Existenzsichernde Beschäftigung

Auf einen Blick

Eine eigenständige Existenzsicherung über den Lebensverlauf ist die Voraussetzung für das Ziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern. Das bedeutet, dass die Existenzsicherung eigenständig, d. h. unabhängig von Angehörigen sowie staatlichen Leistungen, und langfristig, d. h. über den Lebensverlauf und auch bei sich wandelnden Lebensumständen, gewährleistet sein muss. Dieses Gleichstellungsziel der Europäischen Union (EU) ist auch in der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung enthalten. Es bedeutet für Deutschland einen Umbruch in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, denn bis heute ist das (west-)deutsche Sozial- und Beschäftigungssystem trotz Modernisierungen vom sogenannten Ernährermodell bzw. Zuverdienstmodell geprägt: Der Ehemann „ernährt“ die Familie durch Erwerbsarbeit in Vollzeit, die Ehefrau leistet die (unbezahlte) Kinderbetreuung, Pflege- und Hausarbeit und ist in Teilzeit erwerbstätig. Das ist heute in Deutschland unter Elternpaaren die am weitesten verbreitete Form der familiären Arbeitsteilung. Sie führt – neben einem hohen Niedriglohnanteil – dazu, dass Frauen in Deutschland selten eine eigenständige Existenzsicherung über den Lebensverlauf und damit wirtschaftliche Unabhängigkeit gelingt.

Um die Möglichkeiten einer existenzsichernden Beschäftigung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit insbesondere für Frauen zu verbessern, gibt es eine Reihe von Handlungsempfehlungen. Zum einen ist es entscheidend, die Rahmenbedingungen für eine – partnerschaftliche – Vereinbarung von Beruf und Familie zu verbessern. Dazu zählt es, bezahlbare Betreuungs- und Pflegeangebote auszubauen und ihre Qualität zu verbessern, die betrieblichen Rahmenbedingungen zu verbessern sowie steuerliche und sozialpolitische Fehlanreize abzubauen. Zum anderen ist der Stundenlohn ein wesentlicher Faktor, damit ein Monatsverdienst für eine eigenständige Existenzsicherung ausreicht. Handlungsansätze sind hier, den Niedriglohnsektor abzubauen sowie Gesundheits- und Sozialberufe aufzuwerten.

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von Irene Pimminger

 

Ein wichtiges Ziel der EU-Gleichstellungspolitik ist die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer. Im Jahr 2020 hat die damalige Bundesregierung erstmals eine Gleichstellungsstrategie für Deutschland beschlossen. Darin ist die eigenständige wirtschaftliche Sicherung von Frauen und Männern im Lebensverlauf ebenfalls als eines von neun Gleichstellungszielen enthalten.

Gleichstellungsziel „Eigenständige wirtschaftliche Sicherung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“

„Frauen wie Männer sollen durch ihre Erwerbstätigkeit ihre eigene Existenz eigenständig und langfristig sichern können. […] Die eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf schließt ein, ausreichende Ansprüche auch für Zeiten zu erwerben, in denen keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, wie beispielsweise im Alter oder während des Elterngeldbezugs als Einkommensersatzleistung.“

Quelle: Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung, 2020, Seite 13

Ein Modell, wie wirtschaftliche Unabhängigkeit zu definieren ist und wie es berechnet werden kann, welches Monatseinkommen dafür ausreichend ist, wurde im Rahmen des Europäischen Sozialfonds des Bundes 2007-2013 entwickelt (Pimminger 2012; 2015). Kernpunkt dieses Modells der existenzsichernden Beschäftigung ist, dass die Grundlage für wirtschaftliche Unabhängigkeit eine sowohl eigenständige als auch langfristige Existenzsicherung ist. Eigenständige Existenzsicherung bedeutet, den eigenen Lebensunterhalt nicht nur unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen (Bürgergeld, früher „Hartz IV“), sondern auch unabhängig von Angehörigen (Ehepartner*in) bestreiten zu können. Für eine langfristige wirtschaftliche Sicherung über den Lebensverlauf ist wichtig, dass auch eine Veränderung der familiären Situation (bspw. durch Trennung oder Tod von Angehörigen) nicht zu einem Abrutschen unter das Existenzminimum führt, auch nicht für Menschen mit Kindern. Um langfristig über den Lebensverlauf eigenständig abgesichert zu sein, ist zudem ein individuelles Erwerbseinkommen notwendig, das hoch genug ist, um daraus auch Ansprüche auf eine ausreichende soziale Absicherung für Zeiten erwerben zu können, in denen keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Das heißt, dass bei Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld, bei Geburt eines Kindes das Elterngeld, bei Erwerbsunfähigkeit die Erwerbsminderungsrente und im Alter die Altersrente zumindest die Höhe des Existenzminimums erreichen. Deshalb ist für eine eigenständige Existenzsicherung über den Lebensverlauf ein deutlich höherer Monatsverdienst notwendig als für die aktuelle monatliche Deckung des Lebensunterhalts.

