Über uns

Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus ein Haus der Gleichstellung sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können.

Als Organe der Stiftung fungieren der Stiftungsrat und das Direktorium.

Aufgaben

Die Bundesstiftung Gleichstellung wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland stärken und fördern. Sie wird Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen. Sie wird ihre Aufgaben in drei wesentlichen Bereichen und durch das offene Haus der Gleichstellung wahrnehmen:

Gesetz

Das Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung trat im Mai 2021 in Kraft. Darin ist u.a. die Hauptaufgabe der Stiftung benannt: „Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“

Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (PDF)

Satzung

Die vorläufige Satzung regelt die Arbeitsweise und das Miteinander der Organe und Gremien der Stiftung. Sie wird zeitnah von den Gremien der Bundesstiftung Gleichstellung überarbeitet.

Vorläufige Satzung der Bundesstiftung Gleichstellung (PDF)