Über uns

Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus ein Offenes Haus für Gleichstellung sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können.

Als Organe der Stiftung fungieren der Stiftungsrat und das Direktorium.

Das Schaubild zeigt die Gremien und Organe der Bundesstiftung Gleichstellung. Ganz oben im Bild befindet sich die Bundesstiftung Gleichstellung. Links unterhalb der Bundesstiftung Gleichstellung befindet sich das Direktorium. Das Direktorium führt die Geschäfte der Bundesstiftung Gleichstellung und schlägt Fachbeiräte vor, die sich um die Qualitätssicherung der Stiftungsarbeit bemühen. Mittig im Schaubild unterhalb der Bundesstiftung und rechts neben dem Direktorium befindet sich der Stiftungsrat, der aus 10 Abgeordneten des Bundestags und der Bundesfrauenministerin besteht. Der Stiftungsrat bestellt das Direktorium und beruft den Stiftungsbeirat sowie, auf Beschluss, weitere Fachbeiräte. Darüber hinaus trifft er wichtige Entscheidungen für die Stiftung und beschließt unter anderem den Haushalt und das Arbeitsprogramm. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden vom Bundestag gewählt und, im Falle der Ministerin oder ihrer Stellvertretung, vom BMFSFJ entsandt. Diese befinden sich ganz rechts im Schaubild. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist dem BMFSFJ berichtspflichtig.

Aufgaben

Die Bundesstiftung Gleichstellung wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland stärken und fördern. Sie wird Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen. Sie wird ihre Aufgaben in drei wesentlichen Bereichen und durch das offene Haus der Gleichstellung wahrnehmen:

Gesetz

Das Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung trat im Mai 2021 in Kraft. Darin ist u.a. die Hauptaufgabe der Stiftung benannt: „Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“

Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (PDF)

Satzung

Die Satzung regelt die Arbeitsweise und das Miteinander der Organe und Gremien der Stiftung.

Satzung der Bundesstiftung Gleichstellung (PDF)

Selbstverständnis

Die Bundesstiftung Gleichstellung stärkt und fördert die Gleichstellung der Geschlechter als demokratischen Grundwert. Sie trägt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes dazu bei, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und bestehende Nachteile zwischen den Geschlechtern zu beseitigen. Das Ziel der tatsächlichen Gleichberechtigung geht über eine bloße Gleichbehandlung hinaus und erstreckt sich auf die Geschlechter in ihrer Vielfalt und die Lebenswirklichkeiten aller Menschen. Gleichstellungspolitik ist ein wesentliches Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Die Bundesstiftung Gleichstellung befasst sich mit strukturellen gesellschaftlichen Ungleichheiten, die auf das Geschlecht zurückzuführen sind. Sie bezieht dabei weitere Machtverhältnisse ein, die die Lebensrealitäten von Menschen ungleich prägen und zu Nachteilen führen. Gleichstellung als tatsächliche Gleichberechtigung beinhaltet die Anerkennung von und die Freiheit zu unterschiedlichen, nicht nach Geschlecht vorgezeichneten Lebensweisen. Dies bedeutet, dass z. B. Geld und Zeit geschlechtergerecht verteilt werden und alle, unabhängig vom Geschlecht über gleiche Möglichkeiten verfügen, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft mitgestalten zu können. Um tatsächliche Gleichberechtigung zu befördern, müssen konkrete Benachteiligungen in den Lebenswirklichkeiten der Geschlechter in all ihrer Vielfalt identifiziert und daran anschließend gleichstellungspolitische Ziele formuliert werden. Dieses Verständnis von Gleichstellung wird getragen von einem breiten wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Diskurs, der an die Errungenschaften der Frauenbewegungen weltweit und hierzulande anknüpft.

