die Stiftung handelt in fachlicher Unabhängigkeit. Die Qualität der Arbeit wird auch durch den Stiftungsbeirat abgesichert. Zeitweise eingesetzte Fachbeiräte können die Stiftungsarbeit thematisch unterstützen.
In der Bundesstiftung Gleichstellung als Arbeitgeberin haben vielfältige Lebensrealitäten Platz und werden wertgeschätzt. Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und ehrenamtlichem Engagement wird aktiv gefördert und soll zusammengelebt werden können. Die persönliche und fachliche Entfaltung der Mitarbeiter*innen hat einen hohen Stellenwert. Grundlage dafür ist ein Arbeitsplatz, an dem alle in Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen aufeinander achten. Voraussetzung dafür ist die Ermöglichung von physisch wie psychisch gesundem Arbeiten, der verantwortungsbewusste Umgang mit Macht und psychologische Sicherheit. Das schließt mit ein, dass die Arbeitgeberin im Sinne der Fürsorgeverantwortung schonend mit Personalressourcen umgeht, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet, sowie eine positive Fehlerkultur und Transparenz in ihren Strukturen lebt. Alle Mitarbeiter*innen der Bundesstiftung Gleichstellung tragen in Reflexion ihrer jeweiligen Funktion und Rolle dazu bei, diese Werte mit Leben zu füllen.