Aktuelles

05.04.2024
Neuregelungen beim Elterngeld – Perspektiven aus der Verbändelandschaft

Am 1. April 2024 sind Neuregelungen beim Elterngeld in Kraft getreten: Neben der Anpassung der Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird auch die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein Parallelbezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Wir haben zwei gleichstellungspolitisch engagierte Verbandsvertreterinnen, die sich in den vergangenen Monaten zu den Neuerungen unterschiedlich positioniert haben, um ein Statement gebeten.

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