Hier setzt die Bundesstiftung Gleichstellung mit ihrem Auftrag an. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist institutioneller Bestandteil der deutschen Gleichstellungsstrukturen. Sie begleitet die Erstellung der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung und macht deren Erkenntnisse und Empfehlungen nutzbar. Zu den Adressat*innen und Partner*innen der Stiftung gehören unter anderem die Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Sie richtet sich in ihrer Arbeit auch an eine allgemeine Öffentlichkeit und informiert in unterschiedlichen Formaten zu Gleichstellungsthemen. In ihrer Funktion als Wissensknotenpunkt, Transfer- und Kompetenzstelle bündelt sie evidenzbasiertes, gleichstellungsrelevantes Wissen, bereitet dieses anwendungsorientiert auf und schließt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Forschungslücken. Ein zentrales weiteres Aufgabenfeld ist die Beratung gleichstellungspolitischer Akteur*innen vorrangig auf Bundesebene. Als Teil der strategischen Gleichstellungsberatung unterstützt die Stiftung zudem kommunale Gleichstellungsbeauftragte schwerpunktmäßig bei der Anwendung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Sie arbeitet mit weiteren vielfältigen gleichstellungspolitischen Initiativen und Verbänden zusammen, um das gemeinsame Ziel der tatsächlichen Gleichberechtigung zu erreichen, ist jedoch keine Förderstiftung. Die Stiftung koordiniert und ermöglicht als Veranstaltungs-, Vernetzungs- und Arbeitsort öffentlichkeitswirksame Formate und Dialogprozesse, um unterschiedliche Akteur*innen zusammen zu bringen. Dies tut sie unter anderem im Sinne eines offenen Hauses für Gleichstellung in ihren Räumen in Berlin.

Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine überparteiliche und dem Gemeinwohl verpflichtete Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde vom Deutschen Bundestag 2021 per Errichtungsgesetz gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung. Ihr oberstes Entscheidungsgremium ist der Stiftungsrat. Dieser setzt sich aus Bundestagsabgeordneten und der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Vorsitzende zusammen. Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte. Die Stiftung handelt in fachlicher Unabhängigkeit. Die Qualität der Arbeit wird auch durch den Stiftungsbeirat abgesichert. Zeitweise eingesetzte Fachbeiräte können die Stiftungsarbeit thematisch unterstützen.

In der Bundesstiftung Gleichstellung als Arbeitgeberin haben vielfältige Lebensrealitäten Platz und werden wertgeschätzt. Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und ehrenamtlichem Engagement wird aktiv gefördert und soll zusammengelebt werden können. Die persönliche und fachliche Entfaltung der Mitarbeiter*innen hat einen hohen Stellenwert. Grundlage dafür ist ein Arbeitsplatz, an dem alle in Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen aufeinander achten. Voraussetzung dafür ist die Ermöglichung von physisch wie psychisch gesundem Arbeiten, der verantwortungsbewusste Umgang mit Macht und psychologische Sicherheit. Das schließt mit ein, dass die Arbeitgeberin im Sinne der Fürsorgeverantwortung schonend mit Personalressourcen umgeht, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet, sowie eine positive Fehlerkultur und Transparenz in ihren Strukturen lebt. Alle Mitarbeiter*innen der Bundesstiftung Gleichstellung tragen in Reflexion ihrer jeweiligen Funktion und Rolle dazu bei, diese Werte mit Leben zu füllen.

Auszeichnungen

TOTAL E-QUALITY-Prädikat
Nachdem die Bundesstiftung Gleichstellung im Jahr 2022 bereits das Prädikat im Aufbau erhielt, wurde sie 2024 erstmals mit dem TOTAL E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet. Das Prädikat bescheinigt ein erfolgreiches und nachhaltiges Engagement für Chancengleichheit und zeigt das klare Bekenntnis der teilnehmenden Organisationen zu Geschlechtergerechtigkeit und Diversität. Die Bundesstiftung Gleichstellung hat eine Vielzahl von Maßnahmen für eine chancengerechte Personalarbeit überzeugend umgesetzt, unter anderem das Ziel, Bewerbungsverfahren möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten. Neben der Einrichtung einer Inklusionsbeauftragten, die rund um das Thema „Behinderung und Beruf“ als Ansprechperson fungiert, und internen Fortbildungen bietet die Bundesstiftung ihren Mitarbeitenden ein Mit-Kind-Büro sowie Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und -ort. Weitere Informationen zum TOTAL E-QUALITY-Prädikat finden Sie hier.

Initiative Klischeefrei
Als Partnerorganisation der Initiative Klischeefrei setzt sich die Bundesstiftung Gleichstellung aktiv für eine Berufs- und Studienwahl frei von geschlechterstereotypen Rollenbildern ein. Weitere Informationen zur Initiative finden Sie hier.