Europäische Charta für die Gleichstellung

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist ein zentrales strategisches Instrument der kommunalen Gleichstellungsarbeit. Als Bundesstiftung Gleichstellung beraten und unterstützen wir kommunale Gleichstellungsbeauftragte bei der Umsetzung.

 

Die Europäische Charta für die Gleichstellung als strategisches Gleichstellungsinstrument

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (im Folgenden kurz: Europäische Charta für die Gleichstellung) ist ein strategisches Instrument, um gleichstellungspolitische Anliegen auf kommunaler und regionaler Ebene zu fördern und umzusetzen. Sie wurde 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) verabschiedet und im Dezember 2022 aktualisiert.

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (deutsche Übersetzung) (PDF)

Die Europäische Charta für die Gleichstellung umfasst 39 Artikel, die gleichstellungsrelevante Handlungsfelder verschiedener Politik- und Verwaltungsbereiche der Kommunal- und Regionalregierungen beleuchten – zum Beispiel Bildung, politische Repräsentation, nachhaltige Entwicklung oder Gleichstellung von Verwaltungsmitarbeitenden am Arbeitsplatz.

Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung verpflichten sich die Kommunen, gleichstellungspolitische Ziele und Maßnahmen im Rahmen eines Gleichstellungsaktionsplans zu entwickeln. Die Unterzeichnung bedeutet eine deutliche gleichstellungspolitische Positionierung seitens der politischen Gremien vor Ort und umfasst den Auftrag, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und zu etablieren.

Strategische Gleichstellungsberatung zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung

In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) berät die Bundesstiftung Gleichstellung kommunale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Mitarbeitenden zur Europäischen Charta für die Gleichstellung. Die BAG unterstützt Kommunen seit vielen Jahren bei der Umsetzung der Europäischen Charta und stellt Expertisen und Handreichungen zur Verfügung. Sowohl die Bundesstiftung Gleichstellung als auch die BAG arbeiten mit dem RGRE zusammen, der die Charta verwaltet und Ansprechpartner auf europäischer Ebene ist.

In Zusammenarbeit mit der BAG hat die Bundesstiftung Gleichstellung einen Fahrplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung entwickelt. Der Fahrplan leitet kommunale Gleichstellungsbeauftragte anhand von neun Stationen durch den Umsetzungsprozess der Charta in ihrer Kommune:

Fahrplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
für kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Fahrplan | Veröffentlicht am 16.02.2026

Einen Überblick über die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, Anregungen für den Umsetzungsprozess in der Kommune und praxisnahe Beispiele für Aktionspläne gibt die Bundesstiftung Gleichstellung im Video Gleichstellungs-Lunch: Die Europäische Charta für Gleichstellung als wirksames gleichstellungspolitisches Instrument für die kommunale Ebene.

Fragen und Antworten zur Europäischen Charta für die Gleichstellung

Kontakt

Wenn Sie mit uns zu unserem Beratungsangebot in Kontakt treten möchten, erreichen Sie uns gerne unter wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de oder +49 30-9940570-41.

Wenn Sie informiert bleiben möchten über unsere Angebote und Veranstaltungen zur kommunalen Gleichstellungsarbeit, melden Sie sich gerne hier für unseren Verteiler an.

Aktuelle Veranstaltungen zur Europäischen Charta für die Gleichstellung finden Sie im Veranstaltungskalender der Bundesstiftung Gleichstellung.