Mit einem Gleichstellungs-Check können Folgen und Wirkungen von Maßnahmen, Programmen oder sonstigen Vorhaben auf die Gleichstellung der Geschlechter abgeschätzt werden. Eine Form des Gleichstellungs-Checks ist die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung (glGFA). Mit ihr befasst sich der Bereich Gleichstellungs-Check.
Eine glGFA hat das Ziel, systematisch die Gleichstellungswirkungen eines Gesetzes zu identifizieren und (eventuell auch unbeabsichtigten) Folgen für die Gleichstellung entgegenzuwirken. Somit können die unterschiedlichen Folgen dieser Gesetze auf die Geschlechter schon im Entstehungsstadium geprüft werden, um ggf. in der Konzeptionsphase die positiven Wirkungen zu verstärken und die negativen Folgen zu vermeiden. Für den Gleichstellungs-Check liegt eine Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vor, mit deren Unterstützung der Gleichstellungs-Check in vier Prüfschritten durchgeführt werden kann.
Ein Gesetz ist wirksamer, wenn es von Anfang an auf die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen und ihre Lebenssituationen ausgerichtet ist. Dadurch wird es auch unwahrscheinlicher, dass später Anpassungen nötig sind – ein Beitrag zu einem effizienten Regierungshandeln.
Die Bundesstiftung Gleichstellung entwickelt ein Schulungskonzept zum Gleichstellungs-Check, das 2025 im Rahmen von zwei Pilotschulungen erprobt wird. Ab 2026 ist eine Verstetigung geplant. Die Schulungen haben das Ziel, erfahrene und künftige Legistinnen und Legisten in den Bundesressorts in die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung einzuführen und praktisch umzusetzen. Anhand von Beispielen werden Regelungsvorhaben in den vorgesehenen vier Schritten auf gleichstellungsrelevante Auswirkungen überprüft. Außerdem bietet das Team des Gleichstellungs-Checks als aufbauendes Zusatzangebot ein 1:1 Coaching an.
Eine Website zum Gleichstellungs-Check wird umfangreiches Informationsmaterial rund um die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung bieten.
Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 2 GGO) ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein durchgängiges Leitprinzip bei allen – auch normgebenden – Maßnahmen der Bundesministerien. Die Bundesstiftung trägt mit der Schulungsmaßnahme, dem Informationsangebot und ihrem Beratungsangebot zum weiteren Kompetenzaufbau der Bundesverwaltung bei.