Das Gleichstellungsziel der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung von Frauen und Männern im Lebensverlauf stellt einen Umbruch für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Deutschland dar, denn das (west-)deutsche Sozial- und Beschäftigungssystem ist trotz Modernisierungen bis heute vom sogenannten Ernährermodell geprägt (Shire/Gottfried 2021).

Zahlen und Fakten

Fast zwei Drittel der beschäftigten Frauen in Deutschland verdienen nicht genug, um ihre eigene Existenz langfristig zu sichern. Knapp vier Fünftel der beschäftigten Frauen wären mit ihrem aktuellen Verdienst nicht in der Lage, langfristig für sich und ein Kind zu sorgen. Dies ergibt eine Berechnung nach dem Modell der existenzsichernden Beschäftigung (aktuellste Berechnung in Pimminger 2019).

Eine wesentliche Ursache dafür ist eine traditionelle familiäre Arbeitsteilung. 69 % der Paarhaushalte mit minderjährigen Kindern praktizieren ein Ernährer- oder Zuverdienstmodell (Juncke et al. 2023: 49). Das heißt, die Väter sind in Vollzeit erwerbstätig und die Mütter sind nicht oder in Teilzeit erwerbstätig.

Quelle: Väterreport 2023 (Juncke et al. 2023: 49); Datengrundlage ist der Mikrozensus; eigene Darstellung
Vom „Ernährermodell“…

Bei dem traditionellen Ernährermodell ist das Sozial- und Beschäftigungssystem darauf ausgerichtet, dass ein Ehemann mit seinem Erwerbseinkommen die Familie ernährt und eine Ehefrau die familiäre Sorge- und Haushaltsarbeit leistet (und heute zusätzlich teilzeitbeschäftigt ist). Der – in der Regel männliche – Ehepartner als Familienernährer erwirbt dabei mit seiner Vollzeitbeschäftigung eigene Ansprüche auf soziale Absicherung aus der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Demgegenüber ist in diesem sozialstaatlichen Modell für die – in der Regel weibliche – Ehepartnerin, die die familiäre Betreuungs- und Pflegearbeit leistet, eine aus der Ehe abgeleitete soziale Absicherung vorgesehen (zum Beispiel durch eine beitragsfreie Mitversicherung und die Hinterbliebenenrente). Das steuerrechtliche Ehegattensplitting und die eheliche beitragsfreie Mitversicherung (Böhmer et al. 2014) stellen im Verbund mit dem Modell der geringfügigen Beschäftigung (Bosch/Weinkopf 2016) einen finanziellen Anreiz dar, dass die – in der Regel weibliche – Ehepartnerin auf eine vollzeitnahe Erwerbsbeteiligung verzichtet. Charakteristisch für das westdeutsch geprägte Ernährermodell sind auch eine große Bedeutung familiärer Unterhaltspflichten und schwach ausgebaute öffentliche Betreuungs- und Pflegeinfrastrukturen (Heintze 2015). Hinzu kommt eine (historische) Lohnpolitik des „männlichen“ Familienlohns und „weiblichen“ Zuverdienstlohns (Gottschall/Schröder 2013) mit einer nach Geschlecht unterschiedlichen Entlohnung von gleichwertiger Arbeit, die bis heute feststellbar ist (Klammer et al. 2018).

Auch wenn in Deutschland Ehe und Familie gemeinhin als eine wirtschaftliche Einheit gelten, so entspricht das weder der Rechtslage noch den komplexen Lebensrealitäten. Der reguläre eheliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Dabei behalten die Eheleute während der Ehe die Verfügungsgewalt über ihr jeweiliges Einkommen und das jeweils eigene Vermögen. Das heißt, bei einer bestehenden Ehe bleiben die Vermögenssphären der Eheleute getrennt und über die Verwendung des Einkommens entscheidet rechtlich gesehen die erwerbstätigen Ehepartner*innen. Rechtlich steht den nicht oder nur in geringem Umfang erwerbstätigen Ehepartner*innen neben dem Wirtschaftsgeld zur Haushaltsführung lediglich ein Taschengeld zu. Erst im Falle einer Scheidung wird ein Zugewinn während einer Ehe ausgeglichen. Mit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 schaffen Unterhaltsansprüche nur noch befristet und sehr begrenzt einen Ausgleich für die Zeit nach einer Ehe (Bundesregierung 2017).
In der Realität beruhen innerhalb einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft die Verteilung des Einkommens und die Entscheidungen über seine Verwendung auf der persönlichen Aushandlung der Eheleute. Studien zeigen (Boll/Beblo 2013; EIGE 2024), dass dabei die Entscheidungs- und Handlungsmacht der Ehepartner*innen mit dem individuellen Einkommen zusammenhängt und die Einkommensverwendung eines Paares maßgeblich davon abhängt, wer das Einkommen erzielt hat.

… zu einem neuen „Erwerb-und-Sorge-Modell“?

Die sozialstaatliche Ausrichtung hat sich auch in Deutschland entsprechend des allgemeinen Trends in Europa (Daly 2011) seit langem hin zu dem sogenannten Zweiverdienstmodell („Adult Worker Model“) zu wandeln begonnen (Leitner et al. 2004; Shire/Gottfried 2021). Das sozialpolitische Leitbild des Zweiverdienstmodells ist auf die individuelle Erwerbstätigkeit aller erwerbsfähigen Erwachsenen ausgerichtet und auf davon abgeleitete Ansprüche auf soziale Absicherung. Damit wird die im Ernährermodell verankerte Arbeitsteilung in „männliche“ Erwerbsarbeit und „weibliche“ Familienarbeit zunehmend abgelöst durch eine Ausrichtung auf eine möglichst gleichwertige Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern. Es handelt sich dabei jedoch in Deutschland um einen Wandel, in dem sich Widersprüche und Ungleichzeitigkeiten zeigen (Bundesregierung 2011; Shire/Gottfried 2021). Zum Beispiel setzt einerseits das Ehegattensplitting finanzielle Anreize für ein Ernährermodell, während andererseits das Unterhaltsrecht seit der Reform 2008 im Scheidungsfall auf die wirtschaftliche Selbstverantwortung der ehemaligen Eheleute zielt.

Im Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017) wird der Fokus neben der individuellen Erwerbstätigkeit stärker auch auf die familiäre Sorgearbeit (die Betreuung von Kindern und die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen) gerichtet. Dabei wird eine Weiterentwicklung des Zweiverdienstmodells zu einem Erwerb-und-Sorge-Modell empfohlen. Nicht nur die individuelle Erwerbstätigkeit, sondern auch die Übernahme und partnerschaftliche Gestaltung von familiärer Sorgearbeit soll allen Menschen möglich sein unter Wahrung ihrer eigenständigen Existenzsicherung über den Lebensverlauf.

Die Realität des Zuverdienstmodells: kaum eigenständige Existenzsicherung von Frauen

In der Realität ist in Deutschland heute aber noch eine modernisierte Form des Ernährermodells vorherrschend. In diesem sogenannten Zuverdienstmodell sind (in der Regel) Ehemänner weiterhin als Haupternährer in Vollzeit erwerbstätig und (in der Regel) Ehefrauen übernehmen die Familienarbeit kombiniert mit Teilzeiterwerbstätigkeit. Dieses Zuverdienstmodell mit männlichem Haupternährer ist unter den Elternpaaren in Deutschland gegenwärtig am weitesten verbreitet (Juncke et al. 2023). In Westdeutschland hat es das traditionelle Ernährermodell abgelöst, in Ostdeutschland hat es auf Kosten des Zweiverdienstmodells an Bedeutung gewonnen (Holst/Wieber 2014).

Das Vorherrschen von Ernährer- und Zuverdienstmodell (zusammen 69 % der Paarhaushalte mit minderjährigen Kindern, siehe Juncke et al. 2023: 49) führt dazu, dass Frauen in Deutschland selten eine eigenständige Existenzsicherung gelingt. Dazu kommt ein im europäischen Vergleich hoher Niedriglohnanteil insbesondere bei Frauen (Seils/Emmler 2022). Teilzeitbeschäftigung und niedrige Stundenlöhne führen nicht nur zu einem niedrigen Monatsverdienst, sondern auch zu einer unzureichenden sozialen Absicherung. Mit einem niedrigen Monatsverdienst sind auch ein niedriges Arbeitslosengeld, ein niedriges Elterngeld und niedrige Rentenansprüche verbunden. Auch längere Erwerbsunterbrechungen wirken sich negativ auf die Rentenhöhe aus. Bei Bürgergeld und Grundrente wiederum wird das Partnereinkommen angerechnet. Insgesamt bedeutet das, dass Frauen ihre Existenz über den Lebensverlauf in der Mehrheit nicht unabhängig vom Ehepartner sichern können (Pimminger 2015; 2019).

Eine fehlende eigenständige Existenzsicherung ist mit einem hohen Armutsrisiko verbunden, insbesondere im Falle einer Trennung oder Tod des Partners (Hasenjürgen 2019). Zudem weisen Studien darauf hin, dass wirtschaftliche Abhängigkeit für Frauen das Risiko von psychischer und physischer Partnerschaftsgewalt erhöhen kann (EIGE 2024). Nicht zuletzt ist es für Frauen, die wirtschaftlich abhängig sind, besonders schwer, sich aus einer bedrohlichen, schwierigen oder unbefriedigenden Partnerschaft zu lösen.

Wenn Menschen eine Familie gründen, tun sie dies in der Regel mit der Absicht, ihr Leben dauerhaft gemeinsam zu verbringen und sich gegenseitig zu unterstützen. Danach richten sie ihr Familienmodell meist aus und nicht danach, dass ihre Partnerschaft einmal in die Brüche gehen oder ein*e Partner*in vorzeitig versterben könnte.
Damit alle Menschen für ihre Zukunft und die Eventualitäten des Lebens sozial abgesichert sind, ist es aber wichtig, dass sowohl das individuelle Familienmodell als auch die sozialpolitische Gestaltung der Rahmenbedingungen auf eine eigenständige Existenzsicherung ausgerichtet sind. So wie Autofahrer*innen losfahren, ohne mit einem Unfall zu rechnen, und trotzdem selbstverständlich zu ihrem eigenen Schutz den Sicherheitsgurt anlegen.

Handlungsempfehlungen

Ob Frauen einer existenzsichernden Beschäftigung nachgehen können und damit über den Lebensverlauf eigenständig abgesichert und wirtschaftlich unabhängig sind, wird von vielen Faktoren beeinflusst. Neben individuellen Entscheidungen über eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit hängt es auch von einer Verbesserung der Rahmenbedingungen ab, damit Beruf und Familie gut vereinbart werden können, und davon, dass Stundenlöhne hoch genug für eine eigenständige Existenzsicherung sind.

Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017) enthält Empfehlungen für ein Erwerb-und-Sorge-Modell, das die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen ermöglicht. Dazu werden eine Reihe von konkreten Handlungsansätzen vorgeschlagen für

  • die Förderung der Gleichstellung in der abhängigen und selbständigen Erwerbsarbeit,
  • die Aufwertung von Sorgeberufen,
  • die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Infrastrukturen für Kinderbetreuung, Pflege und Haushaltsführung,
  • die Schaffung von rechtlichen, steuerlichen und sozialpolitischen Anreizen für eine partnerschaftliche Ressourcen- und Arbeitsteilung sowie
  • den Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer universellen Versicherung mit einem Mindestsicherungsziel.

Ebenso empfiehlt der Rat der Europäischen Union den EU-Mitgliedstaaten

  • steuerliche und sozialpolitische Fehlanreize abzubauen und Anreize für eine bessere Erwerbsbeteiligung von Frauen zu schaffen,
  • eine partnerschaftliche Aufteilung von Fürsorgearbeit zu fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Sorgearbeit durch Ausbau von bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Betreuungs– und Pflegeinfrastrukturen zu verbessern,
  • die rechtlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Lebensgemeinschaften im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen und Männern zu prüfen und zu verbessern,
  • die Rentensysteme an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und in einer Gleichstellungsperspektive zu gestalten und
  • eine Reihe von weiteren konkreten Maßnahmen wie finanzielle Bildung und eine individualisierte (statt haushaltsbasierte) Einkommens- und Vermögensstatistik.

 

Stand: November 2024

Über die Autorin

Dr. Irene Pimminger ist Sozialwissenschaftlerin und leitet defacto – sozialwissenschaftliche Forschung & Beratung. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Geschlechterforschung v. a. im Bereich Beschäftigung und Sozialpolitik, Gender Mainstreaming und Gleichstellungsstrategien, Gleichstellungsindikatoren sowie Evaluation.

Redaktion: Lukas Zielinski