Europäische Charta für die Gleichstellung

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist ein Motor für Gleichstellungspolitik – als Bundesstiftung Gleichstellung beraten und unterstützen wir kommunale Gleichstellungsbeauftragte bei der Umsetzung vor Ort.

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (im Folgenden kurz Europäische Charta für die Gleichstellung) ist ein strategisches Instrument, um gleichstellungspolitische Anliegen auf kommunaler und regionaler Ebene zu fördern und umzusetzen. Sie wurde 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) verabschiedet und im Dezember 2022 aktualisiert. Mehr als 2000 Kommunen aus 36 Ländern haben die Europäische Charta für die Gleichstellung unterzeichnet, darunter aktuell 60 deutsche Kommunen (Stand: 06/2024). Fast 20 Millionen Menschen leben in deutschen Städten und Gemeinden, die die Charta unterzeichnet haben.

Die Europäische Charta für die Gleichstellung als strategisches Gleichstellungsinstrument

Mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung wird die Rolle einer Kommune für die Umsetzung und Förderung von Gleichstellung in den Fokus gerückt. Die Charta definiert gleichstellungspolitische Grundsätze, Maßnahmen und Verpflichtungen zur Umsetzung für die unterzeichnenden Kommunen. Sie umfasst 39 Artikel, die gleichstellungsrelevante Handlungsfelder in verschiedenen Politik- und Tätigkeitsbereichen der Lokal- und Regionalregierungen beleuchten. Diese beziehen sich zum Beispiel auf die Bereiche Bildung, politische Repräsentation, nachhaltige Entwicklung oder Gleichstellung von Verwaltungsmitarbeitenden am Arbeitsplatz.

Die Europäische Charta für die Gleichstellung wirkt auf die Abschaffung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern und die Schaffung geschlechtergerechter politischer, rechtlicher und sozialer Strukturen hin. Die Unterzeichnung bedeutet eine deutliche gleichstellungspolitische Positionierung seitens der politischen Gremien vor Ort und die Verpflichtung, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und zu etablieren.

Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung verpflichten sich die Kommunen, gleichstellungspolitische Ziele und Maßnahmen im Rahmen eines Gleichstellungsaktionsplans zu entwickeln.

Die deutsche Übersetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung (2022) sowie Hinweise zu den inhaltlichen Ergänzungen aus dem Jahr 2022 finden sich auf der Website des RGRE.

Strategische Gleichstellungsberatung zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung

In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) berät die Bundesstiftung Gleichstellung Kommunen zur Europäischen Charta für die Gleichstellung. Die BAG unterstützt Kommunen seit vielen Jahren bei der Umsetzung der Europäischen Charta und stellt Expertisen und Handreichungen zur Verfügung. Dabei arbeiten sowohl die Bundesstiftung Gleichstellung als auch die BAG eng mit dem RGRE zusammen, der die Charta verwaltet und Ansprechpartner auf europäischer Ebene ist.

Seit 2023 begleitet die Bundesstiftung Gleichstellung gemeinsam mit der BAG die Modellkommune Hattingen in einem Beratungsprozess zur Erarbeitung eines aktualisierten Gleichstellungsaktionsplans und der Beteiligung politischer und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen.

In der Fokusregion Lausitz arbeiten wir mit kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Region an vielfältigen Fragen von Geschlechtergerechtigkeit im Strukturwandel und lassen uns dabei von den Grundsätzen der Europäischen Charta leiten. Gemeinsam entwickeln wir Ideen, wie tiefgreifende regionale Transformationsprozesse geschlechtergerecht gestaltet werden können.

Die Bundesstiftung Gleichstellung bietet lokalen Akteur*innen eine Plattform und macht gute Erfahrungen nutzbar. Unsere strategische Gleichstellungsberatung orientiert sich am Beratungskonzept der Bundesstiftung Gleichstellung. Darin haben wir Standards und Grundsätze guter Beratung definiert, die unsere Beratungsqualität sicherstellen.

Fragen und Antworten zur Europäischen Charta für die Gleichstellung

Materialien

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hat verschiedene Materialien, Handreichungen und Arbeitshilfen zum Umgang mit der Charta veröffentlicht:

Leitfaden zur Erstellung eines Aktionsplanes zur Gleichstellung von Frauen und Männern, BAG/RGRE, 2015Der Leitfaden enthält Hinweise zur Prozessplanung, Erstellung und Evaluation eines Aktionsplanes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Tipps zur Erstellung eines Gleichstellungsaktionsplans (in englischer Sprache)Auf der Website des „Observatory of the European Charter for Equality of Women and Men in Local Life“ gibt es Tipps zur Erstellung eines Gleichstellungsaktionsplans in englischer Sprache. Das Observatory bietet zudem weitere umfangreiche Informationen auf Englisch und Französisch zur Umsetzung der Charta.

Handreichung: Indikatoren zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene, BAG/RGRE, September 2017In dieser Handreichung werden mögliche Indikatoren zur Messung und Evaluation der Umsetzung der unterschiedlichen Artikel der Europäischen Charta vorgestellt. Das Set ist eine praktische Hilfe für den Arbeitsalltag und bietet die Möglichkeit, Indikatoren zu den verschiedenen Themenfeldern nach Bedarf zu nutzen.

Studie: Umsetzung und Wirkung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, BAG, 2022In dieser Studie wird untersucht, wie Gleichstellungsarbeit auf lokaler Ebene mit Hilfe der Europäischen Charta für die Gleichstellung gelingen kann und welche Prozesse und Rahmenbedingungen für die Umsetzung Charta förderlich sind.

„Mitmachen lohnt sich. Die Europäische Gleichstellungscharta“Die BAG hat in einem Film Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus verschiedenen Kommunen zu der Frage interviewt, warum sie die Charta als strategisches Instrument der Gleichstellungsarbeit empfehlen.

 

Kontakt

Wenn Sie mit uns zu unserem Beratungsangebot in Kontakt treten möchten, erreichen Sie uns gerne unter wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de oder +49 30-9940570-41.