Der Stiftungsrat besteht laut Errichtungsgesetz aus 10 Mitgliedern des Deutschen Bundestags die von eben diesem benannt werden. In dieser Legislaturperiode wurden 9 Mitglieder des Bundestags als Stiftungsratsmitglieder benannt. Der Stiftungsrat überwacht als oberstes Organ der Stiftung die Geschäftsführung durch das Direktorium und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem das Arbeitsprogramm der Stiftung, die Beschlussfassung über die Satzung der Stiftung und über Satzungsänderungen und die Genehmigung des jährlichen Haushalts- und Stellenplans der Stiftung.
Stiftungsrat
Mitglieder des Stiftungsrats
In der 20. Legislaturperiode gehören dem Stiftungsrats folgende Personen an:
Für die SPD-Bundestagsfraktion:
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Für die FDP-Bundestagsfraktion:
Die Vorsitzende des Stiftungsrats ist qua Amt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.