Europäische Charta für die Gleichstellung
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist ein zentrales strategisches Instrument der kommunalen Gleichstellungsarbeit. Als Bundesstiftung Gleichstellung beraten und unterstützen wir kommunale Gleichstellungsbeauftragte bei der Umsetzung.

Die Europäische Charta für die Gleichstellung als strategisches Gleichstellungsinstrument
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (im Folgenden kurz: Europäische Charta für die Gleichstellung) ist ein strategisches Instrument, um gleichstellungspolitische Anliegen auf kommunaler und regionaler Ebene zu fördern und umzusetzen. Sie wurde 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) verabschiedet und im Dezember 2022 aktualisiert.
Die Europäische Charta für die Gleichstellung umfasst 39 Artikel, die gleichstellungsrelevante Handlungsfelder verschiedener Politik- und Verwaltungsbereiche der Kommunal- und Regionalregierungen beleuchten – zum Beispiel Bildung, politische Repräsentation, nachhaltige Entwicklung oder Gleichstellung von Verwaltungsmitarbeitenden am Arbeitsplatz.
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung verpflichten sich die Kommunen, gleichstellungspolitische Ziele und Maßnahmen im Rahmen eines Gleichstellungsaktionsplans zu entwickeln. Die Unterzeichnung bedeutet eine deutliche gleichstellungspolitische Positionierung seitens der politischen Gremien vor Ort und umfasst den Auftrag, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und zu etablieren.
Strategische Gleichstellungsberatung zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung
In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) berät die Bundesstiftung Gleichstellung kommunale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Mitarbeitenden zur Europäischen Charta für die Gleichstellung. Die BAG unterstützt Kommunen seit vielen Jahren bei der Umsetzung der Europäischen Charta und stellt Expertisen und Handreichungen zur Verfügung. Sowohl die Bundesstiftung Gleichstellung als auch die BAG arbeiten mit dem RGRE zusammen, der die Charta verwaltet und Ansprechpartner auf europäischer Ebene ist.
In Zusammenarbeit mit der BAG hat die Bundesstiftung Gleichstellung einen Fahrplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung entwickelt. Der Fahrplan leitet kommunale Gleichstellungsbeauftragte anhand von neun Stationen durch den Umsetzungsprozess der Charta in ihrer Kommune:
Einen Überblick über die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, Anregungen für den Umsetzungsprozess in der Kommune und praxisnahe Beispiele für Aktionspläne gibt die Bundesstiftung Gleichstellung im Video Gleichstellungs-Lunch: Die Europäische Charta für Gleichstellung als wirksames gleichstellungspolitisches Instrument für die kommunale Ebene.
Fragen und Antworten zur Europäischen Charta für die Gleichstellung
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Die Europäische Charta für die Gleichstellung definiert sechs Grundsätze, die die Basis für die 39 Artikel bilden:
1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht
2. Vielfältige und sich überschneidende Formen von Diskriminierung und Benachteiligung müssen adressiert werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten
3. Die ausgewogene Teilhabe und Vertretung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft
4. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern
5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern unverzichtbar
6. Angemessen konzipierte und finanzierte Aktionspläne und Programme sind unverzichtbare Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern -
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wird von der deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) verwaltet.
Wenn eine Kommune die Europäische Charta für die Gleichstellung unterzeichnen möchte, braucht es zunächst einen Beschluss der politischen Vertretung (Stadtrat, Gemeinderat, Landkreistag). Anschließend füllt die Kommune das Formular „Erklärung der Kommune zur Annahme der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ aus und schickt eine Kopie an den Council of European Municipalities and Regions (CEMR) sowie an die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).
Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kommune, die Grundsätze und Verpflichtungen der Charta einzuhalten. Es bestehen keine Berichtspflichten gegenüber dem RGRE oder anderen Instanzen.
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Mehr als 2000 Kommunen aus 36 Ländern haben die Europäische Charta für die Gleichstellung unterzeichnet, darunter aktuell 69 deutsche Kommunen (Stand: 03/2026).
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) stellt auf seiner Website eine Übersicht der deutschen Beitrittskommunen mit Verlinkungen zu ihren Gleichstellungsaktionsplänen zur Verfügung.
Auf der englischsprachigen Seite des Council of European Municipalities and Regions (CEMR) findet sich eine Übersicht der europäischen Beitrittskommunen als Kartenansicht.
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Die Europäischen Charta für die Gleichstellung rückt die Rolle einer Kommune zur Umsetzung und Förderung von Gleichstellung in den Mittelpunkt. Mit der Unterzeichnung bekennt sich die Kommune dazu, die gleichstellungspolitischen Grundsätze der Charta zu achten und im Rahmen eines Gleichstellungsaktionsplans Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Die aktive Förderung von Gleichstellung ist eine staatliche Aufgabe und eine Querschnittsaufgabe, die alle kommunalen Politik- und Verwaltungsbereiche betrifft. Die Europäische Charta für die Gleichstellung auf lokaler Ebene gibt kommunaler Gleichstellungsarbeit einen strategischen Rahmen und begleitet diese durch einen strukturierten und verbindlichen Prozess.
Nach der Unterzeichnung entwickelt die kommunale Gleichstellungsstelle unter Beteiligung von Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft einen Gleichstellungsaktionsplan für die Kommune. Die kommunale Gleichstellungsstelle begleitet und überprüft den Prozess der Umsetzung des Aktionsplans – die Verantwortung und die Umsetzung der Maßnahmen liegen dann bei allen Beteiligten in der Kommune.
Wie der konkrete Prozess von der Vorbereitung über die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung bis zu deren Umsetzung abläuft, lässt sich in unserem Fahrplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene nachvollziehen.
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Die Europäische Charta für die Gleichstellung liefert in ihren Artikeln und Grundsätzen umfassende Impulse für die Entwicklung von Gleichstellungszielen für die Kommune und gibt damit sowohl inhaltliche als auch strukturelle Empfehlungen, kommunale Gleichstellungsarbeit zielorientiert auszurichten. Die Charta trägt so dazu bei, den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag wirksam umzusetzen. Im Rahmen der Unterzeichnung der Charta durch die politische Vertretung erfährt die Gleichstellungsarbeit in der Kommune eine zusätzliche politische Verankerung. Der Gleichstellungsaktionsplan schafft Verbindlichkeit für das gleichstellungspolitische Engagement in der Kommune.
Viele Kommunen nutzen den Prozess der Entwicklung eines Gleichstellungsaktionsplans, um Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft an der Gestaltung von Gleichstellungszielen und -maßnahmen zu beteiligen. Dies eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Akteur*innen in die kommunale Gleichstellungsarbeit einzubeziehen, Verbindungen zur Arbeit anderer Fachbereiche und zivilgesellschaftlicher Initiativen zu ziehen und gegebenenfalls Akteur*innen für die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen zu gewinnen. In Beteiligungsprozessen im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung können so bestehende Netzwerke für Gleichstellung in der Kommune gestärkt und neue Kooperationen aufgebaut werden.
Durch die Beteiligung und anschließende Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans werden eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen gefördert und Synergien zwischen verschiedenen Akteur*innen geschaffen. Die Verständigung über gleichstellungspolitische Maßnahmen erleichtert die Umsetzung in der Verwaltung und verbessert die interne Koordination.
Weiterhin schafft die Europäische Charta für die Gleichstellung Sichtbarkeit: Durch die Unterzeichnung der Charta als internationale Norm bekennt sich die Kommune zu Gleichstellung. Die Gleichstellungsarbeit in der Kommune erhält eine größere Legitimation und wird sichtbarer – sowohl innerhalb der Verwaltung und der kommunalen Zivilgesellschaft als auch auf regionaler und bundespolitischer Ebene.
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Im Rahmen eines Gleichstellungsaktionsplans werden Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in der Kommune definiert. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Zeitrahmen festzulegen, meist umfasst dieser mehrere Jahre.
Jede Kommune entwickelt einen individuellen Aktionsplan, der die spezifischen Rahmenbedingungen und Bedarfe in der Kommune berücksichtigt. Mit dem Gleichstellungsaktionsplan werden klare Gleichstellungsziele für die Kommune definiert, zum Beispiel in Bereichen wie politische Teilhabe, Schutz vor Gewalt, Stadtplanung oder Zugang zu kommunalen Angeboten. Es werden konkrete Maßnahmen und Projekte benannt, die zur Erreichung dieser Gleichstellungsziele beitragen. Häufig werden im Gleichstellungsaktionsplan außerdem Zuständigkeiten benannt, also welche Ämter, Fachbereiche und Akteur*innen verantwortlich für die Umsetzung sind.
Der Erarbeitung des Gleichstellungsaktionsplan gehen häufig ein Beteiligungsverfahren und eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse voraus. Welche Schwerpunkte im Gleichstellungsaktionsplan behandelt werden und auf welche Artikel sich der Gleichstellungsaktionsplan bezieht, obliegt der freien Gestaltung der jeweiligen kommunalen Gleichstellungsstelle. Häufig konzentrieren sich Gleichstellungsaktionspläne auf drei bis fünf Handlungsfelder der kommunalen Gleichstellungsarbeit.
Viele Kommunen veröffentlichen ihren Gleichstellungsaktionsplan auf der eigenen Website. Das macht kommunale Gleichstellungsarbeit transparent und nachvollziehbar.
Nach Ablauf des festgelegten Zeitrahmens des Gleichstellungsaktionsplans bietet sich eine Überprüfung der Maßnahmen und Ziele an. Darauf aufbauend entwickelt die kommunale Gleichstellungsstelle einen nächsten Gleichstellungsaktionsplan.
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Um gleichstellungsrelevante Bedarfe und Ressourcen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu erheben, führen viele kommunale Gleichstellungsstellen ein oder mehrere Beteiligungsverfahren durch. Das Ziel ist es, Erkenntnisse zu unterschiedlichen Perspektiven, Erfahrungen und Anforderungen aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft zu gewinnen und diese in den Gleichstellungsaktionsplan einfließen zu lassen.
Beteiligungsverfahren ermöglichen, relevante Akteur*innen und Engagierte aus der internen Verwaltung und der Zivilgesellschaft in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen. Ein Beteiligungsprozess fördert ein gemeinsames Verständnis von Gleichstellungszielen und trägt dazu bei, tragfähige und praxisnahe Gleichstellungsmaßnahmen zu entwickeln. Der Prozess erhöht die Legitimation des Gleichstellungsaktionsplans und dient zugleich der Vernetzung in die verschiedenen Bereiche. Beteiligungsverfahren eignen sich auch dazu, Partner*innen in Verwaltung und Zivilgesellschaft für die Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung zu gewinnen.
Beteiligungsverfahren können zum Beispiel durch Workshops, Gespräche mit den Fachbereichen der Verwaltung, Austauschformate mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Beteiligungsformate der Öffentlichkeit oder Befragungen von Verwaltungsmitarbeitenden erfolgen.
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Die Bundesstiftung Gleichstellung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) bieten verschiedene Beratungsformate zur Europäischen Charta für die Gleichstellung für kommunale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Mitarbeitende an. Diese umfassen zum Beispiel Strategieworkshops zur Umsetzung der Charta, Peer-Beratungsangebote, Gruppenberatungen oder Infoveranstaltungen. Konkrete Termine finden sich im Veranstaltungskalender der Bundesstiftung Gleichstellung und im Veranstaltungskalender der BAG.
Gemeinsam haben Bundesstiftung Gleichstellung und BAG einen Fahrplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene entwickelt. Der Fahrplan leitet kommunale Gleichstellungsbeauftragte anhand von neun Stationen durch den Umsetzungsprozess der Charta in ihrer Kommune. Er ist ein guter Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung und erhält viele Verweise auf weiterführendes Informationsmaterial.
Die BAG hat außerdem weitere Materialien und Arbeitshilfen zum Umgang mit der Charta veröffentlicht:
- BAG/RGRE (2015): Leitfaden zur Erstellung eines Aktionsplanes zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Leitfaden enthält Hinweise zur Prozessplanung, Erstellung und Evaluation eines Aktionsplanes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
- BAG/RGRE (2017): Indikatoren zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene. In dieser Handreichung werden mögliche Indikatoren zur Messung und Evaluation der Umsetzung der Artikel der Europäischen Charta vorgestellt.
- BAG (2022): Umsetzung und Wirkung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. In dieser Studie wird untersucht, wie die Europäische Charta für die Gleichstellung auf Gleichstellungsarbeit auf lokaler Ebene wirkt und welche Prozesse und Rahmenbedingungen für die Umsetzung Charta förderlich sind.
Die Website Observatory of the European Charter for Equality of Women and Men in Local Life des CEMR bietet vielfältige Informationen zur Europäischen Charta und Empfehlungen zur Erstellung eines Gleichstellungsaktionsplans in englischer Sprache.
Kontakt
Wenn Sie mit uns zu unserem Beratungsangebot in Kontakt treten möchten, erreichen Sie uns gerne unter wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de oder +49 30-9940570-41.
Wenn Sie informiert bleiben möchten über unsere Angebote und Veranstaltungen zur kommunalen Gleichstellungsarbeit, melden Sie sich gerne hier für unseren Verteiler an.
Aktuelle Veranstaltungen zur Europäischen Charta für die Gleichstellung finden Sie im Veranstaltungskalender der Bundesstiftung Gleichstellung.