Antifeminismus

Auf einen Blick

Bei Antifeminismus handelt es sich um Einstellungen und darauf basierenden Verhaltensweisen. Diese fußen auf einer von Ungleichheit geprägten Geschlechterordnung und lehnen eine Infragestellung derselben ab. In Studien zur Verbreitung rechter und autoritärer Einstellungen steigen die Zustimmungswerte zu antifeministischen, frauen- und LGBTIQ-feindlichen Aussagen über die letzten Jahre kontinuierlich an. Diese Zahlen zeugen von Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschieden zwischen Antifeminismus und anderen geschlechterbezogenen Ungleichwertigkeitsideologien wie Sexismus, Misogynie und LGBTIQ-Feindlichkeit.

Antifeminismus gibt es seit über 100 Jahren. Heutige Akteur*innen des organisierten Antifeminismus kommen aus unterschiedlichen politischen Milieus. Die Ablehnung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt dient ihnen ideologisch als kleinster gemeinsamer Nenner. Antifeministische Narrative gewannen zuletzt in gesellschaftlich kontroversen Debatten etwa um die Verwendung geschlechtergerechter Sprache an Einfluss.

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von Dr. des. Juliane Lang

 

Antifeminismus: Was ist das?

Der Begriff des Antifeminismus beschreibt ein Bündel an Einstellungen und Verhaltensweisen, in denen es um die Aufrechterhaltung ungleicher Geschlechterverhältnisse geht. Der Wunsch danach geht einher mit der Verteidigung einer traditionell zweigeschlechtlichen Ordnung, die Männern und Frauen von Natur aus jeweils spezifische Eigenschaften und damit einhergehende Lebensbereiche zuschreibt. Davon abweichende Vorstellungen vielfältiger geschlechtlicher und sexueller Lebensweisen werden abgelehnt. Die so beschriebene Geschlechterordnung wird aktiv als Gegenentwurf zu einer Gesellschaft in Stellung gebracht, die zum einen freiheitliche und selbstbestimmte Geschlechterarrangements ermöglicht und sich zum anderen dem Schutz vor Diskriminierung von Menschen unabhängig von deren Geschlecht oder Sexualität verpflichtet.

Antifeministisches Denken hat eine lange Geschichte. Die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm benennt bereits vor über 100 Jahren, wie Frauen Ablehnung und Hass für ihre Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft erfuhren (Dohm 1902). Damals ging es um Forderungen wie das Wahlrecht für Frauen und sowie den Zugang von Frauen zu Universitäten. Beides steht heute in Deutschland nicht mehr in Frage. Auch andere Ungleichbehandlungen von Frauen gehören der Vergangenheit an: so können Frauen seit 1962 eigenständig ein Konto eröffnen, seit 1977 ohne Zustimmung ihres Ehemannes einer Erwerbstätigkeit nachgehen und seit 1997 ist auch die Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand. All jene geschlechterpolitischen Errungenschaften erfuhren zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung zunächst Ablehnung aufgrund der Annahme, sie würden eine angeblich natürliche Geschlechterordnung stören und die Geschlechter voneinander entfremden. Beide Vorwürfe sind auch in aktuellen Debatten um Gleichstellungspolitiken und Maßnahmen der Frauenförderung zu hören.

Es zeigt sich eine widersprüchliche Gleichzeitigkeit von Beharren und Wandel der Geschlechterverhältnisse: die weitreichenden gesetzlichen Neuregelungen ermöglichen Frauen und LSBTIQ* (lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter und queeren Menschen) heute eine zunehmend gleichberechtigtere Teilhabe an Gesellschaft. Gleichzeitig erweisen sich Vorstellungen einer „von Natur aus“ ungleichen Geschlechterordnung als beharrlich und antifeministische Ressentiments gegen eine Infragestellung dieser Ordnung halten sich. Sie werden aktuell sogar lauter, nicht nur in Deutschland (Kalkstein et al. 2022; Mokros et al. 2021), und stellen damit liberale Demokratien vor Herausforderungen.

Zustimmungswerte/Re-Traditionalisierung

Antifeminismus findet sich nicht nur in der politischen Rechten. Ganz im Gegenteil: Antifeminismus und die Vorstellung einer „naturwüchsigen“ Geschlechterordnung ist der kleinste gemeinsame Nenner verschiedener Akteur*innengruppen und dient als Scharnier zwischen unterschiedlichen politischen Milieus (Lang 2015). In repräsentativen Einstellungsuntersuchungen erheben Wissenschaftler*innen die Verbreitung autoritärer und extrem rechter Einstellungen in allen Teilen der Bevölkerung (Zick et al. 2023; Decker et al. 2022). Die Autor*innen verweisen hierin u.a. auf den demokratiegefährdenden Charakter antifeministischen Denkens (Kalkstein et al. 2022).

