Der Vierte Gleichstellungsbericht: Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation

Sachverständigenkommission übergibt Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht an die Bundesregierung

Wie kann die sozial-ökologische Transformation geschlechtergerecht gestaltet werden? Diesem Thema widmet sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Am 7. Januar 2025 hat die Sachverständigenkommission ihr Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ an Bundesministerin Lisa Paus übergeben.

Das Gutachten analysiert insbesondere die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels und der darauf reagierenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und formuliert auf dieser Basis Handlungsempfehlungen.

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule Bremen und Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Der Klimawandel und seine Folgen sind gleichstellungsrelevant! Als Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts haben wir mit ‚Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation‘ ein Zukunftsthema bearbeitet, das in Deutschland bislang nicht ausreichend für die Gleichstellungspolitik ausgestaltet ist. Es ist uns daher ein Anliegen, die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Klimawandels sichtbar zu machen und Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Transformation zu entwickeln, die unterschiedlichste Lebensbereiche betrifft und in den kommenden Jahren immer stärker betreffen wird.“

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts erstellt. Der unabhängigen und ehrenamtlich arbeitenden Kommission gehören Sachverständige an, die sich aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der sozial-ökologischen Transformation befassen. Die Sachverständigen thematisieren eine Vielzahl von Handlungsfeldern: Energieerzeugung, Zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilitäts- und Verkehrsplanung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Arbeit und Zeit, Arbeitsmarkt und Finanzen. Zudem beinhaltet das Gutachten Empfehlungen für die Weiterentwicklung institutioneller Gleichstellungsmechanismen.

Die in der Bundesstiftung Gleichstellung nun dauerhaft angesiedelte Geschäftsstelle für die Gleichstellungsberichte hat die Arbeit der Sachverständigenkommission wissenschaftlich und organisatorisch begleitet.

Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht wird jetzt zur Veröffentlichung vorbereitet.

Die Sachverständigenkommission und die Geschäftsstelle des Vierten Gleichstellungsberichts bei der Übergabe des Gutachtens an Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus

Berufung der Sachverständigenkommission

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus hat am 13. März 2023 die Sachverständigen für die Kommission des Vierten Gleichstellungsberichts berufen. Den Vorsitz der Sachverständigenkommission übernimmt Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Sozial- und Wirtschaftspolitik an der Hochschule Bremen.

Die interdisziplinär besetzte Sachverständigenkommission besteht aus elf Sachverständigen aus den Fachrichtungen Soziologie, Politikwissenschaften, Ökonomie, Bauingenieurwesen, Geographie und Rechtswissenschaften.

Mit dem Berichtsthema „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ greift die Bundesregierung ein in Deutschland noch nicht ausreichend für die Gleichstellungspolitik entwickeltes Zukunftsthema auf. Sie hebt damit die UN-Nachhaltigkeitsziele, speziell Nachhaltigkeitsziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter) auf die Agenda der nationalen Gleichstellungspolitik.

Auch für den globalen Norden wird zunehmend deutlich, dass viele Aspekte des Klimawandels und der Klimapolitik gleichstellungsrelevant sind. So sind Frauen und Männer z. B. in sehr unterschiedlicher Weise vom klimabedingten Strukturwandel betroffen, der u. a. durch den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien ausgelöst wird. Bei Hitzewellen sterben häufiger Frauen, u. a. weil sie öfter alleine leben und weniger gut versorgt sind als ältere Männer. Das Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern unterscheidet sich in der Wahl der Verkehrsmittel ebenso wie bei den dabei zurückgelegten Wegstrecken. Damit geht einher, dass Frauen weniger Treibhausgase verursachen, aber häufiger den negativen Auswirkungen, wie z. B. Luftverschmutzungen ausgesetzt sind. Auch Energiearmut betrifft Frauen stärker als Männer. Diese Beispiele machen zudem deutlich, dass die intersektionale Perspektive, das heißt der Blick auf vielfältige strukturelle Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, bei klimapolitischen Maßnahmen sehr wichtig ist.

Die Sachverständigenkommission arbeitet unabhängig und ist frei darin zu entscheiden, worauf sie in ihrem Gutachten den Fokus legt.

Das Gutachten zum Vierten Gleichstellungbericht soll Anfang 2025 übergeben werden.

Eindrücke von der konstituierenden Sitzung

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