Die Bundesstiftung Gleichstellung stärkt die praktische Gleichstellungsarbeit, indem sie fachlich fundiert und praxisorientiert berät – eine Aufgabe, die im Errichtungsgesetz der Stiftung enthalten ist. Eine unserer Kernaufgaben ist es, Wissen zu generieren, zu sammeln und zielgruppengerecht aufzuarbeiten. Auf Basis dieses Wissens, zu dem wir auch Praxiswissen zählen, bieten wir ein hochwertiges, gleichstellungsfachliches Beratungsangebot für Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Dabei setzen wir Schwerpunkte in unserer Arbeit und kooperieren mit Berater*innen im Feld.
Über Gleichstellungsberatung
Unsere Beratungsarbeit
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist ein wirksames strategisches Instrument für Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft, um die Gleichstellungspolitik auf kommunaler und regionaler Ebene voranzutreiben. Sie wurde 2006 ins Leben gerufen und 2022 aktualisiert. Die Charta wurde von mehr als 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern unterzeichnet – darunter sind über 60 deutsche Kommunen. In Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und dem Rat der Städte und Gemeinden Europas (RGRE) beraten wir kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zur Umsetzung der Charta.
Gleichstellungs-Check für die Bundesverwaltung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ein durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen der Bundesministerien. Die Bundestiftung Gleichstellung unterstützt die Bundesverwaltung dabei, Folgen und Wirkungen von Maßnahmen, Programmen oder sonstigen Vorhaben auf die Gleichstellung der Geschlechter abzuschätzen. Eine Form des Gleichstellungs-Checks ist dabei die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung (glGFA). Diese hat zum Ziel, systematisch die Gleichstellungswirkungen eines Gesetzes zu identifizieren und (eventuell auch unbeabsichtigten) Folgen für die Gleichstellung entgegenzuwirken. Mit ihrem Beratungsangebot, einem Schulungskonzept sowie dem Gleichstellungs-Check trägt die Bundesstiftung zum weiteren Kompetenzaufbau der Bundesverwaltung bei.
Verweisberatung
Es erreichen uns immer wieder einzelne Anfragen, die wir gerne beantworten. Dabei können wir aber nicht jedes Problem lösen und zu jeder Frage fachlich gesichert antworten. Es gibt viele Expert*innen und Anlaufstellen, die in ihren Themen besser spezialisiert sind als wir es sein können. Aus diesem Grund ist eine informierte Verweisberatung eine wichtige Säule unserer Arbeit.
Unser Beratungskonzept
Wir haben ein Konzept entwickelt, das unsere Beratungsqualität sicherstellt. Hierin haben wir unter anderem Standards guter Beratung entwickelt, an denen wir unsere Arbeit orientieren und die zugleich eine Anregung für externe Berater*innen sein können. Das Beratungskonzept finden Sie hier.
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