Jüngere Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Zustimmungswerte zu antifeministischen Aussagen wieder steigen. Aussagen wie „Frauen sollen sich wieder mehr auf die Rolle als Ehefrau und Mutter besinnen“ erfuhren zuletzt die latente Zustimmung von jedem und jeder vierten Befragten (Zick et al. 2023). Dies erstaunt, waren es in den letzten Jahren der Erhebung immer weniger Befragte, welche die Aufgabe von Frauen allein in der Rolle als Ehefrau und Mutter sahen. Die gestiegenen Zustimmungswerte zu antifeministischen Aussagen gehen einher mit einer insgesamt deutlich gestiegenen Zustimmung zu rechten, rassistischen und anderen menschenfeindlichen Aussagen in allen Teilen der Bevölkerung (ebd.).

Abbildung 1. Quelle: Zick, Andreas/Beate, Küpper/Mokros, Nico (Hrsg.) (2023); eigene Darstellung

Auch die erhobene Zustimmung zu homo- und trans*feindlichen Aussagen nimmt in den letzten Jahren deutlich zu. Ein Großteil der Deutschen hat sich bis 2017 dafür ausgesprochen, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Im Sommer 2017 passierte eine entsprechende Gesetzesänderung den Bundestag (vgl. Fritzsche/Lang 2020). Auch bei der sogenannten Ehe für alle ging es darum, Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung den Zugang zur Gesellschaft zu gewährleisten, in dem Fall zum Rechtsinstitut der Ehe. Dennoch äußert im Jahr 2023 jede und jeder dritte Befragte ein Unwohlsein, wenn sich Lesben oder Schwule auf der Straße küssen („Es ist ekelhaft, wenn Homosexuelle sich in der Öffentlichkeit küssen.“, Zick et al. 2023: 160f.). Diese Zustimmungswerte zeugen davon, dass Ressentiments trotz rechtlicher Reformen weiterhin in der Gesellschaft verbreitet sind. Sie sitzen tief und lassen sich anlassbezogen zum Zwecke antifeministischer Mobilisierungen reaktivieren.

Abgrenzung zu Sexismus und Misogynie

Antifeministisches Denken wird von unterschiedlichen Phänomenen geschlechterbezogener Abwertung und Normierung getragen. Dabei existieren bestimmte Schnittmengen zwischen Antifeminismus und Sexismus sowie Frauenhass (Misogynie). Zugrunde liegt allen drei Phänomenen die Vorstellung einer sozialen Ordnung, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts bestimmte Eigenschaften, Rollen und Aufgabenbereiche zuweist.

Bei Sexismus handelt es sich um eine unmittelbare und alltägliche Erfahrung von Mädchen und Frauen (siehe auch: Becker 2014). In den meisten Fällen kommt Sexismus in Form von Abwertungen gegen Frauen bzw. Menschen, die in einer binären Geschlechterordnung als Frauen wahrgenommen werden[1], zum Ausdruck. Sexismus weist Männern und Frauen aufgrund ihres Geschlechts bestimmte gesellschaftliche Rollen zu, die mit ungleichen Verwirklichungschancen einhergehen. Sexismus steht somit einer tatsächlichen Gleichberechtigung, wie sie im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 verankert ist, entgegen. Dies wird in der Öffentlichkeit zunehmend problematisiert. Der Antifeminismus wendet sich gegen eine solche Infragestellung der ungleichen Rollenzuweisung. Er verteidigt Sexismus als Teil einer nicht mehr zeitgemäßen Geschlechterordnung, die es zu erhalten gelte (siehe auch: Schmincke 2018).

Abbildung 2. Quelle: Decker, Oliver/Kiess, Johannes/Heller/Brähler, Elmar (Hrsg.) (2022); eigene Darstellung

Bei Misogynie handelt es sich um die für Frauen gefährlichste Dimension geschlechterbezogener Abwertung. Der gewalttätigste Ausdruck der Misogynie sind Femizide, also die Ermordung von Frauen, weil sie Frauen sind. Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und Rechtsanwält*innen verweisen darauf, dass diese weltweit zunehmen (siehe auch Clemm 2023). In Deutschland versucht an jedem Tag ein Mann seine (Ex-)Partnerin umzubringen, an jedem dritten Tag gelingt es ihm. Dass dies nicht stärker in der Öffentlichkeit diskutiert wird, ist Ausdruck einer Gesellschaft, die Gewalt gegen Frauen verharmlost und ihnen eine (Mit-)Schuld an der erlebten Gewalt gibt. So stimmen mehr als ein Viertel der Befragten der Leipziger Autoritarismus-Studie 2022 der Aussage zu, „Frauen die mit ihren Forderungen zu weit gehen müssen sich nicht wundern, in die Schranken gewiesen zu werden“ (LAS 2022: S.73).

Früher waren es in erster Linie Frauen, die sich für eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft einsetzten, und hierfür Hass und Ablehnung erfuhren. Heute richten sich die Ressentiments zunehmend auch gegen LSBTIQ*. Dort, wo die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen unabhängig ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Orientierung Beachtung findet, vermischt sich Antifeminismus mit feindlichen Einstellungen gegenüber allen Menschen, welche mit ihrer Lebensweise die zweigeschlechtliche Norm in Frage stellen.

Akteur*innen und Narrative im Antifeminismus

Antifeministische Positionen werden von verschiedenen Akteur*innen vertreten: Von Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, christlichen Fundamentalist*innen, christlich-konservativen Akteur*innen, Männerrechtlern und Maskulinisten, sowie von diversen rechten und extrem rechten Organisationen (vgl. Frey et al. 2014; Lang/Peters 2018). Die einzelnen Akteur*innen unterscheiden sich mitunter in ihren Positionen. So begründen etwa fundamentalistische Christ*innen ihren Einsatz gegen die vollumfängliche Gleichberechtigung der Geschlechter mit einer göttlichen Ordnung, der dies zuwiderlaufe. Konservative orientieren sich an dieser Vorstellung und betonen die Unterschiede der Geschlechter, durch deren vollumfängliche Gleichstellung sie ein Verwischen der Geschlechtergrenzen befürchten. Andere Kritiker*innen des Feminismus dagegen sind um eine Infragestellung der privilegierten Position von Männern besorgt.

Nicht bei allen antifeministischen Akteur*innengruppen handelt es sich um offene Feind*innen der liberalen Demokratie. Antifeminismus und das Beharren auf einer ungleichen Geschlechterordnung ist vielmehr ein Scharnier zwischen demokratischen und demokratiefeindlichen Akteuren. Autoritäre und extrem rechte Gruppen äußern sich in den letzten Jahren vermehrt zu Themen rund um die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Ihnen dient die Vorstellung einer traditionellen Geschlechterordnung mit der heterosexuellen Familie im Kern des Gemeinwesens als kleinster gemeinsamer Nenner mit anderen politischen Milieus. Der extremen Rechten dient die Verwendung eines gemeinsamen Vokabulars und der Bezug auf das geteilte Feindbild „Feminismus“ dazu, eine Brücke zu schlagen zu anderen Akteur*innengruppen. Sie verspricht sich hiervon u.a. die politische Isolation der Vergangenheit zu überwinden und führt einen sog. ‚Kulturkampf von rechts‘ somit auch entlang der Dimension Geschlecht (vgl. Weiß 2017).

Abbildung 3: Demonstrant*innen der „Demo für Alle“ vor einer Kunstaktion der Oper Stuttgart für (sexuelle) Vielfalt.

Im Zentrum zeitgenössischer antifeministischer Kampagnen steht der Begriff „Gender“ als Feindbild. Mitunter wird deswegen auch der Begriff des „Anti-Genderismus“ für zeitgenössische Formen des Antifeminismus verwendet. Der Begriff beinhaltet die Vorannahme, dass es etwas wie einen „Genderismus“ überhaupt gäbe, gegen den sich gestellt wird (siehe auch Scheele 2016). Die Vorstellung einer machtvollen Gruppe, welche die Geschlechterordnung in „Unordnung“ bringen und die Gesellschaft als solche machtvoll verändern oder gar „umerziehen“ wolle, ist allerdings schon Teil einer antifeministischen Erzählung. Es wird hier ein Bedrohungsszenario angeblich einflussreicher Feminist*innen und eine Lobby von „Genderisten“ aufgebaut. Als Teil einer Elite würden diese an einem Umbau der Gesellschaft arbeiten. In rechten und antifeministischen Verschwörungserzählungen gipfelt dies mitunter in offen antisemitischen Erzählungen von jüdischen Kräften im Hintergrund, die über die Infragestellung der traditionellen Geschlechterordnung „dem deutschen Volk“ Schaden zufügen wollten (vgl. Fedders 2018).[2]

Abbildung 4: Cover Das Märchen von der Gender-Verschwörung © Friedrich-Ebert-Stiftung
Antifeminismus in Debatten um geschlechtergerechte Sprache

Dieses „Märchen von der Gender-Verschwörung“ (Beck/Stiegler 2017) findet sich in Versatzstücken in einer Vielzahl von antifeministischen Kampagnen und Mobilisierungen – und findet in der Zwischenzeit Eingang in erste Erlässe: die Hessische Koalition aus CDU und SPD kündigte im Herbst 2023 an, dass „[a]uf die Verwendung der sog. Gendersprache zukünftig landesweit (zu) verzichten“ sei (kritisch hierzu: Lembke 2023). Die Koalition greift damit eine Forderung auf, die wiederum im Zentrum des Wahlkampfes der AfD in Hessen stand, und beginnt im Frühjahr 2024 mit der Umsetzung. So veröffentlicht die Hessische Staatskanzlei im März 2024 eine Geschäftsanweisung, in welcher sie Vorgaben zur „geschlechtergerechten Schreibweise und Bezeichnung von Personen“ formuliert (Hessische Staatskanzlei 2024). Inhalt des Schreibens ist die Anweisung, im dienstlichen Schriftverkehr sowie in allen amtlichen Verlautbarungen der Staatskanzlei auf geschlechtergerechte Schreibweisen, in denen Sonderzeichen verwandt werden (wie etwa in „Student*innen“, „StudentInnen“, „Student_innen“ oder „Student:innen“), zu verzichten.

Dies geschieht in zeitlicher Nähe zur Bekanntgabe der Bayerischen Landesregierung, die nur wenige Tage zuvor ein „Verbot der Gendersprache“ bekannt gegeben hat: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Stern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig“, so der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur dafür notwendigen Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 19. März 2024). Beide Landesregierungen gehen damit noch über vorherige Initiativen anderer Bundesländer hinaus. So haben die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt 2023 Gesetzesinitiativen verabschiedet, nach denen es Lehrkräften in öffentlichen Schulen untersagt ist, Sonderzeichen zu verwenden, um unterschiedliche Geschlechter auch sprachlich sichtbar zu machen. Das heißt, dass die Lehrkräfte dazu angehalten sind, keine oder nur bestimmte Formen einer geschlechtersensiblen Sprache zu nutzen. Es werden hier politische Sprachvorgaben gemacht, die einen freien Ausdruck in Wort und Schrift beschneiden und somit in den Alltag der Menschen eingreifen. Es steht zudem im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option, mit der Geschlechter jenseits von männlich und weiblich anerkannt wurden (vgl. Lembke 2021: 50ff.), ohne dass bislang konkrete Vorschläge dazu unterbreitet wurden, wie dies in der Amts- und Rechtssprache Ausdruck findet. Das Cornelia-Goethe-Centrum in Frankfurt kritisiert die Ankündigungen der Hessischen Landesregierung als „Akt der Nicht-Anerkennung unserer gesellschaftlichen Geschlechtervielfalt“ (Pressemitteilung vom 23.11.2023). Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt in einer rechtlichen Einschätzung zum Schluss, dass entsprechende Verbote eine Reihe von Grundrechten verletzen könnten (ADS 2024).

Die Kritik berührt den Kern des Antifeminismus, der Geschlecht und Geschlechterverhältnisse als starr und unveränderlich ansieht. In der Realität dagegen leben Menschen Geschlecht und Sexualität in sehr vielfältiger Weise. Der Verfassungsauftrag des Staates, die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern, steht mit der Einführung der Dritten Option vor der Aufgabe, die tatsächliche Förderung unabhängig von Geschlecht umzusetzen. Gleichstellungspolitiken als solche per se abzulehnen, wie es Antifeminist*innen tun, verstößt gegen eben jenen Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie das Personenstandsgesetz. Das Personenstandsgesetz sieht seit 2019 die Option vor, einen Geschlechtseintrag jenseits der Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zu führen. Somit ist der Versuch von Antifeminist*innen, Verwirklichungschancen von Menschen weiterhin an ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung zu binden, nicht nur als autoritär zu interpretieren, sondern auch als Gefahr für die gelebte (Geschlechter-)Demokratie in Deutschland.

 

Stand: Juni 2024

Über die Autorin

Dr. des. Juliane Lang forscht an der Universität Gießen zu Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und der zeitgenössischen extremen Rechten. Sie forschte zuvor u. a. an der Universität Marburg zu Dimensionen des Antifeminismus und ist Mitherausgeberin des Sammelbandes „Antifeminismus in Bewegung. Aktuelle Debatten um Geschlecht und sexuelle Vielfalt.“ (2018, Hamburg). Als politische Bildnerin und langjährige Expertin im Themenfeld leitet Juliane Lang Seminare zum Argumentieren und Handeln gegen Rechtsextremismus.

Redaktion: Pauline Ahlhaus und Dr. Regina